0d1e837109d49ed149fc2228c1799511

Steinwürfe gegen Busse und Pkw

Mindestens acht weitere Steinwürfe gegen fahrende Pkw und Busse sind der Polizei am Sonntagabend zwischen 20.30 Uhr und 22.15 Uhr sowie am Montagmorgen um 06.03 Uhr gemeldet worden. In allen Fällen warfen unbekannte Täter im Schutze der Dunkelheit und verborgen hinter Gebüschen, zum Teil faustgroße Steine gegen die Windschutzscheiben vorbeifahrender Autos und Busse. Glücklicherweise wurde auch bei diesen acht Steinwürfen keiner der angegriffenen Bus- und Autofahrer verletzt. Der Sachschaden summiert sich mit den elf bereits berichteten Fällen vom Freitag auf insgesamt zirka 45.000 Euro. Hinweise auf den oder die Täter liegen bislang nicht vor. Verkehrsteilnehmer, die von Wurfgeschossen getroffen werden, sollten sofort über den Notruf 110 die Polizei alarmieren. Zwei Pkw und zwei Linienbusse waren am Montagmorgen ab 06.03 Uhr in Gerlingen während ihrer Fahrt auf der Mahdentalstraße in Richtung Stuttgart-Büsnau in kurzen Abständen das Ziel unbekannter Steinewerfer. Die Wurfgeschosse beschädigten die Windschutzscheiben der Fahrzeuge. Ebenfalls in der Mahdentalstraße warf ein Unbekannter am Sonntagabend um 20.55 Uhr einen Stein gegen die Frontscheibe eines auf der Landstraße 1187 fahrenden Pkw VW. Das Auto befand sich zwischen einem an der Mahdentalstraße gelegenen Hotel und der Bushaltestelle Bruderhaus, als es von dem Stein getroffen wurde. Am Sonntagabend wurden vier weitere Autos von den Steinwürfen unbekannter Täter getroffen: In Leonberg prallte um 20.32 Uhr ein etwa faustgroßer Stein auf die Frontscheibe eines Pkw BMW. Das Fahrzeug war auf der Südrandstraße in Richtung Neue Ramtelstraße unterwegs. Um 22.15 Uhr traf es in Gerlingen kurz hintereinander zwei Pkw-Fahrer, die mit Ihren Autos die Wildparkstraße befuhren. Steinwürfe gegen Fahrzuge im fließenden Verkehr sind äußerst gefährlich. Die Fahrer getroffener Fahrzeuge können in Panik geraten, einen Unfall verursachen und dadurch sich oder andere erheblich verletzen. Ein Stein kann durch die Wucht des Aufpralls eine Windschutzscheibe total zerstören. Der in das Fahrzeug fliegende Wurfkörper oder Glassplitter kann Insassen verletzen. Deshalb handelt es sich bei solchen Steinwürfen gegen Fahrzeuge im fließenden Verkehr um eine schwere Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden kann. Zeugen und möglicherweise bereits weitere geschädigte Verkehrsteilnehmer werden gebeten, sich mit den Beamten der Ermittlungsgruppe “Stein” in Stuttgart unter der Telefonnummer 0711/8990-6333 in Verbindung zu setzen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat für Hinweise, die zur Ermittlung oder Ergreifung der Täter führen, eine Belohnung in Höhe von 1 000 Euro ausgesetzt. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen bestimmt und nicht für Personen, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört. Über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden.

Ähnliche Beiträge