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IT-Vertragsrecht für kleine mittelständische Unternehmen

(PM) Die Wirtschaft – darunter auch viele kleine, mittlere Unternehmen (KMU) – profitieren in vielen Bereichen von der Digitalisierung. Aus den Rechtsbeziehungen, die sich zwischen dem Anbieter einer Softwarelösung und dessen Anwender ergeben, ist das IT-Vertragsrecht entstanden.


In dem folgenden Beitrag erfahren Sie, was das IT-Vertragsrecht ist, welche Rechte und Pflichten die Vertragsparteien haben, was KMU im Hinblick auf das IT-Vertragsrecht beachten sollten und wie Sie von einem auf das IT-Vertragsrecht spezialisierten Anwalt unterstützt werden.

Was ist das IT-Vertragsrecht?

Auf das IT-Vertragsrecht können Sie sich berufen, wenn Sie im Rahmen des IT-Rechts eine Rechtsbeziehung mit einem anderen Unternehmer eingegangen sind.

Das IT-Recht bildet die rechtliche Grundlage für alle Bereiche der Informationstechnologie. Es bezieht sich auf den gesamten elektronischen Geschäftsverkehr. Erwerben Sie z. B. die Lizenz für eine spezielle Software, kommt das IT-Recht zur Anwendung. Gleiches gilt, wenn Sie das Kommunikationsnetz eines Telekommunikationsanbieters nutzen. Erbringt der Anbieter seine vertraglich zugesicherten Leistungen nicht, können Sie Ihre Ansprüche im Rahmen des IT-Rechts gegen ihn geltend machen.

Vertragliche Vereinbarungen, für die das IT-Vertragsrecht gilt, sind z. B. Softwareüberlassungsverträge, Softwarelizenzierungsverträge, Provider- und Hostingverträge, Open-Source-Lizenzen und Softwareerstellungsverträge.

Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem IT-Vertragsrecht?

Aus dem IT-Vertragsrecht erwachsen für beide Vertragsparteien Rechte und Pflichten. Grob gesagt, stellt der Anbieter seine Leistung zur Verfügung und der Anwender zahlt den vereinbarten Rechnungsbetrag.

Unklarheiten entstehen aber häufig dadurch, dass die Leistungen des Anbieters in dem IT-Vertrag nicht eindeutig definiert sind. Funktioniert eine Software z. B. nicht einwandfrei oder wird der Geschäftsbetrieb durch Ausfälle gestört, stellen sich die Fragen, in welchem Umfang der Anbieter die Störung beseitigen muss und welche Kosten auf den Anwender zukommen.

Bestenfalls enthält der IT-Vertrag für ebendieses Problem eine klare Regelung bereit. Anderenfalls kommt es unter Umständen zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, die weitere Folgekosten nach sich zieht.

Ein auf das IT-Vertragsrecht spezialisierter Anwalt steht beiden Parteien für die optimale Gestaltung eines IT-Vertrags zur Verfügung.

IT-Vertragsrecht für KMU: Was ist zu beachten?

Wer sich mit einem Einzelunternehmen oder einer kleinen GmbH selbstständig macht, muss sich mit vielen Dingen beschäftigen. Die zunehmende Digitalisierung erfordert es, dass auch das IT-Vertragsrecht dazu gehört.

Machen Sie sich z. B. als Steuerberater selbstständig, erbringen Sie Ihre Leistungen, indem Sie eine spezielle Software einsetzen. Sie beantragen eine oder mehrere Lizenzen, die Sie dazu berechtigen, die Software zu nutzen. Als Grundlage Ihrer geschäftlichen Beziehung zu dem Anbieter schließen Sie einen IT-Vertrag ab. Ihr Recht besteht darin, die Lizenz zu nutzen. Als Gegenleistung bezahlen Sie eine monatliche Gebühr.

Zu beachten ist, dass ein IT-Vertrag etwas anderes ist als die Anschaffung eines Pkw. Der Teufel steckt hier oft im Detail. Sind die Rechte und Pflichten beider Parteien nicht eindeutig definiert, muss sich ein Anwender unter Umständen mit zusätzlichen Folgekosten auseinandersetzen, die er nicht eingeplant hat. Die Auseinandersetzung mit dem Anbieter ist dann vorprogrammiert.

Damit es hierzu nicht kommt, muss der IT-Vertrag auf einer soliden Grundlage stehen. Weil sich weder im Handelsrecht (HGB) noch im bürgerlichen Recht (BGB) entsprechende Regelungen zum IT-Vertragsrecht finden, ist es umso wichtiger, dass IT-Verträge so transparent wie möglich gestaltet werden. Die Rechte und Pflichten beider Parteien müssen auf einen Blick erkennbar sein.

Welche Unterstützung bieten auf das IT-Vertragsrecht spezialisierte Anwälte?

Das IT-Vertragsrecht ist ein Themengebiet, das spezielles Fachwissen erfordert. Beauftragen Sie vor dem Abschluss eines IT-Vertrages einen auf das IT-Vertragsrecht spezialisierten Anwalt, etwa IT Vertragsrecht Schenk, unterstützt dieser Sie wie folgt:

Der Anwalt entwirft den IT-Vertrag. Dabei wählt er eine Gestaltungsform, die die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien klar definiert.

Führen Sie über die Lizenzierung einer Software eine Vertragsverhandlung, können Sie sich von einem auf das IT-Vertragsrecht spezialisierten Anwalt unterstützen lassen. Der Anwalt bereitet das Meeting vor und setzt sich engagiert für Ihre Interessen ein.

Softwarelizenzen unterliegen markenrechtlichen Bestimmungen. Ein Anwalt prüft, inwieweit ein Urheberrecht verletzt wurde, und klärt den Schädiger über die rechtlichen Folgen auf.

Sie können sich bei der Durchführung eines IT-Projekts von einem Anwalt beraten lassen. Der Anwalt prüft die in einem IT-Vertrag vereinbarten Klauseln auf ihre rechtliche Wirksamkeit.

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