Neue Baumpaten in Stuttgart gesucht

(LHS) Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt wird zur Verbesserung der Vitalität des städtischen Baumbestands das Gießvolumen für Straßenbäume erheblich erhöhen. Durch zusätzliche Gießfahrzeuge können täglich mehr Bäume gegossen werden.

Gleichzeitig erfolgt eine Ausweitung der Gießdauer von bislang sechs auf neun Monate. Die jährliche Gießleistung steigt von bisher 25.000 Gießgängen auf zukünftig 50.000. Pro Gießgang werden je nach Baumart, Baumgröße und Umgebungsbeschaffenheit 100 bis 300 Liter gegossen.

Obwohl dies eine deutliche Verbesserung darstellt, ist es in den heißen Monaten des Jahres unabdingbar, dass die Bäume zusätzlich gewässert werden. Gemeinsam mit dem Verein Pro Stuttgart wurde vor vielen Jahren das Baumpatenprojekt ins Leben gerufen. Ziel war es, Stuttgarterinnen und Stuttgarter aufzufordern als sogenannte Baumpaten Bäume vor ihrer Haustür zu wässern. Derzeit beobachten und betreuen über 170 Baumpaten mehr als 700 Bäume in Stuttgart und melden dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt beziehungsweise Pro Stuttgart Schäden an Bäumen im Wurzel-, Stamm- oder Kronenbereich. Sie wässern die Bäume zuverlässig und kümmern sich darum, dass es rund um den Baum sauber aussieht.

Da die Sommer jedoch immer heißer werden, reicht dies nicht mehr aus. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt sucht daher neue Baumpatinnen und -paten, die diese wichtige Aufgabe übernehmen und so einen direkten Beitrag zur Klimaverbesserung in Stuttgart leisten. Dafür werden sogenannte Bewässerungssäcke zur Verfügung gestellt.

Mehr Informationen gibt es unter www.prostuttgart.de/engagement oder telefonisch unter 29 50 00.

Ab sofort höheres Bußgeld für Maskenverweigerer

(LHS) Maskenverweigerern droht in Stuttgart ab sofort ein höheres Bußgeld. Das hat die Landeshauptstadt Stuttgart am Donnerstag, 6. August 2020, bekanntgegeben. Wird eine Privatperson ohne Mund-Nasen-Bedeckung erwischt, wo sie eine tragen müsste, beträgt die Mindeststrafe jetzt 75 Euro, für Personen im gewerblichen Bereich, etwa Kellner, 150 Euro.

Der Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, Dr. Martin Schairer, sagte: „Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist essentiell bei der Bekämpfung des Coronavirus.“ Die Pandemie nehme weltweit wieder Fahrt auf. Schairer weiter: „Länder, die zunächst Vorbild waren bei der Bekämpfung des Corona-Virus, sind erneut im Lockdown. Die Lage ist ernst, auch wenn manche das nicht wahrhaben wollen.“ Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sei verpflichtend für alle, die mit Bussen und Bahnen unterwegs seien, die in Geschäfte gehen, um dort einzukaufen oder die bei der Ausübung ihres Berufs den Mindestabstand nicht einhalten können. Schairer: „Die Eindämmung der Pandemie gelingt nur, wenn alle mitmachen. Wer die Vorgaben der Corona-Verordnung ignoriert, handelt fahrlässig und gefährdet sich und andere.“ Schairer betonte, niemand habe das Recht, andere zu gefährden. Deshalb würde das Bußgeld für Maskenverweigerer nun auf mindestens 75 Euro angehoben und damit verdreifacht. Der Bürgermeister: „Natürlich wird jeder Fall einzeln geprüft. Vor allem ‚Wiederholungstäter‘ sollten wissen, dass es noch teurer werden kann: Der Bußgeldkatalog sieht eine Strafe von bis zu 250 Euro für Personen vor, die sich beharrlich weigern. Wir sind bereit, diesen Rahmen auszuschöpfen und können im Ausnahmefall sogar darüber hinaus gehen.“

Die Landeshauptstadt hat aktuell gut 130 Bußgeldverfahren eingeleitet.

Staufermedaille für Stadtrat Jürgen Zeeb

(LHS) Die Ministerin für Kultus, Jugend und Sport, Dr. Susanne Eisenmann, hat am Donnerstag, 30. Juli, die Staufermedaille an den Stadtrat und Fraktionsvorsitzenden der Freien Wähler im Gemeinderat, Jürgen Zeeb, überreicht. Grußworte sprachen Oberbürgermeister Fritz Kuhn und Stadtrat Martin Körner, Fraktionsvorsitzender der SPD im Gemeinderat.

„Die Staufermedaille bekommt nur der, der es verdient – und Du hast es Dir wahrlich verdient“, sagte Eisenmann, die vor ihrer Zeit als Ministerin und Bürgermeisterin selber mit Zeeb im Stuttgarter Gemeinderat gesessen hatte. „Andere Fraktionsvorsitzende wechselten, Jürgen Zeeb blieb. Er war immer inhaltlich klar, überzeugend und ein stabilisierendes Element, wenn man ihn an seiner Seite hatte. Er war hart in der Sache, fair im Ton und immer auf die Sache bedacht mit dem Blick auf das Gesamte und Gemeinsame – ein wichtiges Vorbild.“ Seine Eigenschaften als erfolgreicher Tennisspieler hätten ihn auch im Beruf und in der Politik geprägt: Ehrgeiz und Fairness. „Du bist immer wertschätzend in Diskussionen gegangen, aber voller Überzeugung für Deine Sache und immer bereit, Verantwortung zu übernehmen.“

OB Fritz Kuhn sagte in seiner Begrüßung: „Es ist etwas Besonderes, wenn ein Stadtrat aus dem Stuttgarter Gemeinderat die Staufermedaille bekommt. Denn sie ist ja eine persönliche Auszeichnung des Ministerpräsidenten. Wie die Staufer sind Sie zupackend, Sie sind ein Anpacker in der Stadt. Von ihnen kann man einiges lernen. So sind sie ein Meister der kurzen Rede.“
Für den Gemeinderat sprach Martin Körner. Er hob Zeebs besonderes Engagement über Jahre und Jahrzehnte hinweg hervor. „Du bist ein Kommunaler durch und durch.“ Bei einer Umfrage unter Ratskolleginnen und -kollegen seien Begriffe wie „sachlich, Netzwerker, ein anständiger Kerle“ gefallen, allen gemeinsam sei die hohe Wertschätzung gewesen.

Jürgen Zeeb bedankte sich: „Ich empfinde Ihr Kommen heute nach 40 Jahren Kommunalpolitik als persönliche Wertschätzung, aber auch als Bekenntnis zum manchmal belächelten Ehrenamt.“ Er werde auch weiterhin seine Ämter wahrnehmen, „denn in den Vereinen bin ich zu Hause“. Im Lauf der Zeit seien viele Freundschaften und ein tolles Netzwerk entstanden. „Ich kann zwar nicht jedem Begehren eines Bürgers selber abhelfen, aber ich habe immer eine Telefonnummer parat.“
Die Staufermedaille ist eine besondere, persönliche Auszeichnung des Ministerpräsidenten für Verdienste um das Land Baden-Württemberg und seine Bevölkerung. Es werden damit Verdienste um das Gemeinwohl geehrt, die über die eigentlichen beruflichen Pflichten hinaus im Rahmen eines in der Regel ehrenamtlichen, gesellschaftlichen oder bürgerschaftlichen Engagements erworben wurden und über viele Jahre hinweg erbracht worden sind.

Jürgen Zeeb, 1950 in Stuttgart geboren, gehört seit 1994 dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart als Mitglied der Freien Wähler an, seit 1999 ist er deren Fraktionsvorsitzender. Von 1980 bis 1994 vertrat er die Freien Wähler im Bezirksbeirat Weilimdorf. Seit rund 40 Jahren ist Zeeb bei den Freien Wählern im Kreisverband und im Landesverband aktiv.
Als Stadtrat hat sich Jürgen Zeeb vor allem für den Wohnungsbau eingesetzt, wobei es ihm besonders wichtig war, auch den sozialen Wohnungsbau in hochwertiger Architektur zu gestalten, um damit sozialer Ausgrenzung entgegenzuwirken. Ein Schwerpunkt lag dabei auf der Nachverdichtung im Bestand und dem Schließen von Baulücken, ohne dadurch die Charakteristik des umgebenden Quartiers zu beeinträchtigen. Er engagiert sich ehrenamtlich für den Breitensport und hat im Sportausschuss viele sportpolitische Impulse auch für die Sportförderung gegeben.

Nach Abitur und Wehrdienst studierte Jürgen Zeeb Architektur an der Universität Stuttgart und schloss das Studium 1975 als Diplom-Ingenieur ab. Er ist seit 1984 eingetragener Freier Architekt und alleiniger Inhaber des Architekturbüros Zeeb Architekten in Weilimdorf. 2013 gründete er zusammen mit zwei weiteren Architekten das „Architektenhaus Zeeb, Schäffer, Lang“. Daneben arbeitet er seit 1975 Zeeb im deutschen Fachnormenausschuss und bei der Studiengemeinschaft für Fertigbau in Wiesbaden mit. Von 1987 bis 1999 hatte er einen Lehrauftrag am Institut für Baukonstruktion I der Universität Stuttgart im Fachbereich Architektur zum Thema Altbaumodernisierung.

Angesichts der seit Jahren sehr angespannten Lage am Wohnungsmarkt im Stadtgebiet und in der Region setzte sich Jürgen Zeeb dafür ein, neue Bauflächen zu finden. Mehrfach hat er dazu fraktionsübergreifende Anträge initiiert. Ein großes Anliegen ist ihm die Beschleunigung von Bebauungsplan- und Baugenehmigungsverfahren.

Zeeb hat einen Teil seines Vermögens an die 2016 gegründete rechtlich unselbstständige Jürgen-Zeeb-Stiftung der Landeshauptstadt Stuttgart als Stiftungskapital eingebacht. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Religion, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Jugendhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Rettung aus Lebensgefahr sowie des Sports, insbesondere in den Stadtbezirken Weilimdorf und Feuerbach.

Seit rund 30 Jahren unterstützt Jürgen Zeeb die Mobile Jugendarbeit Weilimdorf sowohl finanziell als auch mit kostenfreien Architekten- und Beratungsleistungen beispielsweise beim Bau des Pavillons in der Deidesheimer Straße. In gleicher Weise unterstützt er die Jugendfarm Weilimdorf.

Jürgen Zeeb hat die besondere Fähigkeit, Personen und Institutionen zu vernetzen. In seiner Funktion als Erster Vorsitzender des Ski-Clubs Weilimdorf hat er dem Kinder- und Familienzentrum, das nur über einen kleinen Außenspielbereich verfügt, Freiflächen auf dem Clubgelände für die Kinder zur sportlichen Betätigung zur Verfügung gestellt. Auf Zeebs Initiative hin konnte das Christliche Jugenddorfwerk Deutschland ein ehemaliges Gärtnereigelände in Weilimdorf-Lindental nutzen, um dort junge Menschen mit besonderem Förderbedarf für eine Berufsausbildung vorzubereiten oder in einem Gärtnerberuf auszubilden.
Jürgen Zeeb ist seit 2003 Mitglied im Vereinsvorstand des Stuttgarter Haus- und Grundbesitzervereins, seit März 2009 stellvertretender Vorsitzender. Seit 1982 ist er Mitglied des Vereins der Weilimdorfer Selbstständigen und kümmert sich um Themen wie Stadtteilzentren oder die Wiederbelebung von Ladenlokalen. Er arbeitete er an der Festschrift „750 Jahre Weilimdorf – Geschichte und Geschichten zum Jubiläum 1993“ mit und steuerte Beiträge über die Ortsgeschichte bei. Jürgen Zeeb war beim Tennisverein Feuerbach erfolgreicher Tennisspieler, langjähriger Jugendwart und von 1992 bis 2000 Erster Vorsitzender, wobei ihm die Jugendförderung ein besonderes Anliegen war. Es gelang ihm, Kooperationen mit anderen Sportvereinen zu schließen. Seit 1970 ist Zeeb Mitglied im Ski-Club Weilimdorf, dessen Vorsitz er 2013 übernommen hat. Er ist zudem Mitglied der Chorvereinigung Weilimdorf.

Ministerin Susanne Eisenmann überreichte Jürgen Zeeb die Staufermedaille. Foto: Leif Piechowski/Rechte Stadt Stuttgart.

Brandgefahr durch anhaltende Trockenheit – Sperrung der öffentlichen Grillplätze in Stuttgart

(LHS) Die Waldbrandgefahr in Stuttgart ist innerhalb kurzer Zeit stark angestiegen. Grund dafür sind die hohen Temperaturen und die extrem wenigen Niederschläge in den vergangenen Wochen. Darauf haben die Landeshauptstadt Stuttgart und die Feuerwehr Stuttgart am Donnerstag, 30. Juli 2020, hingewiesen.

In den kommenden Tagen wird die Waldbrandstufe 5 erwartet: Das bedeutet „sehr hohe Gefahr“. Infolgedessen sperrt das Garten-, Friedhofs- und Forstamt (GFF) bis auf Weiteres alle öffentlichen Grillstellen. Sobald der Witterungsverlauf es zulässt, werden die Grillstellen wieder geöffnet. Das GFF warnt davor, dass ein Feuer im Wald schon durch die Glasscherben einer weggeworfenen Flasche verursacht werden kann. Ebenso verheerend wirken unachtsam weggeworfene Zigaretten, aber auch Funkenflug kann schnell ein Feuer verursachen.

Dr. Matthias Holzmann, Leiter der Abteilung Forsten und Service-Betriebe beim GFF, erklärte: „Im Wald gilt deshalb ein generelles Rauchverbot von März bis einschließlich Oktober. Auch das Feuermachen im Wald ist grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme bilden normalerweise die offiziellen, eingefassten Feuerstellen auf den Grillplätzen der Stadt Stuttgart – im Stadtwald und in den Grünanlagen. Die hohe Waldbrandgefahr macht aktuell aber eine Sperrung dieser Anlagen zwingend erforderlich.“

Feuerwehr warnt vor dramatischen Folgen

Die Feuerwehr appelliert eindringlich an die Bevölkerung, sich an die Regeln zu halten. Dr. Georg Belge, Leiter der Branddirektion, sagte am Donnerstag: „Die Folgen einer Missachtung können dramatisch sein. Zur Brandbekämpfung werden enorme Ressourcen an Personal und Material benötigt und die Tier- und Pflanzenwelt erleidet erhebliche Schäden. Durch einen verantwortungsvollen Umgang mit der Natur lassen sich solche Brände vermeiden.“

Die Feuerwehr rät den Bürgerinnen und Bürgern zu folgendem Verhalten, wenn sie einen Brand bemerken:

– Wenn Sie einen Wald- oder Flächenbrand – auch wenn er noch so klein ist – bemerken, alarmieren Sie bitte sofort die Feuerwehr über den Notruf 112.
– Beschreiben Sie den Ort und den Anfahrtsweg so gut wie möglich, damit die Einsatzkräfte schnellstmöglich mit den Löscharbeiten beginnen können.
– Hilfreich ist es auch, wenn Sie sich als Lotse an markanten Punkten oder Kreuzungen aufstellen und den Einsatzkräften den Weg zur Einsatzstelle weisen.
– Ganz wichtig: Rufen Sie auf jeden Fall die Feuerwehr zur Nachkontrolle, wenn Sie den Brand selbstständig gelöscht haben!

Corona weltweit – OB Kuhn appelliert an Reisende

(LHS) Mit Blick auf die bevorstehende Reisezeit appelliert Oberbürgermeister Fritz Kuhn an die Bürgerinnen und Bürger, auch im Urlaub Vorsicht in Sachen Corona walten zu lassen. Denn weltweit breitet sich das Virus in rascher Geschwindigkeit aus. Daher ist die Sorge groß, dass sich Reisende anstecken könnten und so das Virus in ihre Heimat tragen.

OB Kuhn sagt in einer Videobotschaft, die am 28. Juli 2020 veröffentlicht wurde: „Natürlich freue ich mich wie Sie auf die Ferienzeit und auf den Sommer, und ich weiß, dass viele wegfahren wollen. Aber das Virus ist nach wie vor da. Deswegen müssen wir sehr vorsichtig sein.“ Es drohe eine Ausweitung der Infektionszahlen und damit ein zweiter Lockdown, so der Oberbürgermeister. „Die größte Sorge ist, dass es zu einer zweiten Welle kommt.“ Dann müssten wieder umfassende Maßnahmen ergriffen werden, um die Infektionslage zu beherrschen. Kuhn: „Deswegen gilt, seien Sie, wenn Sie reisen, überall vorsichtig, auch wenn Sie in Länder reisen, die keine ausgewiesenen Risikogebiete sind.“ Es liege an jedem Einzelnen, eine zweite Welle zu vermeiden. „Leichtsinn ist der größte Feind eines vernünftigen Umgangs mit diesem Virus“, so der Oberbürgermeister.

Kuhn mahnt: „Fahren Sie, wenn es irgendwie geht, nicht in Risikoländer. Wenn Sie dort hinfahren, müssen Sie bei der Rückkehr 14 Tage in Quarantäne. So ist die Verordnungslage. Sie müssen wissen, dass Sie aus bestimmten Ländern sehr, sehr leicht die Infektion in unser Stuttgart tragen können.“ Er als Oberbürgermeister könne jetzt nur sagen: „Um die zweite Welle in unserer Stadt zu verhindern, müssen wir alle wieder vorsichtiger werden. Dies gilt bei Partys, dies gilt beim Einkaufen, am Arbeitsplatz.“ Wo auch immer sollten Abstände eingehalten, Hände regelmäßig gewaschen und Masken getragen werden – „zum eigenen Schutz und zum Schutz anderer Menschen.“

Das Video mit dem Oberbürgermeister sehen Sie unter www.stuttgart.de/corona. Dort finden Sie auch weitere Informationen und hilfreiche Links rund um das Coronavirus.

Informationen für Reiserückkehrer gibt es darüber hinaus auf der Seite des
Ministeriums für Soziales und Integration unter www.sozialministerium.badenwuerttemberg.de.

Informationen zu Risikoländern veröffentlicht das Robert Koch-Institut (RKI) unter
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/NeuartigesCoronavirus/Risikogebieteneu.html.

Stadt und VVS führen 365-Euro-Ticket für Schüler und Azubis ein

(LHS) Stuttgarter Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende fahren künftig mit allen Bahnen und Bussen in der Landeshauptstadt und im gesamten Gebiet des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart (VVS) für nur einen Euro pro Tag.

Dafür bezuschusst die Landeshauptstadt ab dem 1. September 2020 das Scool-Abo und das Ausbildungs- Abo. Schüler, die in Stuttgart wohnen und zur Schule gehen, sowie Azubis, die ihren Wohnsitz in Stuttgart haben, zahlen damit als Eigenanteil jährlich nur noch 365 Euro. Derzeit profitieren davon rund 27.000 Schüler und 10.000 Azubis. Oberbürgermeister Fritz Kuhn und VVS-Geschäftsführer Horst Stammler haben am Dienstag, 21. Juli, die Details des Tickets im Stuttgarter Rathauses vorgestellt.

OB Kuhn wies darauf hin, dass das neue Angebot die Nutzung des ÖPNV noch attraktiver machen solle. Kuhn: „Wir setzen auf einen starken öffentlichen Nahverkehr. Schon in jungen Jahren wird das Verkehrsverhalten geprägt. Daher wollen wir Kindern und Jugendliche schnell an den ÖPNV heranführen. Wer im frühen Alter als Stammkunde einsteigt, bleibt bestenfalls sein Leben lang dabei.“

VVS-Chef Stammler betonte: „Es ist nicht selbstverständlich, dass Gemeinderat und Stadtverwaltung daran festgehalten haben, das 365-Euro-Ticket trotz der finanziellen Unsicherheiten in Corona-Zeiten umzusetzen. Solche Angebote bedeuten für Familien eine finanzielle Entlastung und helfen außerdem, den ÖPNV in Krisenzeiten zu stabilisieren.“

Der Gemeinderat hatte bei seinen Haushaltsberatungen im Dezember 2019 beschlossen, das 365-Euro-Ticket für Schüler und Azubis zum neuen Schul- bzw. Ausbildungsjahr einzuführen. Die Stadt stellt dafür im Jahr 2020 rund 1,9 Millionen Euro bereit, in den darauffolgenden Jahren sind es 5,9 Millionen Euro jährlich.

Erhöhung des Stuttgarter Schülerbonus_

Der Eigenanteil der Schülerinnen und Schüler bzw. der Eltern zum Scool-Abo beträgt derzeit 43,20 Euro. Dazu hatte die Landeshauptstadt schon bisher einen „Schülerbonus“ von drei Euro pro Monat geleistet, so dass sich der Betrag auf 40,20 Euro reduzierte. Dieser Schülerbonus wird nun auf zehn Euro pro Monat aufgestockt. Damit ergibt sich ein Eigenanteil von 33,20 Euro. Das Scool-Abo wird in elf Monatsraten abgebucht, der zwölfte Monat (August) ist kostenfrei. Somit ergibt sich ein Gesamtbetrag pro Jahr von 365,20 Euro (11 x 33,20 Euro).

__Neuer Zuschuss für Auszubildende__

2016 wurde das Ausbildungs-Abo im VVS eingeführt, das sich seither großer Beliebtheit erfreut. Das Ausbildungs-Abo, das auch für Bufdis, Volontäre und Praktikanten gilt, kostet 59,50 Euro pro Monat und ist – wie das Scool-Abo – im gesamten VVS-Gebiet gültig. Die Landeshauptstadt gibt nun für alle Berechtigten mit Wohnsitz in Stuttgart einen Zuschuss von 29,45 Euro. Der Eigenanteil beträgt damit nur noch 30,45 Euro, was einen Gesamtbetrag von 365,40 Euro im Jahr ergibt (12 x 30,45 Euro).

__Neu im Ausbildungs-Abo: Meister- und Technikerschüler__

Neu ist ab 1. September, dass auch Meister- und Technikerschüler das Ausbildungs- Abo bekommen können. Bisher mussten sie ein reguläres Jedermann-Ticket kaufen.

__Einstieg am besten online

Die ermäßigten Scool- und Ausbildungs-Abo ist ausschließlich über das Abo-Center der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) erhältlich. Der einfachste und schnellste Weg ins Abo führt online über den Ticketshop der SSB. Das Onlineportal für die bezuschussten Abos ist bereits seit letzter Woche freigeschaltet. Für die Bestellung ist lediglich die Eingabe der persönlichen Daten inklusive Kontoverbindung erforderlich sowie ein Lichtbild und ein Nachweis der Schule oder des Ausbildungsbetriebs (zum Beispiel Ausbildungsvertrag). Ebenso ist es möglich, das Abo bei den drei Kundenzentren der SSB (Charlottenplatz, Rotebühlplatz und Hauptbahnhof) zu bestellen.

_Bild: Oberbürgermeister Fritz Kuhn (rechts) und VVS-Geschäftsführer Horst Stammler (links) stellen das 365-Euro-Ticket vor. Foto: Max Kovalenko, Rechte: LHS.

Hornissen und Wespen – nur halb so wild

(LHS) Es ist Sommer und Wespen und Hornissen sind wieder aktiv. Noch bis zum Spätsommer wird am Nest gebaut und die Nachkommen werden mit Nahrung versorgt. Manchmal sind die Wespen auch dort aktiv, wo sie unmittelbar mit Menschen in Kontakt kommen können. Dies führt mitunter zu Konflikten.

Für den Menschen werden nur zwei Wespenarten lästig, die Deutsche Wespe (Vespula germanica) und die Gemeine Wespe (Vespula vulgaris). Beide Arten bauen ihre Nester in dunklen Hohlräumen, im Boden, hinter Verkleidungen oder auf Dachböden. Häufig sind Nester mittlerweile im Rollladenkasten zu finden. Freihängende, sichtbare Nester gehören fast immer anderen Wespenarten. Da diese Nester viel auffälliger sind, fallen sie sehr häufig unnötigen Verfolgungsmaßnahmen zum Opfer.

Wespen sind nützliche Tiere, die Blüten bestäuben und Schädlinge bekämpfen. Ein einziges Wespenvolk kann pro Tag bis zu 5.000 Fliegen oder andere Insekten vertilgen. Ihr schlechter Ruf beruht auf ihrer Fähigkeit, sich mit ihrem Stachel zu verteidigen. Sie ernähren sich von zuckerhaltiger Nahrung und füttern ihre Brut mit Insekten. Im Herbst sterben alle Tiere eines Nests, das nicht wieder besiedelt wird. Nur die Königin überlebt und gründet im nächsten Frühjahr ein neues Nest.

Hat eine Wespenkönigin am Haus oder im Garten begonnen ein Nest zu bauen und können zwei bis drei Meter Abstand zum Nest eingehalten werden, sollte man die Tiere in Frieden lassen.

Tipps im Umgang mit Wespen

Auf keinen Fall nervös werden, nicht anpusten und keine heftigen Bewegungen machen.
Süße Speisen und Getränke im Freien abdecken.
Kleinkindern nach dem Essen Mund und Hände abwaschen.
Vom Kauf von mit süßem Saft oder Bier gefüllten Wespenfallen ist abzuraten. Die Tiere sterben in der Flüssigkeit einen qualvollen Tod. Zudem gehen nur alte Tiere in die Falle. Das aktive Volk wird nicht dezimiert.
Wespen können von bestimmten Düften, wie Parfum oder Cremes, angelockt werden. Außerdem fliegen sie gerne auf bunte Kleidung.
Ein Fliegengitter verhindert das Eindringen in Wohnräume.
Wenn ein einzelnes Tier im Haus ist, zwei Fenster öffnen, durch Zugluft wird es wieder nach draußen geleitet oder das Tier in einem Glas fangen und draußen frei lassen.
Im Herbst/Winter alle möglichen Einfluglöcher am Haus abdichten, damit im kommenden Frühjahr dort keine Wespen mehr einziehen.
Tipps im Umgang mit Hornissen
Hornissen sind sehr friedliche Tiere. Sie reagieren nur dann aggressiv, wenn man zu nahe an ihr Nest kommt und die Flugbahn versperrt oder wenn man wild nach ihnen schlägt. Sie können stechen, aber ihr Stich ist nicht heftiger als ein Wespenstich. Sie kommen im Gegensatz zu Wespen nicht zum Essplatz.

Hornissen sind mittlerweile durch Bekämpfungsmaßnahmen und den Mangel an Lebensraum gefährdet. Die Tiere sind tagaktiv, gehen aber auch noch bei fast völliger Dunkelheit auf Insektenjagd. Sie fliegen dabei ähnlich wie Nachtfalter dem Licht entgegen und landen häufig dabei in Wohnräumen. Wird das Licht gelöscht, findet die Hornisse den Weg nach draußen.

Wegen ihrer Gefährdung und ökologischen Bedeutung sind Hornissen naturschutzrechtlich besonders geschützt. Eingriffe in Hornissennester dürfen nur in Ausnahmefällen mit behördlicher Genehmigung erfolgen. Solche Fälle können eintreten, wenn eine Gefahrenlage für Personen besteht, etwa bei Vorliegen spezieller Allergie oder im Umfeld von Kindergärten. Dann muss das Hornissennest gegebenenfalls entfernt oder umgesiedelt werden. In Stuttgart sind in solchen Fällen die Fachleute der Feuerwehr unter Telefon 216-70 die richtigen Ansprechpartner

Radverkehr in Stuttgart mitgestalten: Jetzt an Online-Umfrage zum RegioRadStuttgart teilnehmen

(LHS) Unter dem Dach der Kampagne “Stuttgartsteigtum” fragt die Stadt Stuttgart aktuell in einer Online-Umfrage Bürgerinnen und Bürger, was sie vom Radfahren und von RegioRadStuttgart halten, um das Angebot künftig noch kundengerechter gestalten zu können.

Corona: Stadt gibt Bolzplätze wieder frei – Regeln müssen befolgt werden

(LHS) Die Landeshauptstadt Stuttgart beginnt damit, ihre Bolzplätze wieder freizugeben. Die Öffnung der Plätze geht auf eine Lockerung der Corona-Verordnung des Landes zurück.

Die Absperrungen werden nach und nach entfernt. Das hat die Stadt am Dienstag, 2. Juni 2020, mitgeteilt. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt stellt auf den rund 130 Plätzen entsprechende Hinweisschilder auf. Diese verdeutlichen, welche Verhaltensregeln gelten.

Die Stadt betont, dass die Regeln zur weiteren Eindämmung des Corona-Virus auch im Freien zu beachten sind. Zu den Regeln gehört, dass das Spielen nur mit wenigen Personen erlaubt ist, die man namentlich kennt. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten, das Betreten der Bolzplätze ist nur ohne Symptome wie Husten, Fieber oder Halsschmerzen erlaubt, geraten wird das Händewaschen vor und nach dem Spielen. Es gilt, Rücksicht zu nehmen gegenüber anderen sowie zu vermeiden, dass Plätze überfüllt sind.

Foto (Thomas Hörner, Rechte: LHS): Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Garten-, Friedhofs- und Forstamts hängen am Dienstag, 2. Juni, Hinweisschilder mit den geltenden Verhaltensregeln an den Bolzplätzen auf.

Zurückschneiden von Anpflanzungen auf privaten Grundstücken

(LHS) Mit Beginn der Vegetationszeit kommt es vor, dass Bäume und Sträucher von Privatgrundstücken in den Straßenraum hineinragen und so die Verkehrssicherheit gefährden. Um derartige Beeinträchtigen zu vermeiden, weist das Tiefbauamt auf die Beseitigungspflicht von Überwuchs im öffentlichen Verkehrsraum hin.

Laut Straßengesetz für Baden-Württemberg, §28 Absatz 2, dürfen Anpflanzungen nicht angelegt werden, wenn sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Daher werden Grundstückseigentümer gebeten, umgehend zu prüfen, ob Sträucher oder Äste von ihrem Grundstück in den Verkehrsraum ragen. Das Tiefbauamt ist in bestimmten Fällen verpflichtet, auch ohne nochmalige Aufforderung ersatzweise den Rückschnitt auf Kosten des privaten Anliegers vorzunehmen, wenn der erforderliche Rückschnitt nicht erfolgt.

Auf Geh- und Radwegen kann es zu gefährlichen Situationen kommen, wenn Radfahrer, Fußgänger, Senioren mit Gehhilfen, Rollstuhlfahrer, Eltern mit Kinderwagen oder Kinder, die bis zum Alter von acht Jahren mit dem Fahrrad den Gehweg nutzen müssen, auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Die Stadt legt daher ein besonderes Augenmerk auf die Schulwege.

Müllabfuhr, Busse und Rettungsfahrzeuge können durch Pflanzenbewuchs, der die Sichtverhältnisse beeinträchtigt, gefährdet werden, insbesondere an Kreuzungen und Einmündungen. Bei öffentlichen Verkehrsflächen muss der Luftraum über der Fahrbahn bis mindestens 4,50 Meter, über Geh- und Radwegen bis mindestens 2,50 Meter Höhe von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden. Der Bewuchs entlang der Geh- und Radwege ist bis zur Geh- oder Radwegkante beziehungsweise bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.

Für Fahrbahnen ohne Gehweg ist ein seitlicher Sicherheitsraum von mindestens 75 Zentimetern vorgeschrieben. Sofern ein Randstein vorhanden ist, kann der Sicherheitsabstand auf 50 Zentimeter reduziert werden.

Der Gehweg muss so weit freigehalten werden, dass sich zwei Fußgänger problemlos begegnen können, ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Kreuzungen und Einmündungen müssen gut einsehbar sein, und zwar so, dass wartende Autofahrer ohne Behinderung bevorrechtigter Fahrzeuge aus dem Stand sicher einbiegen oder kreuzen können.

Dieser notwendige Pflegeschnitt unterliegt nicht dem Verbot gemäß Bundesnaturschutzgesetz, §39, das den Rückschnitt oder die Beseitigung von Bäumen, Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen oder anderen Gehölzen sowie Röhricht- und Schilfbeständen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September untersagt.

Grafik © Stadt Stuttgart Tiefbauamt

Einhaltung der Corona-Regeln auch am Vatertag und am verlängerten Wochenende

(LHS) An Christi Himmelfahrt bzw. Vatertag ziehen traditionell Wandergruppen – im Speziellen Männergruppen mit Bollerwagen – durch die Gegend. Aufgrund des guten Wetters wird daher am Donnerstag, 21. Mai 2020, einiges los sein.

Die Landeshauptstadt Stuttgart bittet die Bürgerinnen und Bürger darum, sich bei allem Vergnügen trotzdem an die Regeln zu halten – ebenso über das verlängerte Wochenende, das zum Verweilen im Freien einlädt.

Auch wenn die Corona-Beschränkungen in Teilen gelockert worden sind, gelten nach wie vor die Hygiene- und Abstandregeln. Laut der Corona-Landesverordnung ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum bis zum 5. Juni 2020 nur alleine oder im Kreis der Angehörigen des eigenen sowie eines weiteren Haushalts gestattet. Wandergruppen, die aus mehr als zwei Haushalten bestehen, sind demzufolge nicht erlaubt. Das gilt auch fürs Picknicken oder Grillen. Grillen ist an den ausgewiesenen und geöffneten Grillstellen grundsätzlich erlaubt. Wie auch sonst im öffentlichen Raum gilt aber auch hier: nur alleine oder im Kreis der Angehörigen des eigenen oder eines weiteren Hausstands. Wer gegen die Vorgaben verstößt, muss mit einem Bußgeld zwischen 100 und 1.000 Euro rechnen. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum möglichst ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr müssen zudem im öffentlichen Personenverkehr, wozu auch die Bus- und Bahnsteige gehören, sowie in Geschäften eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nase-Bedeckung tragen.

Professor Stefan Ehehalt, Leiter des Gesundheitsamts, sagte am Mittwoch, 20. Mai: „Die Entwicklung in Stuttgart ist gut, immer weniger Menschen stecken sich aktuell an. Aber dieser Erfolg ist fragil. Denn wo viele Menschen zusammenkommen, kann sich das Corona-Virus – das immer noch grassiert – auch schnell wieder ausbreiten.“ Ehehalt warnte davor, das Virus auf die leichte Schulter zu nehmen: „Es ist gut zu sehen, dass sich so viele Menschen vorbildlich verhalten und diese Disziplin ist auch noch eine Weile nötig. Die Pandemie kann nur dann weiter eingedämmt und überwunden werden, wenn alle mithelfen.“

Stadtbibliothek: Zweiter Öffnungsschritt

(LHS) Stadtbibliothek Stuttgart macht den zweiten Schritt in ihrem Öffnungskonzept und nimmt den Medienausleih- und -rückgabebetrieb wieder auf – Bestell- und Lieferservice bleiben bis auf Weiteres bestehen.

Die Einrichtungen der Stadtbibliothek sind ab Montag, 18. Mai, sind wieder zu den gewohnten Zeiten für die Medienausleihe und -beratung geöffnet. Allerdings gelten strenge Hygieneauflagen und Zugangsbeschränkungen, so dass je nach Einrichtung nur einer begrenzten Anzahl an Besuchern gleichzeitig Einlass gewährt werden kann. Dies kann zu längeren Wartezeiten führen. Ein Verweilen – etwa zur Presselektüre, zum Lernen oder zur Nutzung der PCs – ist bis auf Weiteres nicht möglich. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist Pflicht. Der Einlass in die Bibliothek wird über ein Lichtsignal geregelt. Bitte informieren Sie sich vor dem Bibliotheksbesuch über die umfangreichen Einschränkungen und Sicherheitsbestimmungen auf der Homepage www.stuttgart.de/stadtbibliothek oder unter Telefon 216-91100.

„Die getroffenen Sicherheits- und Hygienemaßgaben sind sehr weitreichend, und sie gewährleisten eine möglichst sichere Nutzung unserer Bibliotheken zum Schutz der Besucher und der Mitarbeiter“, so Katinka Emminger, Direktorin der Stadtbibliothek Stuttgart. Alle Einrichtungen wurden mit Plexiglasscheiben, Markierungen für Wegeführungen, Beschilderungen und Eingangskontrollen ausgestattet. Die zulässige Höchstzahl an Besuchern wird über die Ausgabe von Bibliothekskörben beziehungsweise -taschen gesteuert.

Der seit April bestehende Medienabholservice wie auch der Medienlieferdienst für Menschen, die ihre Wohnung aktuell nicht verlassen können, bleiben daneben weiterhin bestehen. Der Haltestellenbetrieb der Fahrbibliothek beschränkt sich aktuell auf vorab bestellte Medien, da in den Bibliotheksbussen die Abstandregelung von mindestens anderthalb Metern nicht eingehalten werden kann. Medienbestellungen zur Abholung an den einzelnen Haltestellen können über ein entsprechendes Kontaktformular der Fahrbibliothek auf der Homepage oder per Telefon vorgenommen werden. Die räumlich sehr kleine Stadtteilbibliothek in Münster kann aus Sicherheitsgründen derzeit noch nicht geöffnet werden. Hier wird der Abholservice sowie die Medienrückgabe wie bisher über das Fenster fortgeführt – bis zur Lockerung der Hygiene- und Abstandsvorgaben.

Eine Rückgabe ausgeliehener Medien ist vorerst nicht notwendig, da die Leihfrist bis auf Weiteres verlängert wird. Medien, die dennoch zurückgegeben werden, lagern zunächst 72 Stunden in Quarantäne und sind erst danach wieder für die Ausleihe verfügbar.

Alle Veranstaltungen der Stadtbibliothek sind aktuell bis Ende Mai abgesagt. Video- und Podcast-Angebote für Erwachsene mit Lesungen und Vorträgen sowie Videos mit Experimenten und Kindertheater, Anleitungen zum Basteln, Programmieren und Schreiben für Kinder sind auf der Homepage zu finden. In der „eBibliothek“ stellt die Stadtbibliothek außerdem digitale Angebote wie den eBook-Download über die Onleihe, Musik-Streaming-Dienste, eLearning oder Pressedatenbanken bereit. Ganz neu sind die Plattformen Overdrive mit über 900 fremdsprachigen eBooks und Hörbüchern, Brockhaus und Britannica.

Weitere Hinweise für den Besuch der Bibliotheken sind auf der Homepage veröffentlicht oder können telefonisch im Voraus erfragt werden: www.stuttgart.de/stadtbibliothek oder telefonisch unter 216-91100.