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Einschränkungen bei Winterdienst auf Gehwegen

Der städtische Eigenbetrieb AWS Abfallwirtschaft Stuttgart weist darauf hin, dass die vom Gemeinderat bereits für die Winter der letzten Jahre beschlossenen Einschränkungen im städtischen Streu- und Schneeräumdienst auf Gehwegen zum Teil auch für den diesjährigen Winter beibehalten werden müssen.

Dies bedeutet, dass von den Fußwegen in städtischen Grünanlagen nur die Hauptdurchgangswege geräumt und bestreut werden. Die übrigen Anlagenwege werden nicht in den Winterdienst einbezogen und auch nicht beschildert.

Außerhalb der geschlossenen Ortslage werden nur die Verbindungswege mit besonderer Verkehrsbedeutung geräumt und bestreut. Die übrigen Fußgängerwege werden nicht in den Winterdienst einbezogen und auch nicht beschildert.

Innerhalb der Stadt Stuttgart räumen und streuen die betreffenden Anlieger die Radwege als Bestandteil der gemeinsamen Rad- und Fußwege bei Schnee- und Eisglätte. Bei den selbständig oder getrennt angelegten Radwegen wird kein Winterdienst durchgeführt. Ausnahmen sind lediglich einige ausgewählte Strecken beziehungsweise solche Radwege, die niveaugleich auf Fahrbahnen verlaufen, die winterdienstlich betreut werden. Eine Beschilderung wird nicht angebracht.

Im Amtsblatt vom 17. November 2011 ist eine vollständige Liste der Geh- und Radwege veröffentlicht worden, auf denen der Winterdienst durchgeführt wird. Diese Ausgabe liegt zur Einsicht bei der Abteilung Kommunikation im Rathaus, beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart und seinen Betriebsstellen sowie bei allen Bezirksämtern und Polizeirevieren aus.

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