Anlässlich der Sommerferien weist das Schulverwaltungsamt darauf hin, dass viele Schulhöfe und Schulsportplätze von allen Kindern das gesamte Jahr über werktags von 8 bis 19 Uhr zum Spielen benutzt werden können. Das gilt nicht für Orte, für die Sonderregelungen bestehen. In solchen Fällen weisen Schilder darauf hin. Falls lediglich Teilbereiche oder nur besonders ausgewiesene Flächen freigegeben sind, ist dies in der angehängten Übersicht (siehe unten) besonders erwähnt. Die teilweise Öffnung kann sich sowohl auf die Fläche als auch auf den Zeitraum beziehen. Die Rasenspielfelder sind grundsätzlich nicht freigegeben. Schulgebäude und Schulgärten sowie sonstige nicht freigegebene Bereiche dürfen nicht betreten werden.
Aufsichtspersonen stellt die Stadt nicht. Eine Haftung für Unfälle und Schäden wird mit der Freigabe nicht übernommen. Die Schulhausmeister sind berechtigt und verpflichtet, eventuell einzuschreiten. Die Benutzer der Schulanlagen sowie die für sie Aufsichtspflichtigen sind für Schäden ersatzpflichtig.