(ARO) Am Dienstagmittag (8.7.2025) wurden die Freiwillige Feuerwehr Weilimdorf und der Löschzug der Berufsfeuerwehr aus Feuerbach in die Zorndorfer Straße alarmiert.
Um kurz vor 12 Uhr lösten die Funkmeldeempfänger der ehrenamtlichen Brandschützer mit dem Alarmstichwort „Brand 3“ aus.
Vor Ort war aus einer Wohnung Rauchgeruch wahrnehmbar, auch konnte man das Piepsen eines Rauchmelders hören. Mittels Spezialwerkzeug wurde die Wohnungstür geöffnet, die Wohnung durchsucht und der Grund der Rauchentwicklung, angebrannte Speisen auf dem Herd, von der Herdplatte entfernt.
Als abschließende Maßnahme wurde mittels Hochleistungslüfter die Wohnung entraucht.
Soweit kann man von einem Standardeinsatz sprechen, wie er mehrfach pro Woche in Stuttgart vorkommt.
Was nicht Standard ist und auch nicht Standard sein sollte, sind die massiven Behinderungen, mit denen die Feuerwehr zu kämpfen hatte, um den Einsatzort überhaupt zu erreichen und dort tätig zu werden.
Obwohl die Freiwillige Feuerwehr einen anderen Anfahrtsweg wählte als der Löschzug der Berufsfeuerwehr, hatten beide Einheiten erhebliche Schwierigkeiten die Einsatzstelle zügig zu erreichen.
Die Weilemer Wehr, die von ihrem Gerätehaus aus über die Hohenfriedberger Straße fuhr, musste in der Torgauer Straße das 16 Tonnen schwere Hilfeleistungslöschfahrzeug im Zick-Zack-Kurs durch die „Slalomstrecke“ zirkeln, die dort arbeitende Handwerker mit ihren Fahrzeugen und Schuttmulden gebildet hatten.
Noch schlimmer traf es den Löschzug der Berufsfeuerwehr, der über die Solitude- und Schönwalterstraße anfuhr. Die Durchfahrtsbreite in der Zorndorfer Straße war durch parkende Fahrzeuge so eingeengt, dass die rund 2,50 Meter breiten und über acht Meter langen Löschfahrzeuge und die Drehleiter teilweise nur im Schritttempo vorwärtskamen.
Ein Aussteigen der Mannschaft oder eine Geräteentnahme wäre an diesen Stellen nicht möglich gewesen.
Noch gravierendere Folgen hätte diese Situation gehabt, wäre der Einsatz der Drehleiter notwendig gewesen.
Um die volle Leistungsfähigkeit des Hubrettungsfahrzeugs ausnutzen zu können, muss diese voll abgestützt werden. Dazu benötigen die hydraulischen Abstützungen auf jeder Seite des Fahrzeugs rund 1,50 Meter Platz, zusätzlich zur eigentlichen Karosseriebreite.
Insgesamt werden also mindestens 5,50 Meter freie Fläche benötigt, um die Drehleiter in Stellung bringen zu können. Dies war beim heutigen Einsatz an den wenigsten Stellen in der Zorndorfer Straße möglich.
Die gesetzliche (Mindest-) Durchfahrtsbreite auf ALLEN Straßen beträgt drei Meter, diese ist zwingend einzuhalten um sowohl Einsatzfahrzeugen von Feuerwehr und Rettungsdienst, aber auch Ver- bzw. Entsorgungsfahrzeugen ein Durchkommen zu ermöglichen.
Wären bei dem Alarm in der Zorndorfer Straße am heutigen Dienstag nicht „nur angebrannte Speisen“ ursächlich gewesen, hätte die Parksituation bei einem „richtigen“ Feuer gravierende Auswirkungen auf den Einsatzerfolg haben können.
Bilder: Andreas Rometsch



