Gewerbegebiet Weilimdorf. Foto: Goede

Bezirksbeirat stimmt Freiraumkonzept des Gewerbegebiet Weilimdorf zu

(RED) Bereits seit 2019 wird in der Stadtverwaltung von Stuttgart an der Umsetzung einer Entwicklungskonzeption für die Wirtschaftsflächen in Weilimdorf im Gewerbegebiet gearbeitet. Dem Bezirksbeirat Weilimdorf wurde am 21. Juli 2021 nun das neue Freiraumkonzept vorgestellt.

Dr. Hermann-Lambert Oediger, Leiter der Abteilung Stadtentwicklung bei der Landeshauptstadt brachte den Bezirksbeirat Weilimdorf am 21. Juli 2021 auf seiner Sitzung in der Lindenbachhalle auf den aktuellen Stand. In den bisherigen Gewerbegebietskonferenzen der letzten zwei Jahre wurden, gemeinsam mit allen Beteiligten, die Schwerpunkte für das Entwicklungskonzept festgelegt. Oediger verweist allerdings darauf, dass es noch ein langer Weg mit vielen notwendigen Abstimmungen bis zur Umsetzung sein wird. Zudem gehe es um Themen wie das Erscheinungsbild, die Verschattung sowie um die Verbesserung der Gestaltung um fremdparkende LKWs zu reduzieren. Die gesammelten Ideen aus der Gebietskonferenz aus 2019 und die Vorschläge des Stadtplanungsamts seien inzwischen hinsichtlich unterschiedlicher Aspekte, wie Klima, Grünstruktur, Aufenthaltsqualität, Gefährdung durch Schlagregen untersucht worden. Als Ziele des Freiraumkonzepts wurden die Klimaanpassung und Resilienz sowie die Verbesserung der Ökologie, Interaktion und Standort-Marke vorgestellt.

Es solle zudem ein ganzheitliches Mobilitätskonzept für das Gewerbegebiet in Weilimdorf erstellt werden. Bei dem Gewerbegebiet handle es sich nicht nur um einen Ort der Unternehmen, sondern auch um Teil des Stadtbezirks. Der Fahrradverkehr werde daher bewusst in das Gewerbegebiet mit eingebunden. Zu dem Thema der fremdparkenden LKWs führte Oediger aus, dass zahlreiche Unternehmen, auch mit eigener Produktion, in einer Gebietskonferenz auf dieses Problem eingegangen seien. Das Gewerbegebiet habe viele Aspekte eines Autohofs, da viele LKW-Fahrer von der nahegelegenen Autobahn dort ihre Pausenzeiten und Nächte verbringen würden. Die Anzahl der parkenden LKWs solle daher reduziert werden. Der 2008 ins Leben gerufene Einkaufs- und Pausenbus sei nur wenig in Anspruch genommen und sei deshalb wieder eingestellt worden. Die Firma Vektor plant derzeit ein neues Parkhaus mit einem Versorgungsangebot in Form eines Food-Trucks. Zudem sei ein Ziel der Planungen das kleinteilige Versorgungsangebot im Bereich der S-Bahn-Station zu verbessern.  Im Nord-Süd Korridor solle der Freiraum vergrößert werden. Dies dauere jedoch, da sich die Grundstücke nicht im Eigentum der Stadt befinden. Auch das Thema der Wärmeversorgung müsse in die Planungen integriert werden. Dies sei ein fokussiertes Thema und werde mit dem Amt für Umweltschutz angesprochen. 

Bezüglich des Hochwasserschutzes gebe es, so Hendrik Porst vom Planungsbüro Ramboll Studio Dreiseitl, Simulationen über Hochwasserereignisse, jedoch handle es sich hierbei noch nicht um tiefgreifende Planungen. Diese Simulationen beinhaltet unter anderem die Frage wohin das Wasser, im Falle eines Starkregenereignisses, fließe. Überall wo der Bestand Änderungen zulasse und Platz vorhanden sei, werde man handeln. Bezüglich des Lachengrabens ergänzt Herr Porst die in diesem Punkt der Präsentation zu kurz gekommenen Informationen. Das Gewässer sei gesetzlich geschützt. Hier wolle man schauen, wie das Einstauvolumen vom Grünen Heiner abgefangen werden könne. Abschließend erklärt er, das Radwegekonzept   sei bereits in die Planungen miteingeschlossen. Lichtverschmutzung sei bisher jedoch noch kein Thema gewesen, er werde es weitergeben.

Einstimmig gab der Bezirksbeirat nach kurzer Diskussion der Beschlussvorlage „Umsetzung des Freiraumkonzepts Gewerbegebiet Weilimdorf“ abschließend statt. Die Beschlussvorlage wird voraussichtlich am 12. Oktober vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik abschließend beraten und beschlossen. Die Verwaltung wird dann beauftragt, im ersten Umsetzungsschritt für den Teilbereich Motorstraße und den Teilbereich Lindenbach die nötigen Planungsschritte vorzubereiten, sofern hierfür Mittel im anstehenden Doppelhaushalt bereitgestellt werden.

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