(RED) Am Mittwochabend, 02. April 2025, tagte der Bezirksbeirat Weilimdorf im Sitzungssaal mit einer „überschaubaren“ Tagesordnung – und war nach 45 Minuten mit der öffentlichen Sitzung bereits fertig – ein Schelm wer hier an das Pokal-Fußballspiel des VfB gegen RB Leipzig dachte…
Prüfantrag für Erweiterung des Wärmenetzes im Wohngebiet Gemsen-/Uhuweg verabschiedet
Einstimmig auf den Weg gebracht wurde der – Anfangs von der Die LINKE stammende und in einen interfraktionellen (mit GRÜNE, Freie Wähler, FDP und SPD) gewandelte Antrag für eine Überprüfung zur Erweiterung des bestehenden (Nah-)Wärmenetzes im Wohngebiet Gemsen-/Uhuweg, dieses vor 30 Jahren im Rahmen eines Förderprogramms entstandene Netz den Stadtwerken Stuttgart zur Fortführung und vor allem Energielieferung zu übertragen. Auch die CDU sprach sich in der Sitzung für den Antrag aus.
Die betroffenen 42 Einfamilienhäuser wurden in den Jahren 1994/95 als für Familien günstige Reihen-, Gartenhof- und Punkthäuser für ca. 180 Personen von den Architekten Boockhoff & Rentrop (Hannover) geplant, von der SWSG gebaut, von der Stadt Stuttgart und der LAKRA (Landeskreditanstalt BW) gefördert und mehrfach mit Preisen ausgezeichnet. Die Häuser sind nicht unterkellert und verfügen nur über einen winzigen Hausanschlussraum, sie werden durch ein von den damaligen Technischen Werke der Stadt Stuttgart gebautes und betriebenes Nahwärmenetz mit Wärme versorgt. Die gasbetriebene Heizzentrale ist in der Tiefgarage der Anlage untergebracht. Mit angeschlossen ist der städtische Kindergarten im Gemsenweg. Die Eigentümer wurden per Vertrag mit der Stadt Stuttgart und einem Eintrag im Grundbuch dazu verpflichtet, die Wärme von der TWS bzw. dem Nachfolgeunternehmen NWS zu beziehen. Selbst Wärme zu erzeugen ist ihnen untersagt. Letzter Betreiber als Nachfolger der TWS war die EnBW, die nun jedoch den Hausbesitzern den Vertrag zum 31. Mai 2026 endgültig gekündigt hat.
Durch die bestehenden Verträge bzw. Grundbucheinträge sehen die Bezirksbeiräte die Stadt nun verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Nahwärmenetz weiterbetrieben werden kann, zumal sich die Häuser aufgrund der Konzeption und der Bauweise nicht für individuelle Lösungen, z.B. Wärmepumpen, eignen. Naheliegend wäre die Erweiterung des Wärmenetzes mit dem in unmittelbarer Nähe befindlichen Solitude-Gymnasium sowie die Einbeziehung der umliegenden Wohngebiete im Wolfbusch bis hin zum angrenzenden Stadtteil Bergheim. An einer solchen Lösung hat auch die Baugenossenschaft Feuerbach-Weilimdorf eG, die im Uhuweg 20 Wohnungen besitzt, Interesse gezeigt.
Vor der Abstimmung zeigten sich die Sprecher der Fraktionen „sehr verwundert“ ob der Tatsache, dass die Kündigung der EnBW bislang von der Stadtverwaltung einfach hingenommen wurde – die bisherigen Häuser alleine aber keine Chance haben, weiter mit Energie versorgt zu werden, da vor 30 Jahren im Rahmen des Förderprogramms keine Bildung einer Eigentümergemeinschaft vorgesehen war, um nun gemeinsam auftreten zu können.
Budgetmittel vergeben
Der Bezirksbeirat Weilimdorf hat drei Anträgen auf eine finanzielle Unterstützung von Veranstaltungen im Stadtbezirk stattgegeben.
Einstimmig wurden dem Bürgerverein Giebel und Bergheim e.V. Fördermittel in Höhe von 1075 Euro für die Veranstaltung „Kinder lernen (Floh)Markt“ am 17. Mai 2025 auf dem Ernst-Reuter-Platz bewilligt. Dieser Flohmarkt dient der Belebung des Ernst-Reuter-Platz, soll ein Rahmenprogramm erhalten – und Kindern als „Standbetreiber“ (mit Zahlung eine Standgebühr) das eigenständige Handeln und spielerische Lernen von markwirtschaftlichen Regeln beigebracht werden. Weitere 1490,- Euro werden dem Bürgerverein für den 09. Mai 2025 zur Verfügung gestellt, um auf dem Ernst-Reuter-Platz von 18 bis 22.30 Uhr einen „Feierabend Treff“ anbieten zu können. Damit sollen die Gewerbetreibenden vor Ort mobilisiert werden und den Kunden ein direkter Kontakt ermöglicht werden. Vor der „Corona Pandemie“ gab es im Giebel mit dem „Weinumtrunk“ schon einmal ein ähnliches Konzept, das sehr gut angenommen wurde.
Für das Maibaumfest wurde bei zwei Enthaltungen mehrheitlich der WeilAktiv Aktionsgemeinschaft eine Summe von bis zu 6.000 Euro für die Durch- und Ausführung als finanzielle Unterstützung zugesagt, da u.a. die Kosten für die Bühne und Bandangebote gegenüber den Vorjahren erheblich gestiegen sind.
Haushaltsliste der Bezirksbeiräte für 2026/27 verabschiedet
Einstimmig verabschiedet wurden die vier Punkte
Entwicklungs-konzept westlich der Solitudestraße mit Bürgerhaus | Bereitstellung von 3,5 Mio. EURO für Planungsmittel bis einschließlich „Leistungsphase 3“ beider Projekte (fertige Entwurfsplanung der Entwicklungsgebiete A-C), für die weitere Entwicklung des Gebiets westlich der Solitudestraße mit Bürgerhaus und Sportzentrum, sowie Umsetzung der Machbarkeitsstudie.
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Stationäre Pflege | Planungsmittel für bestehende und zukünftige stationäre Pflegeeinrichtungen, z.B. Bergheimer Straße und Deidesheimer Straße, zur Sicherstellung der Pflegeversorgung des Stadtbezirks.
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Bergheimer Steige | Ausreichende Mittel für die zwingend notwendige Sanierung der Bergheimer Steige.
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Pforzheimer Straße und Kreisverkehre | Ausreichende Aufstockung des Investitionsfonds „Stadtteilzentren konkret“ für die Umgestaltung der Pforzheimer Straße mit Kreisverkehren und Revitalisierung von Ladenlokalen.
Priorität für den Doppelhaushalt 2028/2029, da Verwaltung Verwirklichung derzeit nicht signalisiert.
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Dass die Aufstockung der Mittel für die Pforzheimer Straße und die Kreisverkehre an der Solitudestraße erst für den Doppelhaushalt 2028/29 beantragt werden, ist der Tatsache geschuldet, dass der Gemeinderat angesichts wegbrechender Steuereinnahmen im Doppelhaushalt 2026/27 erhebliche Kürzungen vornehmen muss bzw. aktuell die Planungen noch nicht „baureif“ sind, das „Projekt dem Bezirksbeirat aber sehr wichtig ist“ (so CDU Bezirksbeirat Stephan Gier) und langfristig die Gelder zur Verfügung stehen sollen.
Auch der Listenpunkt zwei („stationäre Pflege“) soll den Weilimdorfer*innen aufzeigen, dass das Thema dem Bezirksbeirat sehr wichtig ist und nicht vergessen wurde (so SPD Bezirksbeirat Dieter Benz).
Ebenso Ist beim Punkt 1 („Entwicklungskonzept westlich der Solitudestraße“) dem Bezirksbeirat wichtig, dass dieses Projekt nicht vergessen wird: „Seit Jahren wird daran herumprojektiert und Studien erstellt – es muss nun endlich ein vorzeigbares Ergebnis präsentiert werden“, merkte GRÜNEN Bezirksbeirätin Barbara Graf“ hier an.
Stellungnahme der Stadtverwaltung zur Radwegverbindung im Wolfbusch
Im März 2024 hat der Bezirksbeirat bei der Stadtverwaltung nachfragen lassen, was aus der Radwegverbindung vom Pfaffenäcker in den Wolfbusch wurde bzw. wird. Nun liegt die Rückmeldung vor:
Die Stadtverwaltung sieht ebenfalls Bedarf für eine bessere Radverkehrsführung entlang der Achse, wie im Antrag dargelegt.
Die Köstlinstraße verbindet die künftige Fahrradstraße entlang des Spechtweg/Waldhornweg am Solitude-Gymnasium mit dem nördlich der B295 liegenden Ortsteil von Weilimdorf. Die weitere vorgeschlagene Führung über die Landauer Straße führt im weiteren Verlauf in Richtung der Radverkehrsanbindung nach Feuerbach und ist ebenso im Schulradwegeplan hinterlegt. Hierbei gibt es jedoch verschiedene parallel verlaufende Routen. So lässt sich die B295 vom Kfz-Verkehr getrennt über den östlichen Schützenweg sowie nördlich der Kinder- und Jugendfarm über eine Brücke queren. Aus diesem Grund sollte vor der Planung und Umsetzung konkreter Maßnahmen im ersten Schritt das künftige Radverkehrsnetz festgelegt werden. Derzeit befinden wir uns in der Vergabe der Fortschreibung des Radverkehrskonzepts mit dem Ziel, unter anderem die bestehenden Routen zu überprüfen und erforderliche Anpassungen vorzunehmen. Noch in diesem Jahr ist vorgesehen, mit der Überprüfung und Überarbeitung der Radrouten zu beginnen.
Bestehende Konzepte werden hierbei berücksichtigt. Dies umfasst neben dem aktuellen Radverkehrskonzept der Stadt Stuttgart auch weitere Konzeptionen wie beispielsweise die Ergebnisse des vom ADFC durchgeführten Mapathons oder die Schulradwegplanung. In der Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes soll auf Basis dieser Grundlagen ein durchgängiges und möglichst engmaschiges Radverkehrsnetz erarbeitet werden. Angesichts dieser Uberlegungen ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Netzplanung abgeschlossen wird, bevor konkrete Maßnahmen umgesetzt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Maßnahmen sinnvoll in das Gesamtkonzept integriert werden und keine Planungen vorgenommen werden, die später aufgrund neuer Erkenntnisse aus der Fortschreibung des Radverkehrskonzepts obsolet wären.