logo-wahl-kreuz

Die wichtigsten Infos zum Wahlsonntag, 26. Mai 2019

(LHS) Von Wahllokal-Finder, Kumulieren und Panaschieren bis Regionalversammlung und Europäisches Parlament
Was mache ich, wenn ich meine Wahlbenachrichtigung nicht finde? Kann ich am Sonntag wählen, auch wenn ich plötzlich krank werde? Wie geht Kumulieren und Panaschieren? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt Michael Haußmann, Leiter der Abteilung Bevölkerung und Wahlen im Statistischen Amt der Stadt.

Wahllokale_
In den 350 Stuttgarter Wahllokalen kann am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr gewählt werden. Die Adresse des Wahllokals ist auf der Wahlbenachrichtigung zu finden.

__Keine Wahlbenachrichtigung__

Wahlberechtigte, die ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können dennoch wählen. Das Wahllokal, in dem der Wähler ins Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann mit dem Wahllokal-Finder unter www.stuttgart.de/wahlen2019 recherchiert werden. Im Wahlraum müssen sich die Wahlberechtigten dann mit ihrem Personalausweis, Reisepass oder Identitätsausweis ausweisen.

__Stimmzettel__

Alle Wahlberechtigten bekommen vor dem Wahltag die Stimmzettel der Kommunalwahlen (Gemeinderats- und Regionalwahl) per Post nach Hause zugestellt. Diese können dann ausgefüllt ins Wahllokal mitgebracht werden. Dort erhält man die Stimmzettelumschläge, mit denen man dann wählen kann. Da der Versand der über 450 000 Stimmzettelsendungen bereits Ende April in Auftrag gegeben werden musste, konnten die Adressen der Wähler, die ihre Stimmen per Briefwahl abgegeben haben, nicht aussortiert werden. Doppelt wählen können diese Personen aber nicht, da die Stimmzettel alleine keine Stimmabgabe per Briefwahl ermöglichen.

__Kumulieren und Panaschieren__

Bei der Wahl des Stuttgarter Gemeinderats hat jeder Wahlberechtigte 60 Stimmen. Entweder gibt man einen Stimmzettel unverändert oder „im Ganzen“ gekennzeichnet ab. Oder man vergibt seine 60 Stimmen – und das ist sehr wichtig – durch „positive Kennzeichnung“, damit keine Stimme verloren geht. Hier kann der Wähler dann auch kumulieren (bis zu drei Stimmen einem Kandidaten geben) und panaschieren (Bewerber aus anderen Listen übernehmen).

__Regionalwahl__

Die Mitglieder der Regionalversammlung werden nach Verhältniswahl (Listen) gewählt. Jeder Wahlberechtigte (deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahre) hat eine Stimme. Der Regionalversammlung gehören mindestens 80, höchstens 96 ehrenamtliche Mitglieder an. Um die 80 Sitze (davon 18 für Stuttgart) bewerben sich insgesamt 628 Kandidaten (223 Frauen und 405 Männer). Weitere Informationen zur Wahl der Regionalversammlung stehen unter www.region-stuttgart.org/regionalwahl, www.stuttgart.de/wahlen2019 und bei der Landeszentrale für politische Bildung unter www. kommunalwahl-bw.de/region-stuttgart.html.

__Europawahl__

Den Stimmzettel für die Europawahl erhalten die Wahlberechtigten, wenn sie nicht per Briefwahl wählen, erst im Wahllokal. Wahlberechtigt sind in Deutschland alle EU- Bürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland leben und zumindest eine Staatsbürgerschaft der EU- Mitgliedstaaten haben – in Stuttgart sind es rund 380 000 Wahlberechtigte. In ­jedem Land wird nach den nationalen Wahlgesetzen gewählt – in Deutschland die Liste der favorisierten Partei. Die höchstplatzierten Kandidatinnen und Kandidaten der Listen sind mit Name, Beruf und Wohnort auf dem Stimmzettel angegeben. Weitere Informationen geben die Landeszentrale für politische Bildung unter www.europawahl-bw.de und das Statistische Amt der Stadt unter www.stuttgart.de/wahlen2019.

__Krankheit__

Nur im Fall einer plötzlichen Erkrankung, die es nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, das Wahllokal aufzusuchen, kann noch bis zum Wahltag um 15 Uhr beim Statistischen Amt, Eberhardstraße 39, ein Briefwahlantrag gestellt werden. Es empfiehlt sich, vorher die Wahl-Hotline 216-92233 anzurufen. Wer die Unterlagen für eine erkrankte Person abholt, muss eine Vollmacht und ein ärztliches Attest vorlegen.

__Öffnungszeiten__

Das Statistische Amt der Stadt, Eberhardstraße 39 (Schwabenzentrum, drittes Obergeschoss) ist am Donnerstag und Freitag, 23. und 24. Mai, jeweils von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Bezirksämter in den äußeren Stadtbezirken stellen nur noch bis einschließlich Donnerstag, 23. Mai, von 8.30 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr Briefwahlunterlagen aus.

_Hotline

Informationen zu den Wahlen gibt das Statistische Amt unter Telefon 216-92233.

Ähnliche Beiträge