(RED) Es ist ein Problem unserer Zeit: viele Wohnungen oder gar Häuser stehen leer, dennoch ist Wohnraum knapp und wird so immer teurer. Das Nachsehen haben Menschen, die einkommensschwach oder gar wohnungslos sind. Das Sozialamt hat nun das Programm „WERTvoller Wohnraum“ ins Leben gerufen um dem zu begegnen.
Mara Karmelig vom Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart stellte nun das kommunale Förderprogramm „Wohnungsakquise für Wohnungslose und einkommensschwache Haushalte“, kurz „WERTvoller Wohnraum“ dem Bezirksbeirat Weilimdorf am Mittwoch, 22. März 2023 vor.
Ziel des Programms ist, Vermieter*innen durch das Angebot von Sicherheiten dazu zu motivieren, leerstehenden Wohnraum im Stadtgebiet Stuttgart auch an jene Menschen zu vermieten, die es auf dem Wohnungsmarkt besonders schwer haben. Hierfür wurde ein „Garantievertrag“ aufgerufen: Der Garantievertrag richtet sich an alle Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften und Erbengemeinschaften als Vermieter*innen eines Wohngebäudes oder einer Wohnung innerhalb des Stadtgebiets Stuttgart.
Die Vorteile für Vermieter*innen:
- Das Sozialamt übernimmt eine Mietausfallgarantie für Kaltmiete und Nebenkosten für die gesamte Dauer des Garantievertrags (10 Jahre).
- Das Sozialamt gewährt Förderzuschüsse bis zu maximal 10.000 EUR je Garantievertrag für: Instandsetzungsmaßnahmen bei Antragsstellung (nur FV 2), Schäden während des Mietverhältnisses sowie Renovierungsarbeiten bei Beendigung des Mietverhältnisses
- Das Sozialamt stellt städtische Ansprechpartner*innen für die gesamte Laufzeit des Garantievertrags als Vermittler*innen und gegebenenfalls als Mediator*innen zwischen den Mietvertragsparteien zur Verfügung.
Die Rahmenbedingungen für den Abschluss eines Garantievertrags sind:
- Leerstehender und nicht genutzter Wohnraum im Stadtgebiet (FV 2) oder die Vorlage eines bewilligten Förderantrags „Kommunale Förderung zur Schaffung von Wohnraum zur Miete“ (FV 1) vom Amt für Stadtplanung und Wohnen, Sachgebiet Wohnbauförderung.
- Die Bereitschaft den Wohnraum an vorgemerkte Wohnungssuchende des Sozialamts zu vermieten (Das Belegungsrecht liegt beim Sozialamt Stuttgart).
- Der Mietvertrag mit Mieter*innen muss unbefristet abgeschlossen werden, ein Staffelmietvertrag ist ausgeschlossen.
- Die Kaltmiete muss dem aktuell gültigen, amtlichen Mietspiegel der Landeshauptstadt Stuttgart entsprechen.
- Die ortsüblichen Mietobergrenzen des Sozialamts und der Jobcenter müssen eingehalten werden.
- Der Abschluss eines Garantievertrags mit dem Sozialamt Stuttgart mit einer Laufzeit von 10 Jahren.
Karmely wies darauf ausdrücklich hin, dass keine „Staffelmieten“ erlaubt sind, auch sollen in Kürze „Indexmieten“ ebenso nicht mehr im Rahmen dieses Programms möglich sein.
Dem Sozialamt ist bekannt, dass die bis zu 10.000 Euro Förderzuschüsse in einigen Fällen nicht alle Renovierungs- oder Sanierungskosten decken können, vor allem wenn es um mutwillige Zerstörung des Wohnraums durch den Mieter geht. Doch diese Gefahr ist auf dem freien Mietmarkt grundsätzlich gegeben, dem Sozialamt sind solche Fälle, seit das Programm in 2022 aufgelegt wurde, auch noch nicht vorgekommen.
Ebenso einmalig sei zudem die Mietausfallgarantie für Kaltmiete und Nebenkosten für die gesamte Dauer des Garantievertrags: „Das gibt es nirgends“, betonte Karmely auf Nachfrage der Bezirksbeiräte.
In Weilimdorf konnte bislang allerdings bislang nur ein solcher „Garantievertrag“ via dem Sozialamt abgeschlossen werden – deshalb auch die Vorstellung des Programms in der öffentlichen Sitzung des Bezirksbeirat, zumal im Stadtbezirk viele Leerstände bekannt sind.
Vermieter*innen können per garantievertraege@stuttgart.de bzw. unter www.stuttgart.de/leben/wohnen/garantievertraege/ mit dem Sozialamt Kontakt aufnehmen.