(LHS) Die Stadtverwaltung hat den Gemeinderat am 11. Juli 2024 darüber informiert, dass das Ministerium der Justiz und für Migration aktuell zwei Standorte in Stuttgart hinsichtlich ihrer Eignung für eine Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) näher prüft.
Sie liegen in Obertürkheim bzw. Weilimdorf (voraussichtlich „Mittlerer Pfad 13-15“, Anm. d. Red.). Laut Justizministerium kommen möglicherweise sogar beide Standorte in Betracht. Das Ministerium begründet die Prüfung auch damit, dass Stuttgart landesweit als einzige Stadt mit Sitz eines Regierungspräsidiums über keine Erstaufnahmeeinrichtung verfügt.
Die Stadtverwaltung Stuttgart stellt klar, dass sie diese Pläne grundsätzlich kritisch sieht. Zwei Standorte seien in jedem Fall zu viel.
Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper sagt: „Wir haben bereits eine Vielzahl von Flüchtlingsunterkünften im ganzen Stadtgebiet. Deswegen verfolge ich die Pläne des Landes mit Skepsis und Sorge. Tatsache ist allerdings, dass die Stadt von Rechts wegen keinen Einfluss auf die Standortentscheidung des Landes in Sachen Landeserstaufnahmeeinrichtungen hat.“