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Wahlbenachrichtigungen und Stimmzettel sowie Beantragung der Briefwahlunterlagen werden versandt

(LHS) Die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunal-, Regional- und Europawahl am 9. Juni 2024 gehen den Wahlberechtigten ab Samstag, 27. April 2024, zu. Wer seine Benachrichtigung bis zum 6. Mai nicht erhalten hat, kann sich beim Statistischen Amt unter der Wahl-Hotline 216-92233 melden.

Mit der Wahlbenachrichtigung ist es möglich,  Briefwahlunterlagen zu beantragen. Dazu kann man einfach den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abscannen. Alternativ lässt sich der Antrag ab dem 27. April auch im Internet unter www.stuttgart.de/briefwahl stellen. Dort finden sich alle weiteren Informationen rund um das Thema Briefwahl. Natürlich kann der Briefwahlantrag auch schriftlich gestellt werden, indem das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und in einem frankierten Umschlag an Landeshauptstadt Stuttgart, Statistisches Amt, Eberhardstraße 37, 70109 Stuttgart, geschickt wird.

Die Briefwahlunterlagen können allerdings erst versendet werden, wenn die Stadt die Stimmzettel für die Europawahl erhalten hat. Dies wird voraussichtlich ab dem 7. Mai der Fall sein. Auch wer sich die Briefwahlunterlagen vor Ort ausstellen lassen möchte, muss sich bis zum 7. Mai gedulden. Die persönliche Beantragung ist im Foyer des Stuttgarter Rathauses, Marktplatz 1, 70173 Stuttgart, möglich, im äußeren Stadtgebiet bei den Bezirksämtern. Personen, die die Briefwahlunterlagen für jemand anderen abholen möchten, müssen dazu eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

Öffnungszeiten der Briefwahlbüros:
Wahltheke im Rathaus (Foyer), Marktplatz 1, 70173 Stuttgart:
Vom 29. April bis 7. Juni: Montag bis Mittwoch, 8.30 bis 16 Uhr, Donnerstag, 8.30 bis 18 Uhr, Freitag, 8.30 bis 13 Uhr, zusätzlich am Freitag, 7. Juni, bis 18 Uhr.

Bezirksämter der äußeren Stadtbezirke:
Vom 29. April bis 6. Juni: Montag bis Freitag, 8.30 bis 13 Uhr, Dienstag zusätzlich 14 bis 16 Uhr, Donnerstag zusätzlich 14 bis 18 Uhr.

Auch wer keine Briefwahl beantragt, aber in Stuttgart wahlberechtigt ist, erhält voraussichtlich zwischen dem 13. Mai und 3. Juni per Post die Stimmzettel für die Regional- und Gemeinderatswahl. Die Stimmzettel können dann zu Hause ausgefüllt und in das Wahllokal mitgebracht werden. Der Stimmzettel der Europawahl wird dagegen erst am Wahlsonntag im Wahllokal ausgegeben. Weitere Informationen rund um die drei Wahlen sind im Internet unter www.stuttgart.de/wahlen zu finden.

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