Schloss Solitude im Herbst, Foto © Hans-Martin Goede

Herbst auf der Solitude ‒ mit erweiterten Öffnungszeiten und Gewinnspiel

(SSG) Im Oktober erweitert Schloss Solitude seine Öffnungszeiten: Gäste können das Lust- und Jagdschloss donnerstags bis sonntags von 11 bis 16 Uhr besichtigen.

An den vier Sonntagen findet außerdem jeweils um 14:30 Uhr eine öffentliche Familienführung statt. Für alle, die das Schloss im Oktober besuchen, hat sich das Schlossteam etwas Besonderes ausgedacht: Es werden 5 mal 2 Karten für eine Kuppelbesichtigung verlost. Bei schönem Wetter können die Gewinnerinnen und Gewinner direkt nach der Führung einen fantastischen Ausblick über das herbstliche Stuttgart und die Wälder um die Solitude genießen.

VON DONNERSTAG BIS SONNTAG GEÖFFNET

Schloss Solitude ist eine Herbstschönheit: Das klare Licht an schönen Tagen im Spätjahr, der Wechsel zwischen mysteriöser Nebelstimmung und intensiv blauem Oktoberhimmel, die mächtigen Bäume in den Farben des Herbstes – viele Menschen kommen gerade jetzt zur Solitude, um diese Stimmung zu erleben. Daher öffnet das Team von Schloss Solitude ab Oktober das Schloss an vier Tagen pro Woche: zusätzlich zu den Wochenenden auch donnerstags und freitags. Zwischen 11 und 16 Uhr können Gäste das einstige Lust- und Jagdschloss von Herzog Carl Eugen im Rahmen einer Führung durch die Prunkräume besichtigen. Die Führungen finden von 11.30 bis 15.30 Uhr stündlich statt. An allen vier Sonntagen wird zusätzlich um 14.30 Uhr eine öffentliche Familienführung durch das Schloss angeboten. An den Familienführungen können 15 Personen teilnehmen. Der Eintritt für Erwachsene beträgt 5,00 €, für Kinder 2,50 € und für Familien 12,50 €. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

EXKLUSIVER GEWINN: KUPPELBESICHTIGUNG

Als besonderes Herbst-Highlight gibt es eine exklusive Überraschung: Unter allen Gästen, die das Schloss besuchen, werden 5 mal 2 Karten für eine Besichtigung der Kuppel verlost. Von der ovalen Aussichtsplattform auf der Kuppel von Schloss Solitude genießt man einen außergewöhnlichen Blick über das Strohgäu, den Kreis Ludwigsburg und die bewaldeten Höhen von Stuttgart. Die Gewinnerpaare werden per Los ausgewählt und beim Kauf der Eintrittskarten direkt über ihren Gewinn informiert. Bei schönem Wetter können die Gutscheinkarten direkt im Anschluss an die Führung eingelöst werden. Die Karten können jedoch auch zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst werden.

BELIEBT FÜR WANDERUNGEN UND SPAZIERGÄNGE

Besonders reizvoll zeigen sich Schloss Solitude und die umliegenden Wälder ‒ das einstige Jagdrevier württembergischen Herrscher ‒im Herbst. Wenn sich das Laub goldgelb färbt, nutzen viele Stuttgarterinnen und Stuttgarter die Gelegenheit für ausgedehnte Wanderungen und Spaziergänge. Auch bei Hobbyfotografinnen und Hobbyfotografen ist Schloss Solitude ein beliebtes Herbstmotiv, mit seinem Wechsel zwischen mystischen Nebelstimmungen und strahlend klarem, warmen Licht. Das bunt gefärbte Herbstlaub der alten Bäume rings um die Schlossanlage macht die Bilder noch eindrucksvoller.

SERVICE UND INFORMATION

ÖFFNUNGSZEITEN
Freitag, 1. Oktober bis Sonntag, 31. Oktober 2021
Do, Fr, Sa, So, Feiertag 11:00‒16:00 Uhr

EINTRITT
Schloss Solitude inklusive Führung
Erwachsene 5,00 €
ermäßigt 2,50 €
Familien 12,50 €

SCHLOSSFÜHRUNG

Stündlich zwischen 11:30 und 15:30 Uhr. Die Personenanzahl ist auf 15 Personen je Rundgang begrenzt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

BESUCHSHINWEISE

In den Innenräumen von Schloss Solitude gilt die Pflicht, eine medizinische oder FFP2-Maske zu tragen; die Abstands- und Hygieneregeln müssen eingehalten werden. Die Kontaktdaten werden digital via Luca-App oder Kontaktformular erfasst. Das Formular kann vor dem Besuch von der Website des Schlosses heruntergeladen und ausgefüllt mitgebracht werden. Die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg folgen damit den gültigen Regeln der Corona-Landesverordnung. Der 3G-Nachweis ist erforderlich: Es muss eine Impfdokumentation (Impfpass oder Impfbescheinigung) über eine vollständige Impfung (vor mindestens 14 Tagen), eine Bescheinigung über eine mittels PCR-Test bestätigte Infektion (nicht älter als 6 Monate), ein negativer Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden) einer offiziellen Teststelle (Testzentrum, Apotheke oder ähnliches) oder ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorgelegt werden. Ausgenommen sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre, Kinder bis einschließlich sieben Jahren, die noch nicht eingeschult wurden sowie Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule.

Ähnliche Beiträge