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Discounter oder kein Discounter im Gewerbegebiet?

In seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause durfte sich der Bezirksbeirat Weilimdorf am Mittwochabend gleich wieder mit altvertrauter Arbeit bekannt machen – inwieweit die Regelung zur Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben im Gewerbegebiet im Weilimdorfer Nordwesten möglich ist. Vom Stadtplanungsamt der Stadt Stuttgart erläuterten die Herren Härle und Weiler den Bezirksbeiräten, dass kleinflächige Einzelhandelsbetriebe mit Flächen bis zu 700 Quadratmeter jederzeit nach Prüfung der Instanzen sich im Gewerbegebiet zwischen Heiner und Weilimdorfer Ortsgebiet ansiedeln können. Ein Lebensmittelgroßhandel jedoch, der in der Regel mehr als 1000 Quadratmeter Verkaufsfläche brauche, sei ausgeschlossen. Jedoch haben kleine Einzelhandelsbetriebe wie Bäcker, Metzgereien, Kioske oder aber auch Restaurants und Imbiss-Anbieter immer die Möglichkeit, die Arbeitnehmer des Gewerbegebietes “grundzuversorgen”.

Die Vertreter der CDU, Waltraud Illner und Marc Benzinger, führten an, dass das arbeitsplatzintensive Gewerbegebiet bislang keine richtigen Einkaufsmöglichkeiten anbiete und in S-Bahn-Nähe ein Discounter sicherlich angebracht sei. Dieter Benz (SPD) hingegen verwies auf die bestehenden Vorlagen, dass ja jederzeit die Nah- und Grundversorgung abgedeckt sei, ein großer Discounter aber sicherlich fehl am Platz sei. Jürgen Dierks (Freie Wähler) gab zu bedenken, dass sich mit Sicherheit kein Discounter für dieses Gebiet finden werde, da ja die Laufkundschaft fehle und einzige Kunden die Angestellten der umliegenden Betriebe seien, die dann meist in der Mittagspause und zu Feierabend den Discounter “lahm legen” würden. So gab auch Herr Weiler vom Stadtplanungsamt zu bedenken, dass LIDL sich nur in Hausen anzusiedeln gedenke, wenn keine Konkurrenz in nächster Nähe und damit auch im Gewerbegebiet zugelassen werde. Die bestehenden Großanbieter wie der real,- in Gerlingen und Aldi in Ditzingen seien ausreichend. Auch führte Härle an, dass ein Discounter in der Nähe der S-Bahn-Station Weilimdorf den dortigen Autoverkehr angesichts der erwarteten Kunden aus dem Umland zum Zusammenbruch bringen würde.

So blieb am Ende die Diskussion um den Einzelhandel im Gewerbegebiet offen, die Stadtverwaltung wird aufgefordert, den “Ergänzungsantrag zur Regelung der Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben (Weil239)” im Bebauungsplan des Gewerbegebietes Weilimdorf stattzugeben.

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