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Grenzzwischenfall an der Gemarkungsgrenze

Auf einen echten “Grenzwischenfall” war der Technische Ausschuss der Stadtverwaltung Gerlingen bei seiner Ortsbegehung am Leguanweg in Weilimdorf wohl nicht vorbereitet. Seit nunmehr fast vier Jahren kämpfen die Anwohner, die 1998 auf der alten Straßenbahnschleife in Bergheim im Rahmen des preiswerten Wohneigentums der Stadt Stuttgart ihre 22 Häuser dort gebaut haben, gegen eine Radwegverbindung über “ihre” Straße zwischen Gerlingen und Weilimdorf. Dem TA lag der Entwurf der Stadt Stuttgart vor, den geplanten Geh- und Radweg direkt neben den Schienen der U-Bahn zu entfernen, zu renaturieren und mit einem Zaun als Barriere zu versehen, um die mehr als 50 spielenden Kinder des Leguanwegs vor der Straßenbahn zu schützen. Der Übergang soll nun rund drei Meter weiter südlich angelegt werden. Damit können sich auch die meisten Anwohner abfinden, jedoch als Mitglieder des TA erneut auf die Radwegverbindung zu sprechen kamen, gingen die Wogen der zahlreich erschienen Mütter und Väter hoch. Sie verwiesen nachdrücklich darauf, dass Straße wie Grünstreifen Gemeinschaftseigentum der Anwohner mit öffentlicher Widmung seien und dass weder die Stadt Stuttgart noch die Stadt Gerlingen über die Köpfe der Anwohner sich hinwegzusetzen hätten – eine Radwegverbindung über den als Spielstraße ausgewiesenen Leguanweg lehnen die Anwohner kategorisch ab, da sie ihre spielenden Kinder durch rasende Radfahrer gefährdet sehen. In der anschließenden Sitzung des TA wurden nochmals die Bedenken der Anwohner erläutert, aber erneut auf die Wichtigkeit einer durchgehenden Radwegverbindung zwischen Gerlingen und Weilimdorf verwiesen. Eine endgültige Lösung muss nun durch die Stadt Stuttgart geschaffen werden, da der vorliegende Entwurf nach Ansicht des TA verbesserungswürdig ist – die Anwohner des Leguanweg werden also wieder einmal mehr auf die Sicherheit ihrer Kinder warten müssen.

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