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11. Feinstaubalarm im Winter 2017/18 ausgerufen

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Donnerstag, 5. April, zum siebten Mal im Jahr 2018 Feinstaubalarm ausgelöst. Es ist der elfte Alarm in der aktuellen Feinstaubalarm-Periode, die Mitte Oktober 2017 begann und bis Mitte April 2018 dauert. Beginn: ab Samstag, 7. April 2018, 0.00 Uhr für den Autoverkehr, bereits ab Freitag, 6. April, 18.00 Uhr für Komfort-Kamine. Das Ende des Feinstaubalarms ist offen.

Ziel des Feinstaubalarms ist es, bei stark austauscharmen Wetterlagen in Stuttgart die erwartbare Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid zu reduzieren. Aktuell sagt der Deutsche Wetterdienst (DWD) für Samstag und Sonntag ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraus. Das Ende ist noch offen. An diesen Tagen kann die Konzentration von Feinstaub, aber auch Stickstoffdioxid in Stuttgart stark ansteigen. Es besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte.

Zur Aufhebung des Feinstaubalarms muss der DWD eine nachhaltige und deutliche Verbesserung des Austauschvermögens prognostizieren, eine eintägige Unterbrechung der starken Einschränkung des Austauschvermögens reicht hierbei nicht aus.
Bei Feinstaubalarm appellieren Stadt und Land an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto möglichst in Stuttgart nicht zu nutzen und auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umzusteigen oder Fahrgemeinschaften zu bilden. Zudem ist bei Feinstaubalarm der Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen, die nicht der Grundversorgung, sondern nur als zusätzliche Wärmequelle dienen, untersagt. Die vom Land erlassene Verordnung zum Betriebsverbot für Komfort- Kamine (Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen) gilt an Tagen mit Feinstaubalarm während der gesamtem Periode bis zum 15. April 2018.

Weitere Infos gibt es unter www.feinstaubalarm.stuttgart.de.

NACHMELDUNG 08.04.2018: Der Feinstaubalarm endet am Montag, 9. April, um 24 Uhr.

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