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Gemeinderat beschließt Gebühren für 2019

(LHS) Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22. November die Gebühren und Entgelte im Bereich Stadtentwässerung, Abfallgebühren und Gehwegreinigung ab dem 1. Januar 2019 neu festgesetzt:

Keine Erhöhung bei Schmutz- und Niederschlagswasser_

Das Entgelt beim Schmutzwasser bleibt für das Jahr 2019 mit 1,66 Euro pro Kubikmeter bezogenen Frischwassers unverändert, ebenso die Gebühr für das Niederschlagswasser mit 0,71 Euro pro Quadratmeter Berechnungsfläche. Die Stadt rechnet im neuen Jahr mit einem entgelt- beziehungsweise gebührenfähigen Aufwand in Höhe von 91,1 Millionen Euro, der damit um 400 000 Euro höher liegt als 2018. Die in der Abwassergebührenkalkulation für 2019 angesetzte Schmutzwassermenge beträgt 35,8 Millionen Kubikmeter, die angeschlossene Fläche zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr 31,5 Millionen Quadratmeter. Die Kosten für das Kanalnetz werden zu 45,25 Prozent dem Schmutzwasser, zu 54,75 Prozent dem Niederschlagswasser zugerechnet, die Kosten für die Klärwerke zu 88,05 Prozent dem Schmutzwasser und zu 11,95 Prozent dem Niederschlagswasser. Die zurzeit gültigen Sätze gelten seit dem Januar 2016.

__Abfallgebühren steigen__

Die Restabfallgebühren werden gegenüber dem Jahr 2018 um durchschnittlich 6,01 Prozent, die Bioabfallgebühren um durchschnittlich 11,82 Prozent, die Gebühren für Großanfallstellen um durchschnittlich 2,49 Prozent und die Gebühr für Direktanlieferer an der Abfallverbrennungsanlage Münster um durchschnittlich 1,46 Prozent erhöht. Grund für die Preissteigerungen sind vor allem die höheren Personalkosten aufgrund der Einführung des Vollservice beim Biomüll, aber auch Kostensteigerungen bei der Verbrennungsanlage Münster. Bei Behälteränderungen steigen die Gebühren bei den 60 bis 240 Liter Behältern um vier Euro auf 46 Euro und bei den 1,1 Kubikmeter Behältern ebenfalls um vier Euro auf 58 Euro. Expresssperrabfall wird um drei Euro auf 69 Euro erhöht.

Auf der mineralischen Deponie erhöhen sich die Gebühren bei „Verunreinigtem Bodenaushub Klasse 1“ um zwei Euro auf 24 Euro, bei „Mineralischen Schlämmen Klasse 1“ um zwei Euro auf 31 Euro, bei „Sonstigen mineralischen Schlämmen Klasse 1“ um 2,50 Euro auf 22 Euro, bei „Asbest“ um vier Euro auf 74 Euro, bei „Verunreinigtem Bodenaushub Klasse 2“ und „Mineralischen Schlämmen Klasse 2“ um je zwei Euro auf 34 beziehungsweise 43 Euro, bei „Sonstigen mineralischen Abfälle Klasse 2“ um 1,50 Euro auf 33 Euro sowie bei „Grenzwertigen Abfällen Klasse 2“ um einen Euro auf 40 Euro.

Zusatzleerungen wegen eines Mehranfalls, eines Versäumnisses oder wegen Falschbefüllung werden je nach Abfallart und in Abhängigkeit von der Behältergröße entweder um zwei Euro teurer oder einen Euro billiger.

Gleich bleiben die Gebühren bei der Aufstellung von Abfallbehältern bei Festen und Veranstaltungen, bei „Brennbaren Renovierungsabfällen“ auf den Wertstoffhöfen, für Mehrmengen beim Sperrabfall und bei der Anlieferung auf den Wertstoffhöfen ohne Karte.

_Gehwegreinigungsgebühren steigen

Die Gehwegreinigungsgebühren in der Reinigungszone I steigen 2019 bei der Gebühr 1 – siebenmalige Reinigung pro Woche – von bisher 54,60 auf 56,30 Euro pro laufendem Meter, bei der Gebühr 2 – dreimalige Reinigung pro Woche – von 23,40 auf 24,10 Euro pro laufenden Meter. Die Gehwegreinigung für die Reinigungszone II, Arnulf-Klett-und Rotebühlpassage, wird von 147,30 Euro auf 162,70 Euro pro laufenden Meter angehoben.

Auf der Basis des Konzepts „Sauberes Stuttgart“ werden die Nassreinigungen in der Zone I deutlich gesteigert. Die Anzahl der Mitarbeiter in der Mittagsschicht wird verdoppelt und die Zahl der Papierkörbe erhöht. Dadurch müssen hier zusätzliche Kosten in Höhe von rund einer Million Euro eingeplant werden. Die Verschmutzung in der Reinigungszone II nimmt seit Jahren stetig zu. Dies bedingt einen hohen Personalaufwand, auch da hier kaum Maschinen eingesetzt werden können. Gereinigt wird hier an sieben Tagen in der Woche.

Die Kosten der Reinigung in den beiden Zonen werden zwischen Anliegern und Stadt aufgeteilt. 2019 werden die Gesamtkosten in der Reinigungszone I 4,275 Millionen Euro betragen: davon können 1,511 Millionen Euro über Gebühren abgedeckt werden, in der Reinigungszone II von insgesamt 738 991 Euro Gesamtkosten nur 119 275 Euro.

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