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Neue Feinstaubalarm-Saison startet am 15. Oktober 2016

„Stuttgart packt‘s an. Machen Sie mit! Gemeinsam für saubere Luft“: Ab dem 15. Oktober 2016 wird die Stadt Stuttgart bei schadstoffträchtigen Wetterlagen erneut Feinstaubalarm auslösen.

„Stuttgart packt‘s an. Machen Sie mit! Gemeinsam für saubere Luft“: Ab dem 15. Oktober 2016 wird die Stadt Stuttgart bei schadstoffträchtigen Wetterlagen erneut Feinstaubalarm auslösen.

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, das Regierungspräsidium Stuttgart und die Landeshauptstadt Stuttgart appellieren dann wieder an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto im Stadtgebiet Stuttgart möglichst nicht zu nutzen und auf den Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen zu verzichten. Grundsätzlich ausgenommen sind Wohnungen, die ausschließlich mit solchen Einzelraumfeuerungen beheizt werden.

Autofahrer werden gebeten, auf den öffentlichen Nahverkehr umzusteigen, das Fahrrad zu nutzen oder zu Fuß zu gehen. Auch Fahrgemeinschaften sind ein sinnvolles Mittel, den Verkehr in Stuttgart zu reduzieren; ein Auto ist in Stuttgart im Durchschnitt nur mit 1,1 Personen besetzt. Wer die Möglichkeit hat, von zu Hause aus zu arbeiten oder von flexiblen Arbeitszeiten Gebrauch zu machen, sollte dies bei Feinstaubalarm in Absprache mit dem Arbeitgeber tun.

Vor allem im Winterhalbjahr kann es zu erhöhten Luftschadstoffwerten kommen, da in dieser Jahreszeit häufiger Wetterbedingungen herrschen, die eine Anreicherung von Feinstaub und Stickstoffdioxid begünstigen. Diese austauscharmen Wetterlagen verhindern die Verteilung und den Abtransport der Luftschadstoffe in die Atmosphäre. Sobald der Deutsche Wetterdienst (DWD) an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre prognostiziert, löst die Stadt den Feinstaubalarm aus.

Die neue Feinstaubalarm-Saison dauert vom 15. Oktober bis zum 15. April 2017. Die Weihnachtszeit ist wegen des erwartbar geringeren Verkehrsaufkommens vom Alarm ausgenommen. Zwischen dem 24. Dezember und dem 6. Januar 2017 wird die Stadt keinen Feinstaubalarm auslösen.

Neues Feinstaub-Ticket und Dankeschön für ÖPNV-Dauerkunden_

Mit einer neuen Stadtbahnlinie, Taktverkürzungen und Vergünstigungen unterschiedlicher Mobilitätspartner wird das Umsteigen zur neuen Feinstaubalarm-Saison einfacher und attraktiver: So gilt ab dem 15. Oktober bei Feinstaubalarm das von Stadt, Land und VVS auf den Weg gebrachte Feinstaub-Ticket: Wer bei Feinstaubalarm ein VVS-EinzelTicket kauft, bezahlt den halben Preis. Das Ticket kann zum Kinderpreis über die VVS-App, am Automaten oder beim Busfahrer gekauft werden. Keine Ermäßigung gibt es bei 4er-Tickets, KurzstreckenTickets, Tages-Tickets und Zeittickets.

Um sich bei all denjenigen zu bedanken, die bereits ganzjährig den öffentlichen Nahverkehr nutzen, wird es während der Feinstaubalarm-Saison ein besonderes Angebot geben: Die Stadt Stuttgart und der VVS ermöglichen zusammen mit der SWR Media Services GmbH den Inhabern eines VVS-JahresTickets einen kostenlosen Besuch auf dem Stuttgarter Fernsehturm. Dieser Bonus ist ein Dankeschön für die Dauerkunden des ÖPNV, die ganzjährig einen Beitrag für gute Luft in Stuttgart leisten. Das Angebot gilt während der Feinstaubalarm-Saison, also vom 15. Oktober bis zum 15. April 2017. VVS-JahresTicket-Kunden können den Gutschein für den kostenlosen Besuch ab dem 15. Oktober 2016 im Bonusbereich auf der Website des VVS herunterladen.

__Mobilitätspartner car2go und moovel mit Rabatt-Aktionen__

Der Stuttgarter Carsharing-Anbieter car2go und die Stuttgarter Mobilitätsplattform moovel unterstützen erneut das Feinstaubalarm-Konzept der Landeshauptstadt. Car2go ermöglicht allen Kunden, seine vollelektrischen Fahrzeuge von car2go bei Feinstaubalarm für 19 Cent pro Minute (statt 29 Cent) zu nutzen. Neukunden können sich während der gesamten Feinstaubalarm-Saison zusätzlich kostenlos bei car2go anmelden und erhalten ein Guthaben in Höhe von fünf Euro.
Auch über die moovel-App gelten während des Feinstaubalarms für alle VVS- und car2go-Buchungen vergünstigte Preise. Zusätzlich haben moovel-Kunden die Chance, bei Feinstaubalarm kostenfrei mit Bus und Bahn im VVS-Gebiet zu fahren. Ein Zufallsgenerator entscheidet, ob moovel die Kosten für die gekauften VVS-Tickets übernimmt. Die Chance, in den Genuss einer Freifahrt zu kommen, liegt bei 50 Prozent, d.h. jedes zweite, über moovel gekaufte Ticket ist kostenlos.
Um die Kapazitäten im öffentlichen Nahverkehr weiter zu erhöhen, wird während der Feinstaubalarm-Saison die neue Stadtbahnlinie U19 ab dem 17. Oktober die U2 entlasten und werktags zwischen 6 und 20 Uhr im 10-Minuten-Takt zwischen Neugereut und Neckarpark fahren. Verbesserungen gibt es auch auf der Stadtbahnlinie U13 zwischen Giebel und Hedelfingen: Sie fährt nun auch in der abendlichen Hauptverkehrszeit im 7,5- statt 10-Minuten-Takt.

Die S-Bahn Stuttgart erhöht von Montag bis Freitag sowie an ausgewählten Wochenenden in der Vorweihnachtszeit auf den Linien S1, S2, S3 und S5 bei bestimmten Zügen die Platzkapazitäten. Damit stehen in Spitzenzeiten pro S-Bahn-Zug für die Fahrgäste rund 500 Plätze mehr zur Verfügung.

Für Pendler, die vom Pkw auf den ÖPNV umsteigen wollen, stehen im VVS-Gebiet auf 106 Park-and-Ride-Anlagen (P+R) insgesamt 15.250 Stellplätze bereit. Neu ab 1. Dezember 2016 ist das ÖPNV-Umsteiger-Parkhaus „Unterer Grund“ in S-Vaihingen, bei dem wie im Parkhaus „Albstraße“ in Degerloch das einfache Prinzip gilt: „Parkschein = Fahrschein“.

__Noch schnellere Information: städtischer Whatsapp-Kanal und Widgets__

Die Stadt Stuttgart wird zur neuen Feinstaubalarm-Saison erstmals die Messaging-Dienste WhatsApp, Telgram und Insta nutzen, um die Bevölkerung schnell und direkt via Smartphone über Beginn und Ende des Alarms zu informieren. Zudem bietet die Stadt Widgets an, die ganz einfach in Webseiten oder Intranets von Unternehmen eingebunden werden können, um auf den Feinstaubalarm hinzuweisen. Einmal installiert, aktualisieren sich die Widgets automatisch. Informationen zu den Messaging-Diensten und den Widgets stehen auf www.feinstaubalarm.stuttgart.de. Die Website liefert zudem aktuelle Informationen, Hintergrundwissen sowie alles zu Angeboten und Vergünstigungen bei Feinstaubalarm.

Die Stadt Stuttgart wird weiterhin umgehend über die Social-Media-Kanäle www.facebook.com/Stadt.Stuttgart und www.twitter.com/stuttgart_stadt über den Beginn und das Ende des Feinstaubalarms informieren. Mit der Auslösung des Alarms setzt die Stadt zudem eine umfangreiche Meldekette in Gang, mit der die Nahverkehrsunternehmen, die großen Arbeitgeber in Stuttgart, die Kooperationspartner, die Straßenverkehrsbehörde, die Polizei, die Landesmeldestelle und die Kommunen und Landkreise in der Metropolregion informiert werden. Medien und Öffentlichkeit werden bei Feinstaubalarm täglich etwa zwischen 13 und 14 Uhr über Beginn, Fortgang und Ende des Alarms informiert.

Autofahrer erhalten über Verkehrsmeldungen im Radio, Anzeigen an den Autobahnen, Brückenbanner in der Region und Vario-Tafeln an den innerstädtischen Ein- und Ausfahrtstraßen aktuelle Informationen zum Feinstaubalarm. Zum Start der neuen Feinstaubalarm-Saison wird zur besseren und schnelleren Information der Autofahrer bei Feinstaubalarm eine erste neu beschaffte Vario-Tafel an der Heilbronner Straße (stadtauswärts) aufgestellt. Bis zum Sommer 2017 sollen 13 weitere Tafeln sukzessive im Stadtgebiet aufgestellt werden.

__Neues Kriterium: Höhere Treffsicherheit bei Feinstaub-Belastung__

Um in der neuen Saison die Tage mit erwartbar höherer Belastung besser prognostizieren zu können, haben die Experten des Deutschen Wetterdienst (DWD), der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW), des Verkehrsministeriums, des Regierungspräsidiums Stuttgart und des Amts für Umweltschutz der Landeshauptstadt Stuttgart die bisherigen Kriterien, die zur Auslösung des Feinstaubalarms führen, überarbeitet und verbessert. In der neuen Saison soll ein weiteres Kriterium für mehr Treffsicherheit sorgen: Das neue Kriterium „Feinstaubkonzentration mehr als 30 Mikrogramm an der Messstation Neckartor und fehlender Regen“ ist ein vorrangiges Erfüllungskriterium. Das heißt, die Erfüllung dieses Kriteriums reicht aus, um das Austauschvermögen der Atmosphäre als stark eingeschränkt festzulegen.

Sollte das Kriterium 1 nicht erfüllt sein, müssen mindestens vier der anderen Kriterien vorliegen, damit das Austauschvermögen vom DWD als stark eingeschränkt eingestuft wird. Die Kriterien 2 (fehlender Regen) und 3 (fehlender wirksamer Wind aus günstiger Richtung) sowie mindestens eines der Kriterien 4 (nächtliche Bodeninversion) und 5 (flache Mischungsschicht) müssen zwingend vorliegen. Sollte nur eines der Kriterien 4 und 5 vorliegen, dann muss zwingend das Kriterium 6 (geringe Windgeschwindigkeit) erfüllt werden, damit Feinstaubalarm ausgelöst wird.

Weiterhin gilt auch mit dem erweiterten Kriterienkatalog: Die Stadt löst den Alarm aus, sobald der DWD an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre prognostiziert. Zur Aufhebung des Feinstaubalarms muss der DWD eine nachhaltige und deutliche Verbesserung des Austauschvermögens vorhersagen, eine eintägige Unterbrechung der starken Einschränkung des Austauschvermögens reicht hierbei nicht aus.

__Verkehrliche Auswertung bei Feinstaubalarm__

Jeweils am ersten Werktag eines Feinstaubalarms wird – wie in der ersten Feinstaubalarm-Saison auch – das Verkehrsaufkommen auf ausgewählten Zu- und Abfahrtsstrecken des Talkessels ausgewertet. Dies sind die Messstellen an der B14 (Österreichischer Platz und Cannstatter Straße), an der B27 (Hohenheimer Straße und Heilbronner Straße), an der B27a (Paulinenbrücke) und an der Rotebühlstraße. Bei länger anhaltendem Alarm wird pro Woche ein weiterer Tag ausgewertet. Der aktuellen Auswertung wird ein Vergleichstag mit ähnlichen Rahmenbedingungen gegenüber gestellt, also vergleichbare Witterungsverhältnisse, mögliche Umleitungen, Baustellen, Großveranstaltungen oder Rückstaus nach Unfällen etwa auf den Autobahnen. Nur so lässt sich aus dem Vergleich ableiten, wie sich das Verkehrsaufkommen verändert hat. Aufgrund der Komplexität der Daten sowie der notwendigen Auswahl des Vergleichstags liegen aussagekräftige Ergebnisse erst nach drei Tagen vor.

__Bilanz der ersten Feinstaubalarm-Saison__

Die Stadt Stuttgart hat zwischen Januar und April 2016 insgesamt fünf Mal Feinstaubalarm ausgerufen. Der erste Feinstaubalarm dauerte vom 18. bis 21. Januar, der fünfte und letzte Alarm vom 10. bis 11. April. An den 22 Feinstaubalarm-Tagen kam es insgesamt zu 17 Überschreitungstagen an der Messstation Neckartor. Der laut EU-Recht zulässige Feinstaub-Grenzwert von 50 Mikrogramm je Kubikmeter Luft wurde bis Ende September 2016 an 34 Tagen überschritten. Erlaubt sind gemäß EU-Recht maximal 35 Überschreitungstage im Jahr. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Überschreitungen am Neckartor damit gesunken: 2015 wurden im Vergleichszeitraum 44 Überschreitungstage gemessen.

Auch die Stickstoffdioxid-Werte liegen aktuell unter denen des Vorjahres. So kam es am Neckartor bis Ende September zu 30 Überschreitungsstunden, 2015 waren es im selben Zeitraum 53. Erlaubt sind 18 Überschreitungsstunden bei einem Grenzwert von 200 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Im Gegensatz zum Feinstaub ist jedoch bei Stickstoffdioxid der Jahresmittelwert problematischer. Der Grenzwert laut EU-Recht liegt im Jahresmittel bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Am Neckartor war das Jahresmittel 2015 etwa doppelt so hoch.

Während der ersten Feinstaubalarm-Saison wurde überregional und international über die Bemühungen der Stadt Stuttgart in Sachen Luftreinhaltung berichtet. Die breite Berichterstattung und die Diskussionen in den sozialen Netzwerken haben gezeigt, dass die Stadt die Menschen mit ihren Informationen erreicht und zum Diskutieren angeregt hat. Niemals zuvor wurde so intensiv über die Luftbelastung in Stuttgart diskutiert. #Feinstaubalarm war zeitweise auf Platz zwei der Top 100 deutschen Hashtags auf Twitter.

Laut einer Umfrage des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg, die während des ersten Alarms durchgeführt wurde, gaben 92 Prozent der Bevölkerung an, vom Feinstaubalarm gewusst zu haben. 70 Prozent der Bevölkerung fanden, dass das Thema Luftreinhaltung und Gesundheit für Stuttgart eine hohe Bedeutung hat. 27 Prozent der Befragten gab an, ihr Mobilitätsverhalten aufgrund des Appells freiwillig umweltgerecht geändert zu haben.

__Bündel an Maßnahmen zur Luftreinhaltung__

Zusätzlich zum Feinstaubalarm tragen fast 40 laufende, neue und weiterentwickelte Maßnahmen dazu bei, die Luft in Stuttgart auf Dauer zu verbessern. Dazu zählen beispielsweise das Lkw-Durchfahrtsverbot, die Einführung der Umweltzone, der kontinuierliche Ausbau des ÖPNV, Tempo 40 auf Steigungsstrecken, das Jobticket, die Förderung der Elektromobilität, die Verstetigung des Verkehrs sowie die Verbesserung des Stadtklimas durch mehr Bäume und Sträucher. So wird die Stadt während des Feinstaubalarms erste Messungen für die Pilotstudie „Mooswand“ durchführen. Unter wissenschaftlicher Begleitung soll untersucht werden, ob sich Mooswände dazu eignen, die Feinstaub-Belastung in urbanen Gebieten zu reduzieren.
Eine große Bedeutung kommt auch dem Radverkehr zu. Dafür stehen im Doppelhaushalt 2016/2017 insgesamt sechs Millionen Euro zur Verfügung. In der Umsetzung sind unter anderem der weitere Ausbau der Hauptradroute 2 (S-Ost-Wangen-Hedelfingen), der Neubau weiterer Radabstellanlagen und die Vorbereitung neuer Fahrradstraßen.

Auch die Stadtverwaltung selbst leistet einen Beitrag zur Reduzierung der Luftschadstoff-Belastung in Stuttgart. So wird beispielsweise der städtische Fuhrpark schrittweise vollständig auf emissionsfreie bzw. emissionsarme Antriebsarten umgestellt. Aktuell sind acht Hybridfahrzeuge, neun vollelektrische Pkw, vier vollelektrische Kleintransporter, 16 E-Roller und 25 Pedelecs im Einsatz. Bis zum Ende des Jahres 2017 wird die Stadt weitere 45 vollelektrische Pkws erwerben. Es handelt sich dabei um turnusgemäßen Ersatz für ältere Fahrzeuge.

Zudem werden aktuell drei elektrische Lastenräder als Pilotprojekt im Garten-, Friedhofs- und Forstamt erprobt. Seit April 2016 nimmt die Stadt zudem an einem Flottentest mit Fuso E-Canter teil. Diese vollelektrischen Leicht-Lkw von Mercedes-Benz werden in verschiedenen Ämtern auf ihre Alltagstauglichkeit geprüft.

__Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs__

Über 600.000 Menschen nutzen täglich den öffentlichen Nahverkehr in Stuttgart – und die Fahrgastzahlen steigen. Das Angebot wird daher kontinuierlich ausgebaut. Zusätzlich zu den beschriebenen neuen verkehrlichen Angeboten bei Feinstaubalarm wird es 2017 weitere Verbesserungen für die Fahrgäste geben. So wird ab Spätsommer 2017 die Stadtbahnlinie U12 vom Hallschlag bis nach Remseck verlängert und mit der Haltestelle Budapester Platz eine neue Anbindung des Europaviertels geschaffen.
Zudem werden dort tagsüber erstmals 80-Meter-Züge (Doppeltraktions-Züge) eingesetzt. Somit erhöht sich auf der gesamten Strecke zwischen Remseck und Dürrlewang deutlich die Kapazität, was sich insbesondere auf den Innenstadtbereich entlastend auswirkt. Zudem verringert sich die Fahrzeit vom Stadtbezirk Mühlhausen und von der Nachbarkommune Remseck in die Innenstadt um fünf Minuten im Vergleich zur U14. Langfristig soll bis Ende 2018 zudem die U5 von Leinfelden/Bahnhof zur Markomannenstraße verlängert werden. Zum Jahresfahrplan 2020 soll nach Plänen der SSB die U6 bis zur Messe/Flughafen fahren.

Dem Ansatz, durch Linienüberlagerung Stadtbahnangebote zu verstärken, soll ab 2019 auch die zusätzliche Stadtbahnlinie U16 dienen, wenn ausreichend Fahrpersonal und Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Ihr Linienweg Giebel – Feuerbach – Pragsattel – Wilhelmsplatz Bad Cannstatt – Augsburger Platz – Fellbach wird hochbelastete Teile der U13 und der U1 überlagern. Die U16 wird zu den Hauptverkehrszeiten mit einem 10-Minuten-Takt fahren, sodass dann westlich und östlich des ÖPNV-Verknüpfungspunkts Wilhelmsplatz Bad Cannstatt ein 5-Minuten-Takt angeboten werden kann.

Verbesserungen gibt es auch im S-Bahn-Verkehr. So soll nach einem Beschluss der Regionalversammlung beispielsweise bis Dezember 2020 stufenweise der 15-Minuten-Takt ausgedehnt werden. Ab Frühjahr 2017 sollen darüber hinaus einzelne S-Bahn-Züge in den Randzeiten verlängert werden. Außerdem soll der Flughafen ab spätestens Ende 2018 bereits gegen 5 Uhr, und damit eine Stunde früher als heute, mit der ersten S-Bahn erreichbar sein.

__Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart__

Derzeit erarbeitet das Regierungspräsidium den Entwurf der dritten Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart. Dieser Entwurf soll Anfang 2017 veröffentlicht werden. Bis Ende August 2017 erfolgt dann die Fertigstellung des Luftreinhalteplans.
Parallel werden derzeit zahlreiche denkbare Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in einem Gesamt-Wirkungsgutachten untersucht. Dazu gehören Maßnahmen wie die blaue Umweltzone (blaue Plakette), die die Zufahrt für Diesel-Fahrzeuge, die nicht die Abgasnorm Euro 6 erfüllen, beschränken würde, eine verstärkte Förderung von Bahn-, Bus-, Rad- und Fußverkehr, eine Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung sowie eine Nahverkehrsabgabe. Anschließend wird berechnet, wie sich die Schadstoffemissionen dadurch vermindern und wie sich weiterhin die Schadstoffbelastung in Stuttgart verändern würde.
Vorläufige Ergebnisse zeigen, dass eine blaue Umweltzone eine wirksame Maßnahme zur Minderung von Stickstoffdioxid ist: Die Stickstoffdioxid-Emissionen könnten dadurch in Stuttgart um bis zu 40 Prozent gemindert werden. Bei diesen Untersuchungen wird vorausgesetzt, dass diese Maßnahme eingeführt wird, wenn 80 Prozent der Pkw eine blaue Plakette erhalten können. Da die Fahrzeuge bereits mit Dieselrußpartikelfilter ausgestattet sind und bei Feinstaub im Verkehr mittlerweile die Aufwirbelung und der Abrieb Hauptquelle sind, stehen hier Maßnahmen zur Verlagerung des Kfz-Verkehrs auf umweltfreundliche Verkehrsmittel im Vordergrund.

In der Größenordnung mehrerer Prozentpunkte sind Emissionsminderungen bei verstärkter Förderung von Bahn-, Bus-, Rad- und Fußverkehr, der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung sowie durch eine Nahverkehrsabgabe in der Region Stuttgart zu erwarten. Diese Ergebnisse werden stark von der konkreten Ausgestaltung der Maßnahmen beeinflusst. Nach vorläufigen Berechnungen würden eine Nahverkehrsabgabe oder auch eine City-Maut sowohl die Stickstoffdioxid-Emissionen wie auch die Feinstaub-Emissionen des Straßenverkehrs in Stuttgart um etwa vier bis sieben Prozent vermindern.

Das Ergebnis des Wirkungsgutachtens wird bis Ende 2016 erwartet. Aus den wirksamen Maßnahmen werden geeignete Szenarien gebildet, die zur Einhaltung der Grenzwerte von Feinstaub und Stickstoffdioxid führen sollen. Das Wirkungsgutachten wird von Vertretern des Verkehrsministeriums, des Regierungspräsidiums, der Landeshauptstadt Stuttgart, des Verband Region Stuttgart und der SSB begleitet.

__Gemeinsam für saubere Luft: Arbeitgeber unterstützen Stadt Stuttgart__

Die Stadt setzt den Dialog mit den Unternehmen zum Thema Luftreinhaltung fort. Viele Arbeitgeber in Stuttgart werden auch in der anstehenden Feinstaubalarm-Saison mit eigenen Initiativen auf das Thema reagieren und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusätzliche Mobilitätsangebote machen.

So wird etwa der Automobilhersteller Porsche mit einem eigenen Mobilitätskonzept die Anstrengungen der Stadt Stuttgart zur Luftreinhaltung unterstützen. Porsche-Beschäftigte im Großraum Stuttgart können beispielsweise bei Feinstaubalarm den ÖPNV mit dem Firmenausweis kostenfrei nutzen.

Andere gute Beispiele sind: Schulungs- und Informationstage zur nachhaltigen Mobilität, weitergehende Verbesserungen für das firmeneigene Jobticket, breite Information von Belegschaften über die Hintergründe des Feinstaubalarms und darüber, was jeder einzelne zum Erfolg beitragen kann, Ausstattung von Außendienstmitarbeitern mit E-Fahrzeugen, Schaffung einer eigenen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, Anschaffung von E-Bikes einschließlich Abstellanlagen und Ladestationen auch für private E-Bikes oder E-Autos, Abbau von Überstunden und alter Urlaubstage an Feinstaubalarm-Tagen.

_Hintergrund gerichtliche Verfahren / mögliche Verkehrsbeschränkungen

Deutschland überschreitet in mehreren Städten, u.a. in Stuttgart, die Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid seit Langem. Deshalb hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Sofern keine Abhilfe geschaffen wird, wäre der nächste Schritt eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Im Falle einer Verurteilung kann der EuGH Sanktionen wie zum Beispiel Zwangsgelder für jeden Überschreitungstag verhängen.

In einem gerichtlichen Vergleich hat sich das Land Baden-Württemberg im April 2016 zudem verpflichtet, ab dem 1. Januar 2018 verkehrsbeschränkende Maßnahmen für das Neckartor zu ergreifen, sollten die Immissionsgrenzwerte 2017 weiterhin überschritten werden. Diese Maßnahme muss laut Vergleich geeignet sein, eine Reduzierung des Verkehrsaufkommens am Neckartor um ca. 20 Prozent zu bewirken.

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