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Alle Jahre wieder: Schnee und Eis = Räum- und Streupflicht gilt für JEDEN!

Schneetief LOUIS brachte es wieder an den Tag – Die Stuttgarter (und damit auch viele WeilimdorferInnen) sind räum- und streufaul. Leider. Dabei entsteht durch dieses Fehlverhalten alle Jahre wieder ein volkswirtschaftlicher Millionenschaden.

Es entgeht weder Auswärtigen noch Gästen, dass im Stadtgebiet von Stuttgart – und damit auch Weilimdorf – das Räumen und Streuen bei Schnee- und Eis meist vollkommen ignoriert wird. Eisglatte Bürgersteige durch Schnee und gefrorenes Tauwasser sind der Standard.

Es bleibt daher nur die Möglichkeit wiederholt auf die Pflicht eines jeden Haus-, Wohnungseigentümers aber auch Mieters im Rahmen der Kehrwoche die Gehsteige freizuhalten. So wie es bundesweit auch der Fall ist.

Grundsätzlich trifft die Pflicht, bei Eis und Schnee zu räumen und zu streuen den Eigentümer des betreffenden Grundstücks. Dieser hat als Verkehrsicherungspflichtiger die Pflicht, nötige Vorkehrungen zum Schutz Dritter zu treffen, also für einen verkehrssicheren Zustand zu sorgen.

Bei einem schuldhaften Verstoß des Verkehrssicherungspflichtigen gegen die ihm obliegende Räum- und Streupflicht, kommen nachstehende Rechtsfolgen in Betracht:

– zivilrechtlich: der Verkehrssicherungspflichtige haftet für den einem anderen durch die Verletzung seiner Räum- und Streupflicht entstandenen Schaden,

– strafrechtlich: verletzt sich eine Person, so ist je nach den Umständen des Einzelfalls unter Umständen auch eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung gegeben,

– auch wenn niemand zu Schaden kommt, kann ein Verstoß gegen eine obliegende Räum- und Streuverpflichtung eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Somit sollten sich Anwohner und Eigentümer einmal an die eigene Nase fassen und sich überlegen, ob die Räumfaulheit wirklich gebrochene Knochen und Krankenhausaufenthalte wie nachfolgende Gerichtsverhandlungen wert ist…

Die rechtlichen Pflichten (Satzung der Stadt Stuttgart) hat das Bezirksamt Weilimdorf als PDF zum Download für weilimdorf.de zur Verfügung gestellt.

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