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Vortragsabend der SPD zu Stuttgarter Stadtwerken im Cafe 13

2014 läuft die Konzession der EnBW für die Nutzung der Netze der Wasser- und Energieversorgung aus. Das ist die erste Möglichkeit für die Stadt nach der Privatisierung, wieder die Oberhoheit über die Grundversorgung der Bevölkerung mit diesen grundlegenden Gütern zurückzuerlangen.

Die Grundlagen dafür sind gelegt: 2012 wurden neue Stadtwerke gegründet, die zum 1.1.2013 auch am Markt präsent sein werden. Das Kundenzentrum wird in Räumlichkeiten unter dem Tagblattturm eingerichtet. Der angebotene Strom wird regenerativ erzeugt.

Das Prozedere zur Rückerlangung der Konzessionen ist dagegen schwieriger, wie Stadtrat Manfred Kanzleiter bei einer Veranstaltung des SPD-Ortsvereins Weilimdorf berichtete. Scharf kritisierte Kanzleiter die von der EnBW angestrebte Erhöhung des Wasserpreises, die aus der Sicht vieler Beobachter nur dazu dienen soll, den Kaufpreis der Netzt in die Höhe zu treiben. Er stellte klar: „Der zu entrichtende Kaufpreis darf nicht zu einer Erhöhung des Wasserpreises führen“.

Die Konzessionen laufen zwar 2014 aus – müssen dann aber nach den Regeln des EU-Wettbewerbsrechtes neu vergeben werden. Das heißt aber auch, dass die Stadtwerke Stuttgart nicht automatisch zum Zuge kommen können, sondern sich gegen die anderen Bieter behaupten müssen. Die öffentliche Vorstellung der Bewerber findet voraussichtlich in der ersten Novemberwoche statt.

Im Zusammenhang mit der Neuerrichtung der Stadtwerke ergänzte der SPD Ortsvereinsvorsitzende Eberhard Keller, dass nun wieder eine für die Stadt günstigere Finanzierung des Defizits der SSB möglich wird. Durch den sogenannten kommunalen Querverbund ergeben sich für die Stadt bei einer Verrechnung der Gewinne und Verluste erhebliche Vorteile, die den städtischen Haushalt langfristig entlasten.
Die SPD setzt sich dafür ein, dass bei einer Übernahme von Betriebsteilen der EnBW die dortigen Mitarbeiter nicht schlechter gestellt werden dürfen und fordert einen Betriebsübergang nach BGB § 613a. Die Gefahr besteht, da die Tarifverträge von öffentlichem Dienst und privater Energiewirtschaft eine Lohndifferenz aufweisen.

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