(TOM/RED) Für viele Landwirte, gerade in siedlungsnahen Regionen, werden frei umherlaufende Hunde und deren Kot zu einem immer größeren Ärgernis – vor allem für Obst- und Gemüsebauern, aber auch für Viehbauern und Winzer.
Auch Weilimdorf mit seinen an den Ort angrenzenden Acker- und Wiesenflächen und dem nahegelegenen Wald bleibt von diesem Ärgernis nicht verschont. Auf der einen Seite steht das Tierschutzgesetz, welches Hunden einen artgerechten Auslauf ermöglichen soll. Wofür viele Landwirte Verständnis zeigen, sind sie doch oft selbst Hundehalter. Gesetzlich geregelt ist auch, dass die freie Landschaft zu Erholungszwecken genutzt werden darf – allerdings nur auf ausgewiesenen Flächen, Straßen und Wegen.
Auf der anderen Seite gibt es für die Landwirtschaft Gesetze, die die Flächen der Landwirte schützen sollen. „Nach den Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit nicht betreten werden. Nutzzeit ist der Zeitraum zwischen Saat und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung, also zwischen Anfang März und Ende Oktober. Dieses Betretungsverbot gilt selbstverständlich auch für Hunde. Wer die freie Landschaft betritt ist verpflichtet, von ihm abgelegte Abfälle oder Hinterlassenschaften seines Hundes wieder aufzunehmen und zu entfernen”, heißt es in einem Flyer des Landesbauernverbandes (LBV) Baden Württemberg zu dem Problem.
Generell nutzen Landwirte allerdings ihre Felder und Wiesen das ganze Jahr über, weshalb abgeerntete Ackerflächen oder Wiesen, die zur Heugewinnung dienen, nicht als ungenutzte landwirtschaftliche Flächen angesehen werden können. Zudem bedarf es rein juristisch gesehen, auch beim Betreten von landwirtschaftlich genutzten Flächen, stets das Einverständnis des Besitzers oder des Pächters.
Appell der Landwirte
Landwirte appellieren daher an Hundehalter, ihre Vierbeiner in Feldnähe anzuleinen, damit diese nicht in die landwirtschaftlichen Kulturen laufen und ihre Notdurft verrichten. Das gilt auch für Wiesen, denn daraus produzieren sie das Futter für ihr Vieh.
Auswirkungen
Jeder kann sich die Auswirkungen beispielsweise beim Obst-, Gemüse- und Salatanbau selbst vor Augen führen: Hundekot gerade in diesen Äckern führt dazu, dass Erntegut verunreinigt werden kann. Für den Verbraucher ist das unappetitlich, wenn der Kot nicht beseitigt wird. Für betroffene Landwirte zieht das erhebliche finanzielle Einbußen nach sich.
Hinzu kommt, dass durch Hundekot auch Krankheiten beispielsweise auf Rinder übertragen werden können. Neospora caninum ist ein einzelliger Parasit, der weltweit zu den am häufigsten diagnostizierten Ursachen für Fehlgeburten beim Rind zählt. Der Hund ist derzeit der einzig bekannte Endwirt des Parasiten. Als Zwischenwirt gilt unter anderem das Rind. Der Erreger wurde in den 1990er Jahren entdeckt. Bisher ist kein Medikament bekannt, das eine Infektion beim Rind wirksam bekämpfen kann.
Hunde, die Träger des Parasiten sind, scheiden diesen bis zu drei Wochen lang mit dem Kot in Form von Parasiteneiern aus. Die Eier des Neospora caninum durchlaufen eine kurze Reifephase und können aufgrund ihrer Widerstandsfähigkeit Monate im Futter und Wasser überleben. Nehmen Rinder diese Parasiteneier mit dem Futter oder Wasser auf, befällt der Parasit den Fötus und die Fruchthülle. Infizierte Rinder können verkalben, das heißt sie bringen ein totes oder lebensschwaches Kalb zur Welt.
Der Gesetzgeber hat für dieses Problem Vorsorge getroffen: Laut dem Naturschutzgesetz ist es Menschen untersagt, landwirtschaftliche Flächen während der Vegetationszeit zu betreten. Außerdem sollten Hundehalter den von ihren Hunden abgelegten Kot entfernen. Geschieht das nicht, drohen je nach Ausmaß des Schadens, empfindliche Ordnungsstrafen.
Ordnungswidrigkeit
Was viele nicht wissen: Ordnungswidrig handelt beispielsweise, wer Tiere, für die er verantwortlich ist, außerhalb eingezäunter Grundstücke ohne genügend Aufsicht oder Sicherung lässt, wenn dadurch die Nutzung eines fremden landwirtschaftlichen Grundstücks gefährdet wird. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Aber nicht nur für Landwirte ist der Hundekot ein Ärgernis, auch immer mehr Förster klagen, dass Hundebesitzer die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner in den sogenannten Hundebeuteln im Wald zurücklassen. Daher appellieren auch sie an die Hundehalter, doch an die Waldbesucher und Waldarbeiter zu denken. Für niemanden ist es angenehm, mit solchen Hinterlassenschaften konfrontiert zu werden.
Respekt gegenüber der Natur
Allgemein kann festgehalten werden, dass ein umweltbewusster und gegenüber der Natur respektvoller Mensch keine Abfälle oder Hinterlassenschaft seines Hundes auf Feld und Flur oder im Wald hinterlässt, sondern dies ordnungsgemäß entsorgt, sei es in den dafür vorgesehenen Behältnissen – nicht in Mülleimer auf Spielplätzen oder in Parkanlagen – oder zuhause im eigenen Mülleimer.