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Landeshauptstadt Stuttgart schränkt ab 21. Juli die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen ein

(LHS) Infolge der anhaltende Trockenheit führen viele Bäche und Flüsse im Stadtgebiet Stuttgart derzeit nur noch wenig Wasser oder sind zum Teil trockengefallen.

Da die Wetterprognose weiterhin hohe Temperaturen und wenig Niederschlag erwarten lässt, untersagt die Landeshauptstadt Stuttgart per Allgemeinverfügung die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern ab Freitag, 21. Juli, im Stadtgebiet. Ausgenommen ist lediglich der Neckar.

Der Grund ist: Durch die niedrigen Wasserstände wird die Gewässerökologie beeinträchtigt. Insbesondere Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden unter ansteigenden Gewässertemperaturen. Das vom Amt für Umweltschutz der Landeshauptstadt Stuttgart veranlasste Verbot soll Schäden für die Gewässerökologie vermeiden helfen. Das Verbot gilt zunächst bis einschließlich 31. August 2023 und wird bei anhaltender Trockenheit gegebenenfalls verlängert.

Das Entnahmeverbot gilt für alle Wasserentnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs und für alle bisher erlaubten Wasserentnahmen. Ausgenommen sind die vom Regierungspräsidiums Stuttgart erlaubten Entnahmen, die wasserrechtlichen Erlaubnisse für landwirtschaftliche Betriebe zur Produktion von Nahrungsmitteln sowie die Löschwasserentnahme durch die Feuerwehren im Brandfall. Bei Missachtung drohen Geldbußen von bis zu 10.000 Euro.

Die Allgemeinverfügung wird im Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart am 20. Juli 2023 veröffentlicht und ist auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Stuttgart unter der Rubrik Rathaus/amtliche Bekanntmachungen aufgeführt.
Sie tritt am Tag nach der Veröffentlichung, also am 21. Juli 2023, in Kraft.

Brandgefahr durch anhaltende Trockenheit – Stadt Stuttgart erinnert an Grillverbot

Der Hochsommer lockt viele Menschen ins Freie, birgt aber auch eine hohe Brandgefahr. Wegen der großen Hitze und anhaltenden Trockenheit gilt deshalb weiterhin das vorläufige Grillverbot im Naherholungsgebiet am Max-Eyth-See. 

Im Stadtgebiet sind wegen der Wetterlage alle öffentlichen Grillstellen sowie die Grillzone am Max‐Eyth‐See bereits seit dem 15. Juni bis auf weiteres gesperrt (weilimdorf.de berichtete). Das derzeitige Verbot gilt sowohl für offizielle Grillplätze als auch mitgebrachte Grills. Die Grünanlagen und Wiesenflächen sind nach den zuletzt sehr hohen Temperaturen und geringen Niederschlägen so ausgedörrt, dass sie schnell in Brand geraten können.

Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt betont, dass nicht nur Grillen verboten ist, sondern jedes Feuer untersagt ist. Sogar weggeworfene Zigaretten können einen Brand entfachen. Deshalb bittet die Stadt um große Vorsicht und strikte Einhaltung des Verbots.

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