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Benachrichtigungen zur Volksabstimmung

Von Mittwoch, 26. bis Samstag, 29. Oktober werden allen rund 370 000 stimmberechtigten Stuttgartern die Stimmbenachrichtigungen zur Volksabstimmung am Sonntag, 27. November, zugeschickt.

Im Gegensatz zur Landtagswahl handelt es sich dieses Mal nicht um eine Postkarte, sondern um einen Brief, auf dessen Umschlag „Amtliche Abstimmungsunterlagen“” aufgedruckt ist.
Der Benachrichtigungsbrief enthält neben dem Gesetzestext, über den abgestimmt wird, die eigentliche Stimmbenachrichtigung mit wichtigen Informationen wie der Stimmberechtigtennummer und dem zugeordneten Abstimmungslokal. Dieses ist in vielen Fällen dasselbe wie bei der Landtagswahl, teilweise mussten die Räumlichkeiten aber gewechselt werden, da am ersten Advent viele Räume bereits anderweitig belegt sind.

Wer nicht ins Abstimmungslokal gehen kann, zum Beispiel weil er am 27. November nicht in Stuttgart ist, kann Briefabstimmungsunterlagen beantragen. Wichtig: Auch bei einem frühzeitigen Antrag kann der Versand der Unterlagen erst ab dem 7. November erfolgen. Damit die Unterlagen möglichst schnell zu Hause ankommen, empfiehlt es sich trotzdem, den Antrag so früh als möglich zu stellen.
Zur Beantragung der Briefabstimmungsunterlagen stehen mehrere Wege offen: Zum einen kann man den Briefabstimmungsantrag, der auf der Stimmbenachrichtigung aufgedruckt ist, ausfüllen und per Post an das Statistische Amt zurückschicken. Noch bequemer ist der Antrag per Internet: Unter www.stuttgart.de/briefwahl kann man mit der Stimmberechtigten-Nummer, die auf der Stimmbenachrichtigung aufgedruckt ist, Briefabstimmung beantragen, ohne die eigenen vier Wände verlassen zu müssen.

Ab 7. November öffnen außerdem die Briefabstimmungsbüros in der Stadtmitte und in den Bezirksämtern der äußeren Stadtbezirke. Dort kann man seine Unterlagen persönlich in Empfang nehmen und auch gleich seine Stimme abgeben. Wer die Unterlagen für eine andere Person abholen möchte, braucht dazu eine Vollmacht. Die bevollmächtigte Person muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Wer weitere Informationen zur Volksabstimmung sucht, wird auf der Internetseite der Stadt fündig: Auf www.stuttgart.de/wahlen gibt es Antworten auf häufige Fragen. Mit Hilfe eines interaktiven Stimmzettels kann vorab die Stimmabgabe „ausprobiert“ werden. Ab 26. Oktober wird hier auch wieder der Abstimmungslokal-Finder bereitstehen. Dieser hilft allen weiter, die ihre Stimmbenachrichtigung verlegt haben und nicht mehr wissen, wo sie am 27. November abstimmen können.

Die Hotline 216-7733 des Statistischen Amts zur Volksabstimmung ist ab Montag, 24. Oktober, geschaltet. Öffnungszeiten für die Briefabstimmung ab Montag, 7. November: Statistisches Amt (Eberhardstraße 39, dritter Stock) montags, dienstags und mittwochs von 7.15 bis 16 Uhr, donnerstags bis 18 Uhr, freitags bis 13 Uhr, am 25. November bis 18 Uhr; Bezirksrathäuser montags und mittwochs von 8.30 bis 13.00 Uhr, dienstags 14 bis 16 Uhr, donnerstags 14 bis 18 Uhr.

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