fb02e942cc41dfbe91f76af9770e1d3a

Bauplanung für Behinderten-Wohnheim in der Solitudestraße in der Zielgeraden

Grünes Licht für die Zielgerade hat das Stuttgarter Städtebauamt der Diakonie Stetten für ihr geplantes Wohnheim für Menschen mit Behinderung gegeben. Herr Härle und Herr Brettschneider vom Referat Städtebau stellten am Mittwochabend dem in der Begegnungstätte Frohes Alter in Giebel tagenden Bezirksbeirat den aktuellen Stand des Bebauungsplanes vor und stellten einen Baubeginn für 2005 in Aussicht. Da die Anwohner keine planungsänderpflichtigen Einwände in der Phase der Bürgerbeteiligung zeigten und die Diakonie die Auflagen der Stadt Stuttgart umgehend umgesetzt hat, geht der Bebauungsplan vom 19. April 2004 nun als Auslegungsbeschluss in den ausschuss für Umwelt und Technik – und wird dort seine letzte Hürde nehmen. Bislang befindet sich auf dem Grundstück an der Solitudestraße 30 (gegenüber dem Bergheimer Hof) ein Altbau, der für das Wohnheim entsprechend durch innere Baumaßnahmen an seine künftige Funktion angepasst wird. Im Anschluss an dieses Gebäude soll ein zweigeschossiges Gebäude mit einem zurückgestaffelten Dachgeschoss entstehen, die Parkierungen für Besucher der Bewohner und die Angestellten soll rückliegend am hinteren Eingangsbereich auf der Zufahrt zum Schnatzgraben entstehen. Die bestehende Gartensiedlung wird wohl zum Jahresende 2004 aufgelöst werden, die meisten Kleingärtner haben bereits in diesem Jahr nichts mehr angebaut. Brettschneider sicherte aber zu, dass die Ernte 2004 in jedem Falle noch eingefahren werden können. Scheinbar hat die Diakonie den Kleingärtnern ihre Pachtverträge bislang nicht aufgekündigt – doch sei dies nicht Sache der Stadt Stuttgart, da die Diakonie bereits Eigentümer der Flächen sei und die Kündigung selber in die Wege leiten muss. Auf der Fläche der Kleingärten wird im Zuge der Baumaßnahmen ein L-förmiger Neubau enstehen, auf diese Weise wird ein begrünter Gartenhof entstehen. Die Wohnräume werden zum Schutz vor Straßenlärm der Solitudestraße zur lärmabgewandten Seite angeordnet. Leichte Bauchschmerzen zeigten die Weilemer Bezirksbeiräte bei der Planung der Zufahrten zum Gebäude und den Parkierungsflächen. Da der Alleecharakter der Solitudestraße erhalten bleiben muss, können für die Versorgung des Wohnheimes keine größeren Baumaßnahmen zur Verkehrserschließung durchgeführt werden, es bleibt bei der Zufahrt am Nordrand des Grundstückes zu den bestehenden Garagen der Anwohner, der südwärts liegenden Einfahrt zum Haupteingang für die Behindertenbusse sowie die anschließende Zufahrt zum rückwärtigen Teil des Geländes mit den Parkplätzen – acht an der Zahl. Zwei davon sind für die Wohnungen der Angestellten reserviert, sechs für den Besucherverkehr. Dies ist in den Augen der Bezirksbeiräte knapp bemessen, insbesondere zum Berufsverkehr kommt bekanntlich der Verkehr auf der Bergheimer Steige täglich zum Erliegen. Waltraud Illner regte erneut ihren Vorschlag an, die Querung der Steige an dieser Stelle durch einen Zebrastreifen hin zum Bergheimer Hof mit in die Planungen einzubauen. Doch Härle lehnte dies ab, stellte aber eine Prüfung für die Zeit nach der Bauphase in Aussicht, wenn man sehen kann, wie sich das Verkehrsaufkommen und Fußgängerverhalten ändern wird. Und so gab der Bezirksbeirat grünes Licht und verabschiedete den Bebauungsplan einstimmig.

Foto: Brettschneider (stehend links) und Härle (stehend mit Plan rechts) geben den Bezirksbeiräten den aktuellen Stand der Planungen für das Wohnheim bekannt.

Ähnliche Beiträge