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Neue Vergnügungsstättenkonzeption ja, aber bitte ohne Weilimdorf

Die Zahlen allein verheißen nichts Gutes: 1999 gab es in der Landeshauptstadt Stuttgart 13 Spielhallen/Spielotheken. 2012 sind es bereits 128, nahezu eine Verzehnfachung. Die entsprechende Verordnung für Stuttgart, die sog. Vergnügungsstättenkonzeption, stammt aus dem Jahr 1989 – die es nun den neuen Rahmenbedingungen anzugleichen gilt.

Der Weilimdorfer Bezirksbeirat hatte nun auf seiner Februarsitzung (29. Februar 2012) die “neuen Regelungen zur Steuerung von Vergnügungsstätten in Stuttgart” abschließend zu beraten – Hermann-Lambert Oedinger und Frank Gwildis vom Amt für Stadtplanung standen Rede und Antwort und sahen sich einer übermächtigen Ablehnung von Vergnügungsstätten im Allgemeinen gegenüber.

Die neue Konzeption sieht vor, dass im Stadtgebiet die Neuausweisungen für Spielhallen nur noch in sechs Gebieten erfolgen soll: neben der Innenstadt (A-Zentrum) noch Bad Cannstatt (B-Zentrum), sowie Feuerbach, Vaihingen-Ortsmitte, Zuffenhausen-Ortsmitte und eben Weilimdorf-Ortsmitte (sogenannte C-Zentren). Hier sollen Spielotheken nur mit hohen Auflagen genehmigt werden, wie z.B. in einem Untergeschoß oder Obergeschoß, nicht aber in einer ebenerdigen Fläche. Ginge es nach den Gutachtern, die die Konzeptionsentwicklung begleiteten, sollten sogar Mindestabstände von 85 Metern für derartige Einrichtungen geregelt werden. Juristisch ist dies aber nicht klar und ob eine derartige Regelung gesetzlich so standhalten kann, bleibt abzuwarten. In die neue Vergnügungsstättenkonzeption würden Einrichtungen wie Spielhallen, Discos, Tanzcafes und “Etablissements” fallen, auch Wettbüros wären dann betroffen, die bislang noch als Gewerbebetriebe laufen. Bestehende Einrichtungen, die zukünftig außerhalb der gewünschten Zentren liegen, hätten Bestandsschutz.

Die neue Konzeption ist den Weilimdorfer Bezirksbeiräten jedoch ein Dorn im Auge. In den letzten Jahren kam es rund um den Löwen-Markt zur Abwanderung von Fachgeschäften wie z.B. Haushalts-, Spielwaren und Elektrohandel. Nachgerutscht sind bislang nur Spielhallen sowie Gaststätten (“Dönerangebote”). Dem versucht der BDS wie die Aktionsgemeinschaft Weilimdorf mit einer Ortsbelebung durch Aktionen entgegen zu wirken um den Leerstand zu bekämpfen. Die neue Vergnügungsstättenkonzeption sieht zwar die Eingrenzung des bisherigen Gebietes in Weilimdorf für Vergnügungsstätten vor, jedoch würden dadurch neue Spielflächen noch näher aneinander liegen und könnten so das Einzelhandelsangebot rund um den Löwen-Markt noch weiter einschränken.

Der Bezirksbeirat rang sich am Ende – nach einer längeren Sitzungsunterbrechung zur Beratung – bei 14 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen dazu durch, dass der neuen Konzeption für die Landeshauptstadt grundsätzlich zugestimmt wird, jedoch mit dem Ergänzungsantrag, dass zum Schutz der Entwicklung von Weilimdorf der Ort komplett aus der Konzeption herausgenommen wird und auch die bisherigen möglichen Flächen ersatzlos gestrichen werden.

Nun ist es Aufgabe der Weilimdorfer Gemeinderäte dem Wunsch der Bezirksbeiräte durch Einwirken auf den Beschluss des Gemeinderates Folge zu Leisten, damit in Weilimdorf keine weiteren Räume für Vergnügungsstätten entstehen können.

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