Ein Auto für die Jugendfarm: Spender gesucht!

Das “Farmauto” der Jugendfarm Weilimdorf ist in die Jahre gekommen und wird nicht mehr durch den TÜV kommen. Mit dem Auto erledigt das Jufa-Team Tierarztbesuche, kauft das Material für das Programm sowie alle Lebensmittel.

Das “Farmauto” der Jugendfarm Weilimdorf ist in die Jahre gekommen und wird nicht mehr durch den TÜV kommen. Mit dem Auto erledigt das Jufa-Team Tierarztbesuche, kauft das Material für das Programm sowie alle Lebensmittel.

Mit dem “Farmauto” werden mit den Kindern Ausflüge gemacht und man engagiert sich bei Veranstaltungen im Stadtteil.

Nun braucht die Jugendfarm Weilimdorf Ihre Unterstützung! In Zusammenarbeit mit der BW Bank haben wir eine Spendenaktion ins Leben gerufen. Unter www.bw-crowd.de/auto-fuer-die-jugendfarm-weilimdorf können sie sich über diese Aktion informieren und uns unterstützen.

Kunsthandwerkermarkt auf der Jufa: Standbetreiber und Verkäufer gesucht

Am 23. April 2016 von 12 bis 17 Uhr veranstaltet die Kinder- und Jugendfarm Weilimdorf e.V. im Wolfbusch den ersten Kunsthandwerkermarkt. Die Anmeldung für Standbetreiber/Verkäufer dazu startet jetzt – und ist befristet bis zum 29. Februar 2016.

Am 23. April 2016 von 12 bis 17 Uhr veranstaltet die Kinder- und Jugendfarm Weilimdorf e.V. im Wolfbusch den ersten Kunsthandwerkermarkt. Die Anmeldung für Standbetreiber/Verkäufer dazu startet jetzt – und ist befristet bis zum 29. Februar 2016.

Es können sich nur Hobbykünstler aus dem Großraum Weilimdorf um einen Stand bewerben. Zur Bewerbung zugelassen sind alle Kunsthandwerker und Designer, die sich mit der Gestaltung und Herstellung von Gebrauchsgütern und angewandter Kunst im Bereich Unikat oder Kleinserie beschäftigen. Die angebotenen Produkte müssen selbstgefertigt sein. Handelsware ist ausgeschlossen. Wiederverkäufer sind nicht zugelassen.

Jeder Verkäufer ist selbst für seine ausgestellten Güter verantwortlich, der Verein übernimmt keine Haftung für Schäden. Der Verein stellt lediglich den Platz für den Verkaufsstand zur Verfügung. Steuerrechtliche Belange regelt jeder Standbetreiber selbst.

Die maximale Standgröße beträgt 3 x 3 Meter. Tische sowie Regenschutz müssen selbst mitgebracht werden. Die Standgebühr beträgt 7 € und ist am 23.04.2016 an Ort und Stelle zu entrichten.

Künstler, die die Herstellung Ihres Kunsthandwerks vor Ort am Stand für mindestens 2 Stunden demonstrieren, bezahlen keine Standgebühren.

Bewerbung bitte mit kurzer Beschreibung der Tätigkeit, einem Foto der Werkstücke mit ungefährer Preisangabe an kontakt@jugendfarm-weilimdorf.de. Bewerbungsschluss ist der 29. Februar 2016. Die Zusagen vom Verein werden bis 10. März 2016 vom Verein verschickt.

Jugendfarm Weilimdorf bietet neue Arbeitsplätze an

Die Kinder- und Jugendfarm Weilimdorf e.V. bietet wieder zwei verschiedene Stellen sowie einen Praktikumsplatz an.

Die Kinder- und Jugendfarm Weilimdorf e.V. bietet wieder zwei verschiedene Stellen sowie einen Praktikumsplatz an.

Die Jugendfarm Weilimdorf verfügt über einen Tierbereich mit 2 Ponys, 2 Ziegen, Hasen, Hühner, einem großzügigen Baubereich für Hüttenbau, Biotop, Nutzgarten sowie eine Projektimkerei.

die Kinder- und Jugendfarm Weilimdorf e.V. hat ab September 2016 folgende Stellen zu besetzen:

Eine Stelle als: Praktikant im Anerkennungsjahr zum Erzieher/Erzieherin;
Eine Stelle als: Bundesfreiwilligendienst
Einen Praktikumsplatz im Rahmen Berufskolleg Praktikantin / Praktikanten Ausbildung zum Erzieher/ zur Erzieherin

Weitere Infos können bei der Jugendfarm jederzeit angefordert werden unter

Kinder- und Jugendfarm Weilimdorf e.V.
z.Hd. Frau Wolf / Herrn Aßfalg
Im Wolfbusch 49
70499 Stuttgart
oder per E-Mail an kontakt@jugendfarm-weilimdorf.de
www.jufa-weilimdorf.de

oder hier auf weilimdorf.de als PDF heruntergeladen werden:
PDF Praktikum

Erneut hat heute Nacht auf der Kinder- und Jugendfarm Weilimdorf die Naturhecke gebrannt.

Die Feuerwehr wurde gegen 03:00 Uhr über das Feuer informiert. Die ermittelnden Behörden gehen von Brandstiftung aus. Durch das Feuer wurden mehrere Bienenvölker geschädigt. Die komplette Honigernte des Jahres 2014 kann aufgrund Rauchintoxikationder nicht verwendet werden. Der Gesamtschaden beläuft sich, nach ersten Einschätzungen des hinzugezogenen Gutachters auf über 2.500€.

Zuletzt hatte es am 05.03.2014 an derselben Stelle gebrannt. Auch hier wurde die Naturhecke mutwillig angezündet. Nur durch das frühe erkennen des Feuers konnte damals schlimmeres verhindert werden.

Hinweise nimmt das Polizeirevier 8, Kärntner Straße 18, 70469 Stuttgart unter der Telefonummer: +49 711 8990-3800 gerne entgegen.