(RED) Seit 1991 bestand für die Bevölkerung von Weilimdorf ein fest vereinbartes Durchgangsrecht über den Schulhof der Wolfbuschschule an der Köstlinstraße. 2020 wurde dies durch das Schulverwaltungsamt aufgehoben (weilimdorf.de berichtete zuletzt im April 2022 und im Juli 2021).
Ursache für die Schließung waren die Bauarbeiten für die neue Mensa der Wolfbuschschule – und die verschärften Coronaschutzmaßnahmen – letztlich aber auch der Wille der Schulleitung, da die Wolfbuschschule mittlerweile nur noch eine Grundschule mit Ganztagsbetrieb ist. Damit war das öffentliche Durchgangsrecht für den Schulhof nicht mehr zu verantworten, da es zu Beeinträchtigungen des Pausenbetriebs und er Aufsichtspflicht kam.
Die Schließung führte dazu, dass Anfragen aus dem Bezirksbeirat und der Bürgerschaft zur Wiedereröffnung kamen, da die Umwege westlich und östlich der Schule unverhältnismäßig waren. Dies wurde auch durch Ortsbegehungen des Schulverwaltungsamtes, des Stadtplanungsamtes mit dem Bezirksamt Weilimdorf deutlich: Westlich der Schule beträgt der Umweg rund 450 Meter – und östlich über die Hambacher Straße würde er mindestens 310 Meter betragen, so denn ein Weg hier überhaupt angelegt wird, was angesichts fehlender Haushaltsmittel der Landeshauptstadt derzeit eher auszuschließen ist.
Der Kompromiß, den das Stadtplanungsamt, das Schulamt und die Schulleitung dem Bezirksbeirat am 22. Juni durch Rainer Wallisch nun vorstellten, sieht vor, dass der Durchweg während der Schulzeiten für die Öffentlichkeit “tabu” bleibt. Jedoch außerhalb der Unterrichtszeiten wie auch in den Schulferien und in den Abendstunden soll dies wieder möglich sein – zunächst aber auf eine zweijährige Testphase beschränkt sein. Des weiteren gilt ein Hundeverbot auf dem Schulhof wie auf allen Schulhöfen in Stuttgart, auch den Durchweg als Radweg zu benutzen wird untersagt – Radfahrer müssen absteigen und schieben. Zum Radfahren ist der Weg um die Schule herum zumutbar.
Klar gemacht werden soll diese Regelung nun durch Anbringung von entsprechenden Schildern, deren vorgesehene Textgestaltung die Bezirksbeiräte jedoch bemängelten. Statt der textlichen Hinweise auf das Rad- und Hundeverbot sollten hier Piktogramme genutzt, auch die nutzbaren Zeiten besser beschrieben werden. Dies wurde von Herrn Wallisch zugesagt – auch soll die Schulleitung hier in die Formulierung mit eingebunden werden.
Auch der Musikverein Weilimdorf, an diesem Abend durch den Vorstand Dr. Bachhofer vertreten, kann mit diesem Kompromiß “gut leben”, da von Besucherkindern des Musikvereinsgelände das abendliche Spielen auf dem Hof – und das Heimkehren der Eltern in den Ort am Abend problemlos ermöglicht werde.
Der Bezirksbeirat stimmt dem Kompromißvorschlag am Ende einstimmig zu.