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Erste „Kidical Mass“ in Stuttgart-Weilimdorf

(EH/SS) In Weilimdorf mangelt es vor allem für Kinder an sicheren Fahrradwegen. Deshalb holt die Fahrradoffensive Weilimdorf in Zusammenarbeit mit dem Zweirat Stuttgart die Fahrraddemonstration „Kidical Mass“ am 4. Oktober 2020 um 15 Uhr erstmals nach Weilimdorf auf den Löwen-Markt ein.

Bestes Beispiel für die schlechte Fahrradinfrastruktur in Weilimdorf sind die Pforzheimer Straße und die Glemsgaustraße. Beide Straßen werden von Auto- und Radfahrern vor allem zu Stoßzeiten stark befahren, wobei es keine durchgehenden Radwege gibt. „Weilimdorf gehört zu den kinderreichsten Stadtteilen von Stuttgart. Deshalb ist es wichtig, den Kindern einen sicheren Weg zur Schule oder zum Sport mit dem Rad zu ermöglichen“, sagt Erik Hoffmann, Sprecher der Fahrradoffensive Weilimdorf. Mitinitiator Steffen Stadler ergänzt: „Wir brauchen in Weilimdorf gute Radwege, die Schutz vor dem Autoverkehr bieten.“

Die einstündige Radtour Kidical Mass führt Kleinkinder, Kinder und Eltern durch den Ortskern von Weilimdorf. Ziel ist, die Entscheider aus Politik und Verwaltung dazu aufzufordern, die Anforderungen von Kindern in der Verkehrsplanung stärker zu berücksichtigen. Die Tour startet am Löwen-Markt und führt über die Pforzheimer Straße und die Glemsgaustraße zum Jugendhaus. Die Stuttgarter Polizei begleitet die Veranstaltung.

Über die Kidical Mass

Das Format Kidical Mass setzt sich weltweit für kinder- und fahrradfreundliche Städte ein. Ins Leben gerufen wurde die Veranstaltung im Jahr 2008 in Oregon, USA. Die ersten deutschen Ableger fanden 2017/2018 in Städten wie Berlin, Darmstadt, Stuttgart und Köln statt. 2019 wurde die Kidical Mass in Deutschland, Österreich und der Schweiz bereits über 30 mal mit bis zu 1.100 Teilnehmern wiederholt.

In Absprache mit dem Amt für öffentliche Ordnung werden am 4. Oktober folgende Hygieneregeln umgesetzt:

– Als Start- und Zielort sind große Plätze ausgewählt, so dass für alle Teilnehmer ausreichend Fläche zur Verfügung steht. Der Startbereich wird entsprechend markiert.
– Bei der Ausfahrt müssen die Anforderungen nach aktuell geltender Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg eingehalten werden. D.h. mit Ausnahme von Mitgliedern aus dem eigenen Haushalt und einem weiteren Haushalt ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
– Eine Teilnahme mit erhöhter Temperatur oder anderen Krankheitssymptomen ist untersagt. Personen, die innerhalb der letzten zwei Wochen Kontakt mit Covid-19 Infizierten hatten, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
– Das Tragen von Mund-Nase-Masken ist nicht erforderlich, jedoch erlaubt. Eine Anmeldung oder das Hinterlegen von Kontaktdaten der Teilnehmer/innen ist nicht erforderlich.

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