Stuttgarter Standesämter für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen

(LHS) Aus Gründen des Infektionsschutzes sind das Standesamt im Stuttgarter Rathaus sowie die Standesämter in den Bezirksrathäusern ab sofort für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Das hat die Landeshauptstadt Stuttgart am Montag, 16. März 2020, bekanntgegeben.

Kundinnen und Kunden können nur noch nach vorheriger telefonischer Terminabsprache persönlich bedient werden. Außerdem sind Eheschließungen nur noch mit maximal zehn Personen (Paar und acht Personen inklusive Trauzeugen) möglich. Die Maßnahmen sind entscheidend, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.

Die Leiterin des Standesamts Stuttgart, Verena Rathgeb-Stein, sagte: „Auch die Standesämter müssen ihren Teil dazu beitragen, dass die Weiterverbreitung des Coronavirus eingedämmt wird. Deshalb müssen wir den Publikumsverkehr einschränken. Wir bemühen uns, trotzdem weiterhin für die Bürgerinnen und Bürger da zu sein, um Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle beurkunden und Urkunden ausstellen zu können.“

Die Stadt empfiehlt Paaren, die eine Hochzeit an einem Wunschort gebucht haben, persönlich mit dem Veranstalter in Kontakt zu treten, um zu klären, ob die Trauung am Wunschort stattfinden kann.

Das Standesamt Stuttgart ist unter der Rufnummer 0711-216-88852 oder per E-Mail unter standesamt@stuttgart.de erreichbar. Die Kontaktdaten der Standesämter in den Bezirksrathäusern sind unter https://www.stuttgart.de/standesaemter aufrufbar.
Die Liste der vom eingeschränkten Dienstbetrieb betroffenen Ämter wird fortlaufend aktualisiert und ist zu finden unter www.stuttgart.de/corona.

Zum Schutz vor dem Coronavirus: Trainings- und Sportbetrieb in Vereinen und Fitnessstudios untersagt

(LHS) Die Landeshauptstadt Stuttgart untersagt zum Schutz der Bevölkerung wegen der Corona-Infektionen mit sofortiger Wirkung und bis auf Widerruf den gesamten Trainings- und Sportbetrieb in allen Turn- und Sporthallen, auf allen Vereinssportanlagen, in sonstigen Vereinsräumen und in Fitnessstudios aller Art.

Der Betrieb der Anlagen auch zu individuellen Trainingszwecken wird durch eine Allgemeinverfügung des Amts für öffentliche Ordnung untersagt, teilte das Amt für Sport und Bewegung am Samstag, 14. März mit. Das gilt auch für private Yoga- und Pilatesstudios.

Einzig ausgenommen sind Rehabilitationssport und Physiotherapie soweit ärztlich verordnet und auch nur für Personen ohne Infektionszeichen.

Damit soll erreicht werden, dass der enge Kontakt beim Sport in Vereinen oder Studios unterbunden wird und sich das Coronavirus dabei nicht verbreiten kann. Die Untersagung folgt dem dringenden Appell der Gesundheitsbehörden, soziale Kontakte auf das nötige Minimum zu reduzieren. Oberstes Ziel bleibt es, die Infektionsketten zu unterbrechen und die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.

9. Feinstaubalarm 2019/2020 in Stuttgart ausgelöst

(LHS) Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Mittwoch, 5. Februar 2020, zum neunten Mal in dieser Feinstaubalarm-Periode Feinstaubalarm ausgelöst. Beginn: ab Freitag, 7. Februar, 0 Uhr für den Autoverkehr und ab Donnerstag, 06. Februar, 18 Uhr für Komfort-Kamine. Das Ende des Feinstaubalarms ist offen.

Ziel des Feinstaubalarms ist es, bei stark austauscharmen Wetterlagen in Stuttgart die erwartbare Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid zu reduzieren. Aktuell sagt der Deutsche Wetterdienst (DWD) ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraus. Die Konzentration von Feinstaub in Stuttgart kann dann stark ansteigen. Es besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte. Bei Feinstaubalarm appellieren Stadt und Land an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto möglichst in Stuttgart nicht zu nutzen und auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umzusteigen oder Fahrgemeinschaften zu bilden.

Zudem ist bei Feinstaubalarm der Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen, die nicht der Grundversorgung, sondern nur als zusätzliche Wärmequelle dienen, untersagt. Die vom Land erlassene Verordnung zum Betriebsverbot für Komfort-Kamine (Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen) gilt an Tagen mit Feinstaubalarm während der gesamtem Periode bis zum 15. April 2020.

Zur Aufhebung des Feinstaubalarms muss der DWD eine nachhaltige und deutliche Verbesserung des Austauschvermögens prognostizieren, eine eintägige Unterbrechung der starken Einschränkung des Austauschvermögens reicht hierbei nicht aus.

Aktuelles und Hintergrundwissen gibt es auch auf www.feinstaubalarm.stuttgart.de.

Nachmeldung 07.02.2020: Dieser Feinstaubalarm endet am Samstag, 08. Februar 2020, um 24 Uhr.

Alt-Stadträtin Clarissa Seitz wird 60 Jahre alt

Alt-Stadträtin Clarissa Seitz wird am Mittwoch, 5. Februar 2020, 60 Jahre alt. Clarissa Seitz wurde in Schwäbisch Gmünd geboren, studierte in Konstanz und war viele Jahre in verschiedenen Beratungsfunktionen tätig.

Seit 1994 berät sie bei der Arbeitsagentur in Ludwigsburg Jugendliche bei der Studien- und Berufswahl. Seitz gehörte von 2009 bis 2019 als Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Stuttgarter Gemeinderat an. Sie war unter anderem Mitglied im Aufsichtsrat der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB), im Beirat Frauenhaus, im Beirat für Umweltschutz und im Sozial- und Gesundheitsausschuss. Zudem war sie Betreuungsstadträtin in Weilimdorf.

Clarissa Seitz hat sich schon als Jugendliche für den Umweltschutz eingesetzt und ist seit ihrem 19. Lebensjahr beim Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) aktiv. 2008 wurde sie Mitglied der Partei Bündnis 90/Die Grünen. Sie engagierte sich insbesondere im Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21. Seit ihrem Ausscheiden aus dem Gemeinderat arbeitet Seitz weiterhin als Berufsberaterin in Ludwigsburg. Sie ist Vorsitzende des BUND-Kreisverbandes Stuttgart. Zu ihren Hobbys zählen Laufen und Fahrradfahren.

AWS integriert Termindaten Gelber Sack in App und Online-Kalender

(LHS) Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart AWS erweitert seinen Service. Ab sofort sind die Abholtermine für den Gelben Sack im AWS-Onlinekalender integriert.

Auch in der AWS-App sind die Termine für den Gelben Sack direkt abrufbar. Somit ist es möglich, sich an die Abfuhrtermine des Gelben Sackes durch die App erinnern zu lassen oder die Daten in ihren digitalen Kalender zu exportieren.

Zum Onlinekalender und zur iOS-App bzw. Android-App geht aus auf der städtischen Internetseite unter www.stuttgart.de/abfall.

Achter Feinstaubalarm 2019/2020 in Stuttgart ausgelöst

(LHS) Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Sonntag, 19. Januar 2020, zum achten Mal in dieser Feinstaubalarm-Periode Feinstaubalarm ausgelöst. Beginn: ab Dienstag, 21. Januar, 0 Uhr für den Autoverkehr und ab Montag, 20. Januar, 18 Uhr für Komfort-Kamine. Das Ende des Feinstaubalarms ist offen.

Ziel des Feinstaubalarms ist es, bei stark austauscharmen Wetterlagen in Stuttgart die erwartbare Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid zu reduzieren. Aktuell sagt der Deutsche Wetterdienst (DWD) ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraus. Die Konzentration von Feinstaub in Stuttgart kann dann stark ansteigen. Es besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte. Bei Feinstaubalarm appellieren Stadt und Land an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto möglichst in Stuttgart nicht zu nutzen und auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umzusteigen oder Fahrgemeinschaften zu bilden.

Zudem ist bei Feinstaubalarm der Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen, die nicht der Grundversorgung, sondern nur als zusätzliche Wärmequelle dienen, untersagt. Die vom Land erlassene Verordnung zum Betriebsverbot für Komfort-Kamine (Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen) gilt an Tagen mit Feinstaubalarm während der gesamtem Periode bis zum 15. April 2020.

Zur Aufhebung des Feinstaubalarms muss der DWD eine nachhaltige und deutliche Verbesserung des Austauschvermögens prognostizieren, eine eintägige Unterbrechung der starken Einschränkung des Austauschvermögens reicht hierbei nicht aus.

Aktuelles und Hintergrundwissen gibt es auch auf www.feinstaubalarm.stuttgart.de.

Nachmeldung 25.01.2020: Dieser Feinstaubalarm endet am Sonntag, 26.01.2020, um 24 Uhr.

Silvestermüll: Für eine saubere Stadt – ein Appell an alle

(LHS) Jahr für Jahr dasselbe Bild – nach Silvester sind in Stuttgart die öffentlichen Plätze, Straßen und Gehwege übersät mit Party-Müll und gezündeten Feuerwerkskörpern inklusive deren Verpackungsmaterial.

Alle können viel dazu beitragen die Stadt sauber zu halten, indem die öffentlichen Papierkörbe zur Entsorgung der Kleinteile genutzt werden. Im Fall der „Böllerreste“ bittet der städtische Eigenbetrieb AWS Abfallwirtschaft Stuttgart die Bürgerinnen und Bürger eindringlich: „Nehmen Sie diese wieder mit und entsorgen Sie sie fachgerecht zum Schutz unserer Umwelt und zum Wohle einer sauberen Stadt.“

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart bedankt sich für die Unterstützung und wünscht allen eine schöne Silvesterfeier.

Sechster Feinstaubalarm 2019/2020 in Stuttgart ausgelöst

(LHS) Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Sonntag, 15. Dezember 2019, zum sechsten Mal in dieser Feinstaubalarm-Periode Feinstaubalarm ausgelöst. Beginn: ab Dienstag, 17. Dezember, 0 Uhr für den Autoverkehr ab Montag, 16. Dezember, 18 Uhr für Komfort-Kamine. Das Ende des Feinstaubalarms ist offen.

Ziel des Feinstaubalarms ist es, bei stark austauscharmen Wetterlagen in Stuttgart die erwartbare Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid zu reduzieren. Aktuell sagt der Deutsche Wetterdienst (DWD) ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraus. Die Konzentration von Feinstaub in Stuttgart kann dann stark ansteigen. Es besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte. Bei Feinstaubalarm appellieren Stadt und Land an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto möglichst in Stuttgart nicht zu nutzen und auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umzusteigen oder Fahrgemeinschaften zu bilden.

Zudem ist bei Feinstaubalarm der Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen, die nicht der Grundversorgung, sondern nur als zusätzliche Wärmequelle dienen, untersagt. Die vom Land erlassene Verordnung zum Betriebsverbot für Komfort-Kamine (Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen) gilt an Tagen mit Feinstaubalarm während der gesamtem Periode bis zum 15. April 2020.

Zur Aufhebung des Feinstaubalarms muss der DWD eine nachhaltige und deutliche Verbesserung des Austauschvermögens prognostizieren, eine eintägige Unterbrechung der starken Einschränkung des Austauschvermögens reicht hierbei nicht aus.

Aktuelles und Hintergrundwissen gibt es auch auf www.feinstaubalarm.stuttgart.de.

Nachmeldung vom 19.12.2019: Dieser Feinstaubalarm endet am Freitag, 20.12.2019, um 24 Uhr.

Alle Jahre wieder…: Sammelplätze für Weihnachtsbäume

(LHS) Ab Freitag, 27. Dezember 2019 bis Montag, 6. Januar 2020 können Weihnachtsbäume an folgenden Sammelstellen des Eigenbetriebs AWS Abfallwirtschaft Stuttgart kostenlos bereitgelegt werden:

Bergheim:_ Gerstenhalde / Hänflingweg (Grünanlage)
__Giebel:__ Giebelstraße (Einmündung Krötenweg); Giebelstraße / Engelbergstraße (Grünanlage)
__Hausen:__ Fasanenplatz; Hausenring (Grünfläche)
__Weilimdorf:__ Glemsgaustraße gegenüber Gebäude 101 (Grünfläche); Pforzheimer Straße / Wormser Straße (Grünanlage); Solitudestraße / Durlehaustraße; Thaerstraße / Gernsbacher Straße (Grünanlage)
__Wolfbusch:
Am Vogelherd / Waldhornweg / Dachsweg (Grünanlage)

Die Abfuhr der Bäume findet ab dem 7. Januar 2020 statt. Danach dürfen grundsätzlich nur noch an den zugelassenen Plätzen Weihnachtsbäume abgelegt werden, die der Eigenbetrieb AWS bis dato noch nicht bedienen konnte. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden. Da die Bäume kompostiert werden, ist Lametta und anderer Christbaumschmuck zu entfernen.

_Foto: Archiv weilimdorf.de

In Weilimdorf werden bis Ende Februar 2020 insgesamt sieben Bäume gefällt

(LHS) Aus Gründen der Verkehrssicherheit werden in Weilimdorf unter anderem in der Glemsgaustraße, am Schnatzgraben, am Beutenbach und am Lindenbach bis Ende Februar 2020 sieben Bäume gefällt.

Soweit möglich, werden unverzüglich Bäume als Ersatz nachgepflanzt.

Fünfter Feinstaubalarm 2019/2020 in Stuttgart ausgelöst

(LHS) Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Sonntag, 01. Dezember 2019, zum fünften Mal in dieser Feinstaubalarm-Periode Feinstaubalarm ausgelöst. Beginn: ab Dienstag, 03. Dezember, 0 Uhr für den Autoverkehr ab Montag, 02. Dezember, 18 Uhr für Komfort-Kamine. Das Ende des Feinstaubalarms ist offen.

Ziel des Feinstaubalarms ist es, bei stark austauscharmen Wetterlagen in Stuttgart die erwartbare Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid zu reduzieren. Aktuell sagt der Deutsche Wetterdienst (DWD) ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraus. Die Konzentration von Feinstaub in Stuttgart kann dann stark ansteigen. Es besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte. Bei Feinstaubalarm appellieren Stadt und Land an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto möglichst in Stuttgart nicht zu nutzen und auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umzusteigen oder Fahrgemeinschaften zu bilden.

Zudem ist bei Feinstaubalarm der Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen, die nicht der Grundversorgung, sondern nur als zusätzliche Wärmequelle dienen, untersagt. Die vom Land erlassene Verordnung zum Betriebsverbot für Komfort-Kamine (Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen) gilt an Tagen mit Feinstaubalarm während der gesamtem Periode bis zum 15. April 2020.

Zur Aufhebung des Feinstaubalarms muss der DWD eine nachhaltige und deutliche Verbesserung des Austauschvermögens prognostizieren, eine eintägige Unterbrechung der starken Einschränkung des Austauschvermögens reicht hierbei nicht aus.

Aktuelles und Hintergrundwissen gibt es auch auf www.feinstaubalarm.stuttgart.de.

Nachmeldung 05.12.2019: Dieser Feinstaubalarm endet am Freitag, 06. Dezember 2019, um 24 Uhr.

Vierter Feinstaubalarm 2019/2020 in Stuttgart ausgelöst

(LHS) Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Montag, 18. November 2019, zum vierten Mal in dieser Feinstaubalarm-Periode Feinstaubalarm ausgelöst. Beginn: ab Mittwoch, 20. November, 0 Uhr für den Autoverkehr ab Dienstag, 19. November, 18 Uhr für Komfort-Kamine. Das Ende des Feinstaubalarms ist offen.

Ziel des Feinstaubalarms ist es, bei stark austauscharmen Wetterlagen in Stuttgart die erwartbare Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid zu reduzieren. Aktuell sagt der Deutsche Wetterdienst (DWD) ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraus. Die Konzentration von Feinstaub in Stuttgart kann dann stark ansteigen. Es besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte. Bei Feinstaubalarm appellieren Stadt und Land an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto möglichst in Stuttgart nicht zu nutzen und auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umzusteigen oder Fahrgemeinschaften zu bilden.

Zudem ist bei Feinstaubalarm der Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen, die nicht der Grundversorgung, sondern nur als zusätzliche Wärmequelle dienen, untersagt. Die vom Land erlassene Verordnung zum Betriebsverbot für Komfort-Kamine (Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen) gilt an Tagen mit Feinstaubalarm während der gesamtem Periode bis zum 15. April 2020.

Zur Aufhebung des Feinstaubalarms muss der DWD eine nachhaltige und deutliche Verbesserung des Austauschvermögens prognostizieren, eine eintägige Unterbrechung der starken Einschränkung des Austauschvermögens reicht hierbei nicht aus.

Aktuelles und Hintergrundwissen gibt es auch auf www.feinstaubalarm.stuttgart.de.

Nachmeldung vom 25.11.2019: Dieser Feinstaubalarm endet am Dienstag, 26. November 2019, um 24 Uhr.