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Landeshauptstadt Stuttgart gibt Stellungnahme zur Windkraft ab: Zusätzliche Vorranggebiete werden für die Nutzung vorgeschlagen

(LHS) Wo kann künftig Windkraft auf der Stuttgarter Gemarkung genutzt werden – dazu hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik am Dienstag, 6. Februar 2024, eine Stellungnahme abgegeben.

Sie war notwendig, weil der Verband Region Stuttgart die Landeshauptstadt an der Ausweisung der Gebiete beteiligt hatte. Die Stellungnahme wurde in den letzten Wochen in den Gremien des Gemeinderats und betroffenen Bezirksbeiräten breit diskutiert (weilimdorf.de berichtete). Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik hat die Stellungnahme bei vier Gegenstimmen und zwei Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

Zur Ausweisung von Vorranggebieten zur Nutzung von Windenergie sagte der Bürgermeister für Städtebau, Wohnen und Umwelt, Peter Pätzold: „Die Landeshauptstadt muss alle Potenziale heben, damit Stuttgart bis 2035 klimaneutral ist. Hier leistet die Windkraft einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur klimaneutralen Energieversorgung der Stadt.“

Der Entwurf zur Regionalplan-Teilfortschreibung enthält vier Vorranggebiete, die ganz oder teilweise auf Stuttgarter Gemarkung liegen und etwa 0,5 Prozent des Stadtgebiets umfassen. Dies sind: Das Gebiet Grüner Heiner im Stadtbezirk Weilimdorf mit der bestehenden Windkraftanlage, der Bereich Sandkopf in den Stadtbezirken Stuttgart-West und Feuerbach sowie zwei Gebiete am Rande des Stadtbezirks Vaihingen.

Im mehrheitlichen Votum des Ausschusses für Stadtentwicklung und Technik werden diese Vorranggebiete fast sämtlich begrüßt. Lediglich der Teilbereich Bernhartshöhe des Gebietes S-02 wird von der Landeshauptstadt auf Grund der Nähe zum geplanten Eiermann-Campus abgelehnt. Zudem schlägt die Stadt zusätzlich ein Gebiet im Bereich Tauschwald (Feuerbach/ Weilimdorf) sowie ein weiteres im Sindelfinger Wald (Vaihingen) vor.

Das Vorranggebiet im Bereich Tauschwald wurde in der Öffentlichkeit und den betroffenen Bezirksbeiräten kontrovers diskutiert. Hierbei wurden insbesondere die Auswirkungen auf den Wald, einschließlich der Folgen auf die Naherholungsfunktion und die Tier- und Pflanzenwelt als Argumente gegen die Ausweisung vorgebracht.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik hat in seinem Mehrheitsvotum ein Gebiet im Tauschwald zwar nicht als konfliktfrei angesehen. Er bewertet dessen Nutzung für die Windkraft aber in der Gesamtabwägung als wichtigen Beitrag zur Energiewende und zur bis 2035 vorgesehenen Klimaneutralität Stuttgarts.

Werden die vom Verband Region Stuttgart vorgesehenen Vorranggebiete und der Standortvorschlag Tauschwald ausgewiesen, können auf Stuttgarter Gemarkung bis zu sieben neue Windkraftanlagen errichtet werden. Damit können bis zu 98 GWh/a an regenerativem Strom erzeugt werden. Dies entspricht in etwa drei Prozent des Stromverbrauches der Landeshauptstadt oder einem durchschnittlichen Stromverbrauch von rund 100.000 Personen.

Hintergrund:

Auf Grund bundes- und landesgesetzlicher Vorschriften ist die Region Stuttgart verpflichtet, bis Ende September 2025 mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche als Vorranggebiete für raumbedeutsame Windkraftanlagen auszuweisen. Die Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart hat deshalb am 25. Oktober 2023 den Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplans zur Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen beschlossen, der nun der Landeshauptstadt im Rahmen der Beteiligung zur Stellungnahme vorlag. Die entsprechenden Sitzungsvorlagen des Regionalverbandes sind HIER abrufbar.

Die Drucksache für den Ausschuss, der Entwurf der Stellungnahme sowie der ergänzende Standortvorschlag sind ebenfalls im Internet abrufbar.

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