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6. FEINSTAUBALARM IN STUTTGART IN 2017 AUSGELÖST

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Freitag, 10. März 2017, Feinstaubalarm ausgelöst. Beginn: ab Sonntag, 12. März, 0.00 Uhr für den Autoverkehr,, ab Samstag, 11. März, 18.00 Uhr Betriebsverbot für Komfort-Kamine. Das Ende des Feinstaubalarms ist offen.

Ziel des Feinstaubalarms ist es, bei stark austauscharmen Wetterlagen in Stuttgart die erwartbare Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxiden zu reduzieren. Aktuell sagt der Deutsche Wetterdienst (DWD) für mindestens Sonntag und Montag ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraus. An diesen Tagen kann die Konzentration von Feinstaub und Stickstoffdioxid in Stuttgart stark ansteigen. Es besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte.

Zur Aufhebung des Feinstaubalarms muss der DWD eine nachhaltige und deutliche Verbesserung des Austauschvermögens prognostizieren. Eine eintägige Unterbrechung der starken Einschränkung des Austauschvermögens reicht nicht aus.

Erstmals Betriebsverbot für Komfort-Kamine_

Die Landeshauptstadt Stuttgart appelliert bei Feinstaubalarm gemeinsam mit dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg und dem Regierungspräsidium Stuttgart an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto im Stadtgebiet Stuttgart möglichst nicht zu nutzen.

Erstmals gilt aufgrund einer Verordnung des Landes Baden-Württemberg ein Betriebsverbot von sogenannten Komfort-Kaminen. Grundsätzlich ausgenommen sind davon Wohnungen, die ausschließlich mit solchen Einzelraumfeuerungen beheizt werden. Die Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Stuttgart zum Betriebsverbot findet sich unter www.stuttgart.de/bekanntmachungen.

Autofahrer werden gebeten, auf den öffentlichen Nahverkehr umzusteigen, wo möglich das Fahrrad zu nutzen oder zu Fuß zu gehen. Auch Fahrgemeinschaften sind ein sinnvolles Mittel, den Verkehr in Stuttgart zu reduzieren; ein Auto ist in Stuttgart im Durchschnitt nur mit 1,28 Personen besetzt. Wer die Möglichkeit hat, von zu Hause aus zu arbeiten oder von flexiblen Arbeitszeiten Gebrauch zu machen, sollte dies bei Feinstaubalarm in Absprache mit dem Arbeitgeber tun.

Alles Wissenswerte zum Feinstaubalarm ist auf der städtischen Website www.feinstaubalarm.stuttgart.de nachzulesen.

_NACHMELDUNG 16.03.2017: Dieser Feinstaubalarm endet am Freitag, 17. März 2017, 24 Uhr.

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