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Gastronomie: Heizpilze vorerst zulässig – Stadt pausiert Verbot

(LHS) In der Landeshauptstadt Stuttgart ist der Betrieb von Heizpilzen in der Wintersaison 2020/21 erlaubt. Der Gemeinderat hat am Donnerstag, 24. September 2020, mit 53 zu sechs Stimmen beschlossen, das bestehende Verbot auszusetzen.

Grund für die Maßnahme sind die mit der Corona-Pandemie einhergehenden Umsatzverluste der Gastronomen. Oberbürgermeister Fritz Kuhn hatte das Referat für Städtebau, Wohnen und Umwelt gebeten, eine temporäre Gestattung der Heizpilze zu prüfen.

In Stuttgart waren Heizpilze in den Wintermonaten nicht gestattet: Der Aufbau und Betrieb von Heizstrahlern war in der City bislang nur in der Zeit von April bis Oktober ab 20 Uhr bis Betriebsschluss zulässig. Das Verbot setzt dieses Jahr ab dem 1. November 2020 bis zum 31. März 2021 aus. Der Betrieb von Heizpilzen ist dann ohne zeitliche Begrenzung zugelassen. Bereits ab Oktober dürfen Heizpilze auch schon vor 20 Uhr eingesetzt werden.

Peter Pätzold, Bürgermeister für Städtebau, Wohnen und Umwelt, sagte: „Wir wollen unsere Stuttgarter Gastronomen unterstützen. Deswegen setzen wir das bestehende Verbot diesen Winter aus. Allerdings ist klar zeitlich begrenzt, wie die Heizpilze eingesetzt werden. Weil Klimaschutz wichtig bleibt, sollen elektrisch betriebene Heizstrahler, am besten mit Ökostrom, genutzt werden.“

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