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Trauerbeflaggung aus Anlass des terroristischen Anschlags auf die Redaktion der französischen Zeitung „Charlie Hebdo“

Aus Anlass des terroristischen Anschlags auf die Redaktion der französischen Zeitung „Charlie Hebdo“ am Mittwoch, 7. Januar, in Paris hat das Bundesministerium des Innern von Donnerstag, 8., bis Samstag, 10. Januar, bundesweit Trauerbeflaggung der Dienstgebäude angeordnet.

Aus Anlass des terroristischen Anschlags auf die Redaktion der französischen Zeitung „Charlie Hebdo“ am Mittwoch, 7. Januar, in Paris hat das Bundesministerium des Innern von Donnerstag, 8., bis Samstag, 10. Januar, bundesweit Trauerbeflaggung der Dienstgebäude angeordnet.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat dies auch für die Dienstgebäude des Landes angewiesen. Demnach werden die Dienstgebäude der Landeshauptstadt Stuttgart jeweils auf Halbmast oder mit Trauerflor beflaggt – bei drei Fahnenmasten mit Europa-, Bundes- und Landesflagge, bei zwei Fahnenmasten mit Europa- und Bundesflagge und bei einem Fahnenmast mit Bundesflagge.

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