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Ab Samstag 18 Uhr gilt wieder Feinstaubalarm in Stuttgart

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat erneut Feinstaubalarm ausgelöst. Beginn: ab Sonntag, 4. Dezember, 0.00 Uhr für den Autoverkehr, ab Samstag, 3. Dezember, 18.00 Uhr für Komfort-Kamine. Ende: Das Ende des Feinstaubalarms ist offen.

Ziel des Feinstaubalarms ist es, bei stark austauscharmen Wetterlagen in Stuttgart die erwartbare Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxiden zu reduzieren. Aktuell sagt der Deutsche Wetterdienst Dienst (DWD) für mindestens Sonntag und Montag ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraus. An diesen Tagen kann die Konzentration von Feinstaub und Stickstoffdioxid stark ansteigen. Es besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte.

Appell: Auch auf Komfort-Kamine verzichten_

Die Landeshauptstadt Stuttgart appelliert bei Feinstaubalarm gemeinsam mit dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg und dem Regierungspräsidium Stuttgart an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto im Stadtgebiet Stuttgart möglichst nicht zu nutzen und auf den Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen zu verzichten. Grundsätzlich ausgenommen sind Wohnungen, die ausschließlich mit solchen Einzelraumfeuerungen beheizt werden.

Autofahrer werden gebeten, auf den öffentlichen Nahverkehr umzusteigen, wo möglich das Fahrrad zu nutzen oder zu Fuß zu gehen. Auch Fahrgemeinschaften sind ein sinnvolles Mittel, den Verkehr in Stuttgart zu reduzieren; ein Auto ist in Stuttgart im Durchschnitt nur mit 1,1 Personen besetzt. Wer die Möglichkeit hat, von zu Hause aus zu arbeiten oder von flexiblen Arbeitszeiten Gebrauch zu machen, sollte dies bei Feinstaubalarm in Absprache mit dem Arbeitgeber tun.

Der Feinstaubalarm kann mehrere Tage lang andauern, mindestens aber zwei aufeinanderfolgende Tage. Zur Aufhebung des Feinstaubalarms muss der Deutsche Wetterdienst (DWD) eine nachhaltige und deutliche Verbesserung des Austauschvermögens vorhersagen, eine eintägige Unterbrechung der starken Einschränkung des Austauschvermögens reicht hierbei nicht aus.

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Für Umsteiger gibt es verschiedene Vergünstigungen: Mit dem Feinstaub-Ticket kann man etwa den öffentlichen Nahverkehr zum halben Preis nutzen. Das Ticket kann zum Kinderpreis über die VVS-App, am Automaten (Kindertaste) oder beim Busfahrer gekauft werden. Keine Ermäßigung gibt es bei 4er-Tickets, KurzstreckenTickets, Tages-Tickets und Zeittickets.

Alles Wissenswerte zum Feinstaubalarm ist auf der städtischen Website www.feinstaubalarm.stuttgart.de nachzulesen.

_NACHMELDUNG VOM 09. Dezember 2016:

Der Feinstaubalarm endet am Samstag, 10. Dezember, um 24.00 Uhr.

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