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Die Polizei warnt vor falschen Beamten

Die Polizei warnt Autofahrer von falschen Polizeibeamten gestoppt und kontrolliert.

Stuttgart-Mitte: Zwei angebliche Polizeibeamte in Zivil haben am Donnerstagabend (01.09.2005) gegen 21.00 Uhr im Bereich des Omnibusbahnhofs einen 33 Jahre alten Mann um 40 Euro betrogen. Der 33-Jährige war auf der Straße Am Schlossgarten unterwegs, hinter ihm fuhr ein dunkler Golf V. Im Bereich des Omnibusbahnhofs ließen die beiden Insassen des VW Golf ein auf der Beifahrerseite hinter der Frontscheibe angebrachtes Blaulicht aufleuchten. Der zusätzlichen Aufforderung „Halt Polizei“ in roter Leuchtschrift leistete der 33-Jährige sofort Folge und wurde von den beiden Männern kontrolliert. Sie verlangten Führerschein und Fahrzeugschein und zeigten einen Ausweis, den der 33-Jährige für einen Dienstausweis hielt. Da er seinen Fahrzeugschein nicht dabei hatte, kassierten die falschen Beamten ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro bei ihm ab.

Als er nach einer Quittung fragte, verwiesen die beiden ihn an das Polizeirevier Innenstadt. Dort sollte er auch seinen Fahrzeugschein vorweisen. Als der Mann anschließend bei den Beamten in der Innenstadt vorsprach, stellte sich heraus, dass er betrogen worden war.

Einer der falschen Beamten, mit dem der 33-Jährige hauptsächlich gesprochen hat, ist zirka 35 bis 40 Jahre alt und 180 bis 190 Zentimeter groß. Er hat dunkelblonde kurze Haare und Geheimratsecken. Bekleidet war er mit einer dunklen Hose und einem hellen Hemd mit dunklen Streifen.

Über den zweiten angeblichen Polizeibeamten ist nur bekannt, dass er mit einer blauen verwaschenen Jeans bekleidet war. Eine sofort eingeleitete Fahndung nach den Betrügern verlief bisher ohne Erfolg. Hinweise nehmen die Beamten des Polizeireviers Innenstadt unter der Telefonnummer 8990-3100 entgegen.

Die Polizei rät:

Sollten sie bei einer Kontrolle begründete Zweifel an der Echtheit der Polizeibeamten haben, lassen sie sich in jedem Fall den Dienstausweis zeigen und schauen sie ihn genau an. Notieren sie sich gegebenenfalls das Kennzeichen des Fahrzeugs.

Fragen sie Kriminalbeamte, die eine Dienstmarke vorzeigen, zusätzlich nach dem Dienstausweis. Jeder Polizist wird Verständnis dafür haben, dass sie sich telefonisch, notfalls auch unter der Rufnummer 110, nach der Echtheit der kontrollierenden Polizeibeamten erkundigen. Bußgelder werden von der Polizei immer unbar abgerechnet.

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