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Stadt führt Sperrstunde ein und schränkt den Verkauf alkoholischer Getränke weiter ein

(LHS) Die Landeshauptstadt Stuttgart untersagt den Betrieb von Gaststätten zwischen 23 und 6 Uhr. Zudem schränkt sie den Verkauf von Alkohol weiter ein: In der Gastronomie im gesamten Stadtgebiet ist ganztägig der Verkauf von alkoholischen Getränken To-Go („Gassenschank“) untersagt.

Das geht aus einer Allgemeinverfügung hervor, die das Amt für öffentliche Ordnung am Dienstag, 20. Oktober veröffentlicht hat. Die Reglungen zum Alkoholverkauf aus Verkaufsstellen und zum Alkoholkonsum an bestimmten Orten bleiben unverändert. Die Einschränkungen gelten von Donnerstag, 22. Oktober, 0 Uhr, bis Sonntag, 8. November 2020, 24 Uhr. Grund für die Maßnahmen ist die Eindämmung der Coronavirus- Pandemie.

Ausnahmen von der Sperrstunde sieht die Allgemeinverfügung vor für die Bewirtung von Übernachtungsgästen in Beherbergungsbetrieben, sofern nur Speisen und alkoholfreie Getränke abgegeben werden. Oberbürgermeister Fritz Kuhn sagte: „Wir führen die Sperrstunde ein, weil sie ein weiteres Instrument ist, vor Infektionen zu schützen. Das Land hat ja einen entsprechenden Erlass verfügt, den wir nun auch in Stuttgart umsetzen.

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