Wiederholte Vermüllung in und um Weilimdorf

Vermüllung rund um Weilimdorf. Foto: Goede

(RED) In den letzten Wochen häuften sich die Vermüllungen der Flur- und Feldwege, Mülleimer an Bänken können und konnten nicht so schnell entleert werden, wie sie von Bürger*innen gefüllt wurden.

Insbesondere rund um das Fasanenwäldchen und entlang der Flurwege zwischen B295 und Weilimdorf  ist vor allem an bzw. nach den Wochenenden mülltechnisch „Land unter“ (siehe Foto).

Weilimdorfs Bauern appelliert zusammen mit WeilAktiv e.V. daher: Ist ein Mülleimer voll, kann dies zum einen der AWS Stuttgart gemeldet werden – zum anderen ist man angehalten, seinen Müll mit nach Hause zu nehmen und dort zu entsorgen. Was man hinschleppen kann, kann man auch zurückschleppen, es hat sogar weniger Gewicht!

Hundekot hat weder was am Feld- und Wiesenrand, noch „gebeutelt“ vor einem Mülleimer zu suchen. Unverpackt verunreinigt der Hundekot die Natur, gibt Bakterien und Mirkoben ins Erdreich ab – und diese gelangen über Nutzpflanzen wieder in den Nahrungskreislauf. Weggeworfene Hundekotbeutel, Flaschen, vergessenes Hundespielzeug, Scherben oder Dosen können zudem ins Futter von Nutztieren gelangen und die Tiere lebensgefährlich verletzen. Außerdem können diese Gegenstände teure Schäden an Landwirtschaftsmaschinen verursachen.

Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. stellt für (alte wie neue) Hundebesitzer Informationen rund um die Problematik auch als PDF zur Verfügung, die hier auf weilimdorf.de zum Download bereit stehen:

Betretungsverbot landwirtschaftlich genutzter Flächen

Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen laut Landesnaturschutzgesetz während der Nutzzeit von März bis Oktober nicht betreten werden: Dies ist in der Regel die Zeit zwischen Saat und Ernte, bei Grünland ist es die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. „Egal ob die Flächen eingezäunt sind oder nicht, das Betretungsverbot gilt für Menschen wie Hunde gleichermaßen auch im Garten-, Obst- und Weinbau“, so der Landesbauernverband.

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