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Coronakrise: Maskenpflicht tritt am 27. April 2020 in Kraft

(LHS) Die vom Land verfügte Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr mit einer geeigneten Alltagsmaske oder Mund-Nasen-Bedeckung tritt am Montag, 27. April 2020, in Kraft. Geschäfte müssen besondere Hygieneregeln beachten und auf die Einhaltung der Mindestabstände achten. Darauf hat die Stadt Stuttgart am Freitag, 24. April, hingewiesen.

In einer einwöchigen Übergangsphase, so die Landesregierung, sind keine Strafen vorgesehen, damit sich alle auf die neue Praxis einstellen können. Ab 4. Mai 2020 ist vorgesehen, ein Bußgeld zu erheben, wenn ein Verstoß gegen die Maskenpflicht festgestellt wird. Ungeachtet der Maskenpflicht gelten die Abstands- und Hygieneregeln sowie die sonstigen Kontaktbeschränkungen etwa zum Aufenthalt im öffentlichen Raum uneingeschränkt weiter.

Oberbürgermeister Fritz Kuhn ruft die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, der Maskenpflicht zu folgen: „So schützen Sie Ihre Mitmenschen und sich selbst. Denn Mund und Nase zu bedecken hilft dabei, die Verbreitung des Virus einzudämmen. Das bleibt oberstes Ziel.“ Kuhn hatte die Maskenpflicht ausdrücklich begrüßt und erklärt: „Außerdem soll möglichst immer der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, da solche Alltagsmasken keinen absoluten Schutz bieten können.“ Der Leiter des städtischen Gesundheitsamtes, Prof. Stefan Ehehalt, betonte: „Die Mund-Nasen-Bedeckung reduziert insbesondere den eigenen Ausstoß von Tröpfchen beim Sprechen oder Niesen. Wir schützen uns gegenseitig, wenn wir solch einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Er ist auf jeden Fall besser als keinerlei Mundschutz.“

Notwendige Verhaltenshinweise

Generell gilt: Das Coronavirus wird durch direkten Kontakt untereinander verbreitet, insbesondere durch Tröpfchenübertragungen und Händeschütteln.

Beachten Sie deshalb unbedingt die Hygieneregeln zum regelmäßigen Händewaschen und zum Niesen in die Armbeuge. Bleiben Sie auf Abstand zu anderen Personen, mindestens anderthalb, am besten zwei Meter; auch beim Spaziergang oder Radfahren. Die Abstandsregel gilt auch beim Schlangestehen in Geschäften und vor deren Eingang. Befolgen Sie die Maskenpflicht beim Einkaufen und im Nahverkehr. Sie sollten soziale Kontakte auf ein Minimum reduzieren und zuhause bleiben.

Vermeiden Sie unbedingt Ansteckungsrisiken. Nehmen Sie das Coronavirus ernst. Gehen Sie nicht leichtfertig mit Ihrer Gesundheit und der Ihrer Mitmenschen um. Beachten Sie zwingend alle Verbotsregeln, insbesondere auch, dass Ansammlungen von mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum untersagt sind. Das gilt auch bei sportlichen Aktivitäten. Nur so kann es gelingen, die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und Ansteckungsketten zu unterbrechen.

Infos rund um das Corona-Virus sind zu finden unter www.stuttgart.de/corona.

© Grafik: LHS

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