img_0624-waldweg-radfahrer

Regeln zur Eindämmung des Virus gelten auch in der freien Natur!

(LHS) Durch das Coronavirus steht das öffentliche Leben still. Cafés, Restaurants und kulturelle Einrichtungen haben geschlossen. Daher suchen aktuell viele Menschen in der Natur Erholung. Dabei kommt es zu Konflikten zwischen verschiedenen Nutzergruppen wie Spaziergängern und Mountainbikern.

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Dienstag, 7. April 2020, zur gegenseitigen Rücksichtnahme aufgerufen und betont, dass die Vorgaben zur Eindämmung des Coronavirus auch in den Stuttgarter Wäldern gelten. Im Wald prallen verschiedene Interessen aufeinander: Während beispielsweise Mountainbiker in hohem Tempo über ihre Trails fahren wollen, suchen Spaziergänger häufig die Entschleunigung. Damit beide auf ihre Kosten kommen, ist ein respektvoller Umgang miteinander wichtig.

Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt weist darauf hin, dass sowohl Mountainbiker als auch Spaziergänger nur die offiziellen Wege in den Wäldern nutzen sollen. Wer sich abseits der Wege aufhält, schadet der Vegetation und sorgt für Stress bei den Wildtieren.

Die Stadt unterstreicht, dass die Corona-Regeln selbstverständlich auch in der freien Natur gelten. Dazu gehört insbesondere das Ansammlungsverbot von mehr als zwei Personen. Außerdem ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen zwingend einzuhalten.

Ähnliche Beiträge