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Grundbesitzabgaben-Bescheide für das Kalenderjahr 2009 werden verschickt

Die Grundbesitzabgaben-Bescheide für das Kalenderjahr 2009 werden in diesen Tagen bekannt gegeben. Die Stadtkämmerei gibt dazu folgende Hinweise: Für jedes Grundstück (wirtschaftliche Einheit) werden die Abgaben unter einer besonderen Kennziffer (Objektnummer) festgesetzt. Die Fälligkeit der festgesetzten Beträge ist unter II.) Zahlungsaufforderung auf der letzten Seite des Bescheids ersichtlich. Dies gilt auch für Mehrfachbesitzer. Hier beinhaltet die Zahlungsaufforderung alle angeforderten Abgaben für sämtliche Objekte unter diesem Buchungszeichen. Soweit im Falle des Wohnungs-(Teil-)eigentums die Niederschlagswasser-, Gehwegreinigungs- und Abfallgebühren auf die einzelnen Wohnungseinheiten nicht aufteilbar sind, erhält der Verwalter für das gesamte Gebäude einen gemeinschaftlichen Abgabenbescheid. Die einzelnen Eigentümer schulden diese Abgaben als Gesamtschuldner.

Geforderte Abgaben_

Im Jahresbescheid 2009 werden die Grundsteuer, die Niederschlagswassergebühren, die Gehwegreinigungsgebühren und die Abfallgebühren angefordert.

__Eigentumswechsel__

Abgabenschuldner der Grundbesitzabgaben für das ganze Kalenderjahr 2009 ist, wer am 1. Januar 2009 Eigentümer des Grundstücks war, und zwar auch dann, wenn das Grundstück im Laufe des Jahres 2009 veräußert wird. Die Stadtkämmerei bittet, bei einem Eigentumswechsel den Namen und die Anschrift des Erwerbers sowie das Datum des notariellen Kaufvertrages und das Datum der Besitzübergabe (zur Änderung der Abgabenveranlagung für das Folgejahr) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Für das Verkaufsjahr ist ein Ausgleich von vertraglich übernommenen Grundbesitzabgaben ausschließlich intern zwischen Veräußerer und Erwerber möglich.

__Zum 1. Januar 2009 ergibt sich bei Steuer und Gebühren Folgendes:__

__Grundsteuer__

Der Hebesatz für Grundsteuer A und B beträgt 400 v. H. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 20. November 2008 beschlossen, den Hebesatz von 420 v. H. ab 1. Januar 2009 auf 400 v. H. zu senken. Bitte ändern Sie daher bestehende Daueraufträge wie unter II.) Zahlungsaufforderung auf der letzten Seite des Bescheids ersichtlich ab!

__Niederschlagswassergebühren__

Die Niederschlagswassergebühr beträgt (unverändert) 0,65 Euro je m² Berechnungsfläche. Für die Einleitung von Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen wird eine Niederschlagswassergebühr erhoben. Der Gebührenpflicht unterliegt ein Grundstück, wenn es an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen ist und wenn von ihm Niederschlagswasser eingeleitet wird. Die Berechnungsfläche wird vom Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES) mit einem gesonderten Bescheid festgestellt. Bemessungsgrundlage (Berechnungsfläche) sind die bebauten und befestigten (versiegelten) Teilflächen (gemessen in m² Grundstücksfläche) des an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücks, von denen das Niederschlagswasser den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird.

Änderungen der Bemessungsgrundlage sind dem Stadtmessungsamt, Lautenschlagerstraße 22, 70173 Stuttgart, Telefon 216-4929, Fax 216-7057, e-mail: regenwasser.stmessa@stuttgart.de mitzuteilen; diese werden ab dem Folgejahr bei der Gebührenerhebung berücksichtigt.

Die Veranlagung der Niederschlagswassergebühr erfolgt durch die Stadtkämmerei im Grundbesitzabgaben-Bescheid. Bei rückwirkender Änderung der Bemessungsgrundlage wird ein weiterer Bescheid erteilt. Die Gehwegreinigungsgebühren betragen (unverändert): Reinigungszone I 72,84 €/lfd. m, Reinigungszone II 106,32 €/lfd. m

__Abfallgebühren__

Die Abfallgebühren 2009 wurden wie folgt festgesetzt:

Restmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (Gebührensenkung):

a) bei 14-täglich einmaliger Leerung

je 60-l-Behälter 123,00 Euro

je 120-l-Behälter 229,20 Euro

je 240-l-Behälter 406,80 Euro

b) bei wöchentlich einmaliger Leerung

je 120-l-Behälter 481,20 Euro

je 240-l-Behälter 854,40 Euro

je 1,1 m³-Behälter 2.610,60 Euro

Bioabfälle (unverändert):

bei wöchentlich einmaliger Leerung der Wertstoffbehälter für Bioabfälle:

je 60-l-Behälter 37,20 Euro(unverändert)

je 120-l-Behälter 73,20 Euro

je 240-l-Behälter 139,20 Euro

__Aufstellung und Rückgabe von Abfallbehältern__

Die Abfallgebühren werden nach der Anzahl und dem Rauminhalt der Behälter berechnet, mit denen das Grundstück ausgestattet ist. Änderungen der Behälterausstattung können nur von den Grundstückseigentümern bzw. beauftragten Hausverwaltern unter Angabe des Buchungszeichens und der Objektnummer des Grundbesitzabgabenbescheids beantragt werden. Die Aufstellung und Rückgabe von Behältern bitten wir direkt beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart, Heinrich-Baumann-Str. 4, 70190 Stuttgart, schriftlich zu beantragen (E-Mail: behaelterbestellung@stuttgart.de, Telefax 216-6661, fernmündliche Auskünfte Telefon 216-4132 oder 216-4180).

Die im Dezember 2008 beantragten Änderungen der Abfallbehälterausstattung konnten aus verwaltungstechnischen Gründen nicht in allen Fällen bei der Erstellung des Jahresbescheids 2009 berücksichtigt werden. Die betroffenen Grundstückseigentümer erhalten einen weiteren Bescheid.

_Entrichtung der Abgaben

Die Grundbesitzabgaben sind vierteljährlich, und zwar am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags zahlungsfällig. Auf Antrag des Steuerschuldners ist die jährliche Entrichtung der Abgaben am 01. Juli in einem Jahresbetrag zulässig, wenn der Antrag spätestens bis 30. Septem-ber des vorangehenden Kalenderjahres gestellt wird. Kleinbeträge (Jahresschuld bis einschließlich 30 Euro) sind am 1. Juli 2009 zahlungsfällig.

Bei Abgabenpflichtigen, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, wird der jeweils fällige Abgabenbetrag zu den oben genannten Fälligkeitsterminen abgebucht. Bestehende Daueraufträge bittet die Stadtkasse auf die neuen Zahlungsbeträge anzupassen.

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