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ausgelöster Heimrauchmelder sorgt für Feuerwehreinsatz

Am Sonntagabend, 26. November 2017, gegen halb sieben meldeten Anwohner der Mittenfeldstraße einen ausgelösten Heimrauchmelder.

Die Bewohner der im vierten Obergeschoss liegenden Wohnung waren nicht zu Hause. Jedoch konnte die Türe von der Freiwilligen Feuerwehr Weilimdorf zerstörungsfrei geöffnet werden. Für die Auslösung des Heimrauchmelders konnte keine Ursache festgestellt werden.

Massiv erschwert wurde der Einsatz der Floriansjünger durch reihenweise Falschparker in der Mittenfeldstraße. Selbst in Kreuzungsbereichen wurde geparkt – die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht in § 12 Absatz 3 Nr. 1 vor, dass dieser Bereich fünf Meter in jeder Richtung freigehalten werden muss. Gemessen wird der Abstand ab dem Schnittpunkt der Fahrbahnkanten. Wer mit einem Abstand von weniger als fünf Metern parkt, riskiert übrigens, dass sein Fahrzeug abgeschleppt wird.

Im Sinne der Freihaltung von Rettungswegen wie die Sicht zu gewährleisten und Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu erleichtern gilt die Ausrede “ich habe keinen anderen Parkplatz gefunden” nicht – in diesem Falle müssen nun einmal längere Fußwege zwischen Auto und Haus in Kauf genommen werden.

In Stuttgart können Falschparker, die Kreuzungsbereiche wie Rettungswege blockieren, per Mail mit einem Foto von jedem Smartphone aus an verkehrsueberwachung@stuttgart.de gemeldet werden. Die Stadtverwaltung wird der Meldung baldmöglichst nachkommen, sei es per Abschleppdienst oder per Bußgeldbescheid auf dem Postweg an den Fahrzeughalter.

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