Sitzung des Bezirksbeirat Weilimdorf am 17. März 2021. Foto: Goede

Stellungnahmen städtischer Ämter zu Fragen der Bezirksbeiräte aus 2020

(RED) Auf der jüngsten Sitzung des Bezirksbeirat Weilimdorf am 17. März 2021 wurden den Lokalpolitikern diverse Rückmeldungen der Stadtverwaltung zu Anträgen und Anfragen aus 2020 von der Stadtverwaltung beantwortet.

Angefragt hatte der Bezirksbeirat die Wasserqualität des Lindenbachsee in 2020. Das Tiefbauamt hat nun darauf hingewiesen, dass trotz Hitze- und Trockenperioden und Ausbleiben des Zuflusses von Frischwasser in den Lindenbachsee grundsätzlich keine Handlungsmöglichkeiten bestehen bzw. es im vergangenen Jahr auch keine signifikanten Anzeichen für eine schlechte Wasserqualität gegeben hat. Temperatur- und Sauerstoffmessungen erfolgen durch das Tiefbauamt immer witterungsbedingt und anlassbezogen.

Die Sanierung des Pfarrgartenhäusle nach Anfrage der Bezirksbeiräte am 4. Oktober 2020 wurde inzwischen in die Wege geleitet und die Wintermonate über durchgeführt. Die Aufarbeitung des Fach- und Mauerwerks wird noch im Frühjahr 2021 abgeschlossen werden.

Das Tiefbauamt sieht im Rahmen des Aktionsprogramms Klimaschutz die Möglichkeit des Aufstellen einer neuen Trinkwasserbrunnenanlage auf dem Löwen-Markt, da es sich beim Löwen-Brunnen vor dem Bezirksamt nur um ein Wasserspiel handelt. Ein Prototyp eines Trinkwasserbrunnen soll noch in 2021 über mehrere Monate hinweg im Außenbereich getestet werden, die endgültige Installation eines neuen Trinkwasserbrunnen im Herzen von Weilimdorf ist daher frühestens 2022 möglich. Vorschläge zum Standort sollen dem Bezirksbeirat noch im Sommer 2021 in öffentlicher Sitzung durch das Tiefbauamt vorgestellt werden.

Die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung im Molchweg ab Höhe Salamanderweg im Ortsteil Bergheim wird vorerst nicht kommen, da dies keine Reduzierung des Verkehrs nach sich zieht. Vielmehr entstehen dadurch für Anwohner Umwegfahrten, notwendige Wege werden verlängert und umliegende Straßen erhalten einen Mehrverkehr. Auch würde die Geschwindigkeit der KFZ im Falle einer Einbahnstraßenregelung sich erhöhen.

Bei der Gewässerschau am Lindenbach und am Lachgraben im Oktober 2020 fanden die Mitarbeiter des Tiefbauamt und Amt für Umweltschutz insgesamt 15 Beanstandungen allein am Lindenbach, am Lachgraben hingegen gab es keine Mängel. Im langjährigen Vergleich entspricht dies aber lediglich Durchschnittswerten, die Mängel werden bzw. wurden beseitigt. Die nächste Gewässerschau findet voraussichtlich erst wieder im Jahr 2025 statt.

Der Verkehrsknotenpunkt der B295 mit Flachter und Gerlinger Straße ist komplex und wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Während der Sanierungen in diesem Bereich im Sommer und Herbst 2019 wurden vermehrt Unfälle festgestellt, ebenso im April 2020, als der Kreisverkehr Flachter-/Korntaler Landstraße saniert wurde. Inwiefern zu schnelles Fahren zu Unfällen führte und führen wird, wird im Rahmen einer Untersuchung durch das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) noch ermittelt. In 2021 werden Geschwindigkeitsüberwachungen u.a. mit einem mobilen Anhänger durchgeführt. Auch kann bislang kein erhöhtes Rotlichtfahren festgestellt werden. Ob es weitere Maßnahmen geben muss, soll die Untersuchung des KIT ergeben.

Auf der Solitudestraße wurde 2020 nicht zuviel gerast. Auf Bitten des Bezirksbeirat durchgeführte Geschwindigkeitsmessungen ergaben, dass in 2020 von 659 angemessenen Fahrzeugen gerade mal 15 zu schnell fuhren (2,28 %), was deutlich unter dem „Stuttgarter Schnitt“ liegt. Die meisten Fahrzeuge (50 %) waren bis zu 10 km/h zu schnell, im Maximum 25 km/h über den erlaubten Tempo 50. Ein Fahrverbot konnte bei keiner Messung erteilt werden, es blieb bei Verwarnungsgeldern.

In den Abend- und Nachtstunden im Hopplaweg wurden durch den Streifendienst der Polizei Kontrollen in Folge der Sitzung des Sicherheitsbeirates 2020 durchgeführt. Es ergaben sich allerdings keine besonderen Auffälligkeiten – bis auf den einmaligen Fund einer geringen Menge Marihuana.

Die Pforzheimer Straße im Herzen von Weilimdorf kann auf keiner rechtlichen Grundlage in eine Tempo 30/40 Zone umgewandelt werden, da sie eine sogenannte Vorbehaltsstraße und damit Ausweichstrecke für die B295-Umfahrung von Weilimdorf ist. Ein Gutachten zur Lärmbelästigung in der Nacht ist in Arbeit, die Ergebnisse liegen aber noch nicht vor. Auch ist der Stadtverwaltung wie der Polizei keine Poser-Szene hier bekannt. Gleiches gilt für die Solitudestraße von Bergheim bis nach Korntal. Auch dieser Straßenabschnitt ist eine „Vorbehaltsstraße“, was eine Reduzierung der vorgeschriebenen Richtgeschwindigkeit ausschließt.

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