(LHS) Im Januar und Februar 2025 sollen in allen Stadtbezirken die Jugendratswahlen stattfinden. Bis zum 18. Oktober können sich interessierte Jugendliche als Kandidatinnen und Kandidaten bewerben.
Sofern die erforderliche Kandidatenzahl erreicht ist, wird vom 13. Januar bis 31. Januar 2025 an den Stuttgarter Schulen und in den Jugendhäusern sowie per Briefwahl gewählt.
Das aktive und passive Wahlrecht hat jeder Jugendliche, der am letzten Wahltag, 31. Januar 2025, mindestens 14, aber noch nicht 19 Jahre alt ist. Die Nationalität spielt keine Rolle, jedoch müssen die Jugendlichen seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Stadtbezirk wohnen. Die rund 27.000 Wahlberechtigten erhalten die Unterlagen zur Anmeldung als Kandidat sowie zur Wahl per Post nach Hause.
Im Jugendrat vertreten die Gewählten zwei Jahre lang die Interessen der Jugendlichen gegenüber dem Gemeinderat, dem Oberbürgermeister, den Bezirksbeiräten und der Stadtverwaltung. Sie beteiligen sich am kommunalen Geschehen und haben die Möglichkeit, etwas in der Stadt oder im Bezirk zu verändern, knüpfen viele neue Kontakte und erfahren dabei, wie kommunalpolitische Entscheidungen zustande kommen. Am Ende der Amtszeit erhalten die Jugendräte eine Urkunde des Oberbürgermeisters.
Umfassende Rechte für Jugendräte
Die Stuttgarter Jugendräte sind mit umfassenden Rechten ausgestattet. Zum ersten Mal waren die Jugendrätinnen und Jugendräte in der Amtszeit 2023-2025 mit zwei Mitgliedern und zwei Stellvertretern in den jeweiligen Bezirksbeiräten vertreten, die über ein Rede-, Antrags- und Anhörungsrecht verfügen. Sie können auf diese Weise die Anliegen der Jugendlichen im Stadtbezirk gegenüber den Bezirksbeiräten vertreten. Der gesamtstädtische Jugendgemeinderat kann Verbesserungsvorschläge in Form von Anträgen und Anfragen an den Oberbürgermeister richten. Diese müssen genauso behandelt werden, wie die der Gemeinderäte. Zudem haben die zwei Vertreterinnen und Vertreter des Jugendgemeinderats ein Rede-, Antrags- und Anhörungsrecht im Gemeinderat zu Jugendangelegenheiten.
Die vielen Erfolge aus der laufenden Amtszeit zeigen, dass sich das Engagement lohnt. So wurden solarbetriebene WLAN-Bänke in Kooperation mit den Stadtwerken Stuttgart oder Bewegungs- und Sportangebote, zum Beispiel in Form eines Beachvolleyballfelds in Stammheim, umgesetzt. Des Weiteren gab es Aktionen zum Schutz der Umwelt, wie die Müllsammelaktion des Jugendrats Mühlhausen am Max-Eyth-See mit dem Oberbürgermeister, oder die Plakataktion des Jugendrats Stuttgart-West gegen die Vermüllung am Feuersee. Um das Wegwerfen von Zigarettenkippen zu vermeiden, haben die Jugendräte in Münster, Vaihingen, Plieningen und Birkach sogenannte Kippster an öffentlichen Plätzen aufgehängt. Ebenso haben sich die Jugendrätinnen und Jugendräte für die kostenlose Ausgabe von Menstruationsprodukten an Stuttgarter Schulen eingesetzt.
Seit 2022 liegt dem Jugendrat Stuttgart die Ausweitung der internationalen Begegnungen mit ausländischen Jugendvertretungen besonders am Herzen, Beispiele hierfür sind der Besuch in der Region Trøndelag in Norwegen oder in der belgischen Stadt Gent sowie der Besuch des Bostoner Mayor’s Youth Council in Stuttgart.
Mit der Jugendratswahl 2025 soll die wichtige und erfolgreiche Arbeit der Jugendräte in Stuttgart fortgesetzt werden. Dies geht nur, wenn sich bis zum Bewerbungsschluss am 18. Oktober 2024 möglichst viele Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl stellen. Vor allem vor Ort in den Schulen wollen die amtierenden Jugendratsmitglieder Jugendliche zu einer Kandidatur bewegen.
Zur Jugendratswahl 2025 können sich Jugendliche unter www.stuttgart.de/jugendrat-wahlen-2025 online anmelden. Weiterhin gibt es die Möglichkeit, sich über den Messengerdienst „WhatsApp“ anzumelden. Das ausgefüllte Anmeldeformular wird einfach über die Nummer +49 172 7335801 eingereicht.
Bewerbungsformulare und weitere Auskünfte gibt es bei der Koordinierungsstelle Jugendbeteiligung, Telefon 216-60300, E-Mail jugendrat@stuttgart.de, unter www.stuttgart.de/jugendrat-wahlen-2025 , über Instagram @Jugendrat_Stuttgart sowie bei den jeweiligen Bezirksämtern.