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Tipps der Polizei zum Schulbeginn

Tipps der Polizei zum Schulbeginn: Eltern sind die ersten und wichtigsten Verkehrserzieher eines Kindes. Ihr Verhalten hat Vorbildfunktion und wird das Verhalten ihres Kindes im Straßenverkehr maßgeblich prägen. Indem Sie nachfolgende Tipps beherzigen, können Sie entscheidend zur Sicherheit Ihres Kindes beitragen:

Absolvieren Sie den Schulweg gemeinsam mit Ihrem Kind und berücksichtigen Sie dabei seine unterschiedlichen Rollen als Fußgänger, Mitfahrer im Auto, Radfahrer und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel.

Schützen Sie Ihr Kind durch helle Kleidung bzw. Reflektoren.
Verwenden Sie Kindersitze bei der Mitnahme im Pkw bzw. auf dem Fahrrad.

Kinder unter acht Jahren sind als Radfahrer besonders gefährdet und müssen deshalb den Gehweg benutzen.

Bis zehn Jahre dürfen Kinder auf dem Gehweg fahren, danach müssen sie auf die Straße. Denn erst ab diesem Alter geht man davon aus, dass Kinder in der Lage sind, sich im Straßenverkehr alleine sicher zu bewegen.

Das richtige Verhalten als Radfahrer im Straßenverkehr lernt Ihr Kind bei der Radfahrausbildung in der Jugendverkehrsschule.

Achten Sie stets darauf, dass Ihr Kind nur mit einem passenden und verkehrssicheren Fahrrad am Straßenverkehr teilnimmt.

Lassen Sie Ihr Kind nur mit Radhelm Rad fahren. Dies ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, mit Radhelm lassen sich aber über 80 Prozent aller schweren Kopfverletzungen verhindern.

“Sicherer Schulbus”: Sprechen Sie die Gefahren an, die sich beim Warten an der Haltestelle oder im Zusammenhang mit dem Ein- und Aussteigen (z.B. Drängeln) bzw. beim Hinsetzen oder Stehen im Bus ergeben können.

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