OB Kuhn gibt Videostatement zur aktuellen Corona-Krise ab: „Es ist Gefahr im Verzug“

(LHS) Oberbürgermeister Fritz Kuhn hat sich zur aktuellen Corona-Krise am Montag, 2. November 2020, mit einer Videobotschaft an die Bürgerinnen und Bürger gewandt. Darin äußert er sich zu den Einschränkungen, die vergangene Woche bei einem Bund- Länder-Gipfel beschlossen wurden und ab sofort gelten.

Kuhn zeigt Verständnis für die Branchen, die es nun trifft: „Ich weiß, das ist für viele hart. Zum Beispiel für den Kulturbereich, der mit so etwas überhaupt nicht gerechnet hat.“ Dennoch betont der OB: „Wir müssen die Zahl der Kontakte von Menschen im öffentlichen Bereich und auch bei privaten Feiern dringend reduzieren. Unsere Kliniken – auch in Stuttgart – verzeichnen immer mehr Coronafälle und die Betroffenen werden wieder älter. Es ist Gefahr im Verzug.“

Wie der OB weiter erklärt, könne das Argument, dass sich in bestimmten Bereichen niemand angesteckt habe, nicht mehr zählen: „Das Virus hat sich sehr, sehr stark ausgebreitet. Deutschlandweit können 75 Prozent der Neuinfektionen nicht mehr nachverfolgt werden.“ Daher sei es notwendig, das gesellschaftliche Leben herunterzufahren. „Wenn sich alle daran halten, dann wird das auch positive Ergebnisse bei den Neuinfektionen und damit in der Klinikversorgung mit sich bringen“, so der OB.
Wichtig sei, die alten Menschen besonders gut zu schützen. In Stuttgart habe man deswegen damit begonnen, Schnelltests in Alten- und Pflegeheimen durchzuführen – für Bewohner und Personal ebenso wie für Besucher. Kuhn: „Wir schützen die Alten – nicht nur rhetorisch, sondern tatsächlich.“

Abschließend richtete der Oberbürgermeister eine Bitte an die Bevölkerung: „Machen Sie mit bei dem Bestreben, jetzt zurückzufahren. Sonst kommen wir in Situationen, wie wir sie in Frankreich oder Holland sehen können. Das wollen wir für unsere schöne Stadt wirklich verhindern!“

Das Videostatement von OB Kuhn ist zu sehen unter www.stuttgart.de/corona.

Foto: LHS, Leif Piechowski

Stadt verkündet Maßnahmen zum Schutz der Wähler und Wahlhelfer

(LHS) Bei der Wahl der Stuttgarter Oberbürgermeisterin bzw. des Stuttgarter Oberbürgermeisters am Sonntag, 8. November, sowie bei einem eventuell zweiten Wahlgang am Sonntag, 29. November 2020, gilt in allen Wahlgebäuden sowie Wahl- und Briefwahlräumen eine Maskenpflicht.

Diese und weitere Schutzmaßnahmen werden ergriffen, um eine Ansteckung mit dem Corona-Virus zu verhindern. Das hat die Landeshauptstadt am Mittwoch, 28. Oktober, bekannt gegeben und eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht.

Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr müssen keine Mund-Nasen- Bedeckung tragen. Ebenso ausgenommen sind Wählerinnen und Wähler, wenn sie – durch ein ärztliches Attest – belegen können, dass ihnen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Alle weiteren Personen, die das Wahlgebäude betreten und aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung von der Maskenpflicht ausgenommen sind, dürfen sich nur innerhalb bestimmter Zeitfenster für maximal 15 Minuten in den Räumen aufhalten und müssen zu anderen Menschen einen Mindestabstand von zwei Metern einhalten.

Darüber hinaus greifen verschiedene Sicherheits- und Hygienemaßnahmen wie eine maximale Anzahl von Personen in den Wahlräumen, die Erhebung der Kontaktdaten oder das Einhalten von Mindestabständen. Corona-Verdachtsfällen wird der Zutritt zu den Wahlgebäuden nicht gestattet.

Die Allgemeinverfügung wird verlinkt auf www.stuttgart.de/rathaus/amtliche-bekanntmachungen. Mehr zur OB-Wahl und zur Briefwahl gibt es online unter www.stuttgart.de/ob-wahl und www.stuttgart.de/briefwahl.

Stadt führt Sperrstunde ein und schränkt den Verkauf alkoholischer Getränke weiter ein

(LHS) Die Landeshauptstadt Stuttgart untersagt den Betrieb von Gaststätten zwischen 23 und 6 Uhr. Zudem schränkt sie den Verkauf von Alkohol weiter ein: In der Gastronomie im gesamten Stadtgebiet ist ganztägig der Verkauf von alkoholischen Getränken To-Go („Gassenschank“) untersagt.

Das geht aus einer Allgemeinverfügung hervor, die das Amt für öffentliche Ordnung am Dienstag, 20. Oktober veröffentlicht hat. Die Reglungen zum Alkoholverkauf aus Verkaufsstellen und zum Alkoholkonsum an bestimmten Orten bleiben unverändert. Die Einschränkungen gelten von Donnerstag, 22. Oktober, 0 Uhr, bis Sonntag, 8. November 2020, 24 Uhr. Grund für die Maßnahmen ist die Eindämmung der Coronavirus- Pandemie.

Ausnahmen von der Sperrstunde sieht die Allgemeinverfügung vor für die Bewirtung von Übernachtungsgästen in Beherbergungsbetrieben, sofern nur Speisen und alkoholfreie Getränke abgegeben werden. Oberbürgermeister Fritz Kuhn sagte: „Wir führen die Sperrstunde ein, weil sie ein weiteres Instrument ist, vor Infektionen zu schützen. Das Land hat ja einen entsprechenden Erlass verfügt, den wir nun auch in Stuttgart umsetzen.

Betriebsverbot von Komfort-Kaminen an Tagen mit hohen PM10-Werten bis 15. April 2021

(LHS) Aufgrund einer Landesverordnung muss die Landeshauptstadt Stuttgart ab Donnerstag, 15. Oktober 2020, an Tagen mit hohen PM10-Werten (Feinstaub) ein Betriebsverbot für Komfort-Kamine im Stuttgarter Stadtgebiet aussprechen.

Das Amt für Umweltschutz als Untere Immissionsbehörde erlässt das Verbot, sobald die Gefahr besteht, dass die PM10-Werte die gesetzlich festgelegte Grenze von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschreiten können. Grundlage dafür ist, dass der Deutsche Wetterdienst eine Wetterlage für die kommenden Tage prognostiziert, die eine Erhöhung der PM10-Werte wahrscheinlich macht.

Geregelt ist das Betriebsverbot für Komfort-Kamine in der Verordnung der Landesregierung über Betriebsbeschränkungen für kleine Feuerungsanlagen, der sogenannten Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen, vom 31. Januar 2017. Komfort-Kamine sind Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die eine bereits vorhandene Heizung ergänzen und nicht den Grundbedarf an Wärme decken. Für einzelne Anlagen gibt es Ausnahmen. Das Verbot gilt bei drohenden Grenzwert- Überschreitungen vom 15. Oktober 2020 bis zum 15. April 2021.

Die Betriebsverbote und deren Aufhebung werden im Internet unter www.stuttgart.de/komfortkamine veröffentlicht.
Der Feinstaubalarm für Autofahrer ist im April 2020 aufgehoben worden, da zwei Jahre in Folge (2018 und 2019) die gesetzlich zulässigen Feinstaub-Werte an allen Luft-Messstationen im Stadtgebiet eingehalten wurden.

Gemeindewahlausschuss lässt 14 Bewerbungen zur OB-Wahl zu

(LHS) Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am Dienstag, 13. Oktober 2020, darüber entschieden, welche Kandidatinnen und Kandidaten bei der OB-Wahl am 8. November 2020 offiziell antreten dürfen.

Zugelassen werden 14 von insgesamt 17 eingegangenen Bewerbungen. Für die Zulassung waren erforderlich: eine fristgerechte, schriftliche Bewerbung (bis zum 12. Oktober), 250 gültige Unterstützungsunterschriften, eine Wählbarkeitsbescheinigung sowie eine eidesstattliche Versicherung, dass die Bewerber nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.

Der Gemeindewahlausschuss legte in seiner Sitzung zudem die Reihenfolge der Namen auf dem Stimmzettel fest. Die Bewerbungen wurden dabei nach der Reihenfolge ihres Eingangs sortiert. Bei zeitgleichem Eingang entschied das Los.

Die offizielle Reihenfolge auf dem Stimmzettel lautet:

1. Marian Schreier
2. Dr. Frank Nopper
3. Dr. Malte Kaufmann
4. Hannes Rockenbauch
5. John Heer
6. Friedhild Miller
7. Issam Abdul-Karim
8. Marco Völker
9. Martin Körner
10. Werner Ressdorf
11. Sebastian Reutter
12. Veronika Kienzle
13. Dr. Ralph Schertlen
14. Michael Ballweg

Ab dem 19. Oktober 2020 beginnt die Zustellung der Briefwahlunterlagen an die Wahlberechtigten, die diese schon beantragt haben. Außerdem ist dann eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen und die persönliche Stimmabgabe im Rathausfoyer und in den Bezirksämtern des äußeren Stadtgebiets möglich.

Coronavirus: In Stuttgart gilt „Eingriffsstufe“ – 7-Tage-Inzidenz von 50,5

(LHS) In Stuttgart wurden 82 neue Infektionen mit dem Coronavirus gemeldet. Somit weist die Stadt eine 7-Tage Inzidenz von 50,5 auf. Das hat das Landesgesundheitsamt am Samstagabend, 10. Oktober, berechnet. Somit gilt die sogenannte Eingriffsstufe.

Die Stadt bereitet derzeit Einschnitte vor wie die Einführung einer Sperrstunde, Alkoholkonsumbeschränkungen und die Maskenpflicht innerhalb des City-Rings. Zudem will sie eine Entflechtung des Unterrichtbeginns erreichen, Arbeitnehmer zum Home-Office ermuntern, das Masketragen im Rathaus erweitern. Dies hatte der Verwaltungsstab „Corona“ am Freitag, 9. Oktober 2020, in Auftrag gegeben, mit dem Ziel soziale Kontakte zu reduzieren und die Pandemie möglichst einzudämmen.

Das Gesundheitsamt arbeitet daran, die neuen Ansteckungen nachzuvollziehen und Kontaktpersonen zu ermitteln. Wer ein positives Testergebnis erhält, wendet sich am besten an: covid-positiv@stuttgart.de.

Mehr Informationen sind zu finden auf: https://coronavirus.stuttgart.de/

Einschneidende Maßnahmen bei steigenden Corona-Fallzahlen angekündigt

(LHS) Oberbürgermeister Fritz Kuhn hat einschneidende Maßnahmen angekündigt für den Fall, dass in Stuttgart die Zahlen der Infektion mit dem Coronavirus weiter ansteigen und die Marke von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tage gerissen werden. Ziel sei es, einen gesellschaftlichen Lockdown abzuwenden.

Für Freitag, 9. Oktober, meldet das Landesgesundheitsamt 40 neue Ansteckungen mit dem Coronavirus. Damit haben sich seit Ausbruch der Pandemie 3.196 Stuttgarterinnen und Stuttgarter infiziert. Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz liegt bei 41,2 pro 100.000 Einwohnern.

Oberbürgermeister Fritz Kuhn erklärte auf einer Pressekonferenz: „Stuttgart soll heil durch die Corona-Krise kommen. Jetzt entscheidet sich, wie schwierig der Winter wird. Ich fordere alle auf, die Zahl der Begegnungen zu reduzieren, Masken zu tragen, die Abstands- und Hygieneregeln ernst zu nehmen und so oft es geht zu lüften.“ Gerade junge Menschen sollten vorsichtiger sein und Rücksicht nehmen zum Wohl aller Stuttgarter. Kuhn weiter: „Wir müssen umsichtig sein gegenüber Menschen, die schwer erkranken könnten. Wir müssen darauf achten, dass das Gesundheitsamt Infektionsketten nachvollziehen kann und die Kliniken die Kapazitäten bereitstellen können. Dazu sind große Einschnitte nötig. Mein Ziel ist, Kitas, Schulen und Geschäfte offen zu halten.“ Kuhn forderte die Stuttgarter auf, in den Herbstferien nicht in Risikogebiete zu reisen und besser in Stuttgart zu bleiben. Vor der Pressekonferenz hatte sich der OB mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und zehn Oberbürgermeistern deutscher Großstädte ausgetauscht.

Der Leiter des Gesundheitsamts, Prof. Stefan Ehehalt, führte aus: „Die Entwicklung ist besorgniserregend. In den nächsten Tagen wird sich zeigen, ob wir in Stuttgart ein exponentielles Wachstum erleben.“ Die Ausbreitung des Virus werde zunehmend diffus, so Ehehalt. Es gebe Erkrankungen in Alten- und Pflegeheimen, Flüchtlingsunterkünften, auf Baustellen und im Rahmen privater Feiern. Gerade Letzteres sieht der Leiter des Gesundheitsamts als Problem: „Dort, wo viele Menschen zusammenkommen, ist das Risiko einer Ansteckung erhöht. Mich beunruhigt, dass die Sozialkontakte steigen und immer mehr Infizierte nicht wissen, wo sie sich angesteckt haben. Das erschwert es dem Gesundheitsamt, die Kontaktketten nachzuverfolgen.“ Die Arbeitsbelastung mache seinen Mitarbeitern zu schaffen: „Wir sind erschöpft. Das gebe ich offen zu.“ Entspannung sei erst zu erwarten, wenn die 20 geschaffenen Stellen besetzt seien und Mitarbeiter anderer Ämter über den „Pandemie-Pool“ das Gesundheitsamt entlasteten. Zudem würden viele Prozesse digitalisiert: Betroffene könnten ihre Symptome oder mögliche Kontaktpersonen digital melden.

Der Medizinische Vorstand des Klinikums Stuttgart, Prof. Jan Steffen Jürgensen, berichtete: „Im Klinikum ist die Lage bislang stabil. Wir sehen aber bei den durchgeführten Tests, dass die Zahl der Betroffenen steigt – vor allem bei den Jüngeren. Bezogen auf die Latenz, also auf die Verzögerungszeit bis die schweren Verläufe in den Kliniken ansteigen, ist das alarmierend. Man kann nicht erst gegensteuern, wenn die Todeszahlen steigen. Das ist zu spät.“

Erster Bürgermeister Dr. Fabian Mayer sagte: „Wir versuchen, die Leistungsfähigkeit der Verwaltung zu erhalten, dazu gehört die Ausweitung von Arbeitszeitmodellen wie rollierenden Systemen und Schichtbetrieb. Alle externen Veranstaltungen im Rathaus sind bis mindestens Jahresende abgesagt, Dienstbesprechungen und interne Veranstaltungen sind auf ein Mindestmaß beschränkt. Der Gemeinderat wird ebenfalls bis mindestens Jahresende in der Liederhalle tagen, die Ausschüsse im Großen Sitzungssaals des Rathauses.“

Der Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, Dr. Martin Schairer, erklärte: „Wir sind als Stadt dazu befugt, per Allgemeinverfügung Maßnahmen zu treffen. Dies betrifft auch die Maskenpflicht: Bereits jetzt haben wir bei Verstoß einen Bußgeldrahmen von 50 bis 250 Euro und bei Diskotheken einen Rahmen von 2.500 bis 10.000 Euro. Das wollen wir ausschöpfen.“

Maßnahmen beim Überschreiten des kritischen Schwellenwertes

Sollte die Stadt die kritische Marke von 50 Neuinfektionen je 100.000 binnen sieben Tagen reißen, sind laut OB Kuhn folgende Maßnahmen vorgesehen:

– Weniger Teilnehmer bei Feiern: Zu privaten Feiern in Privaträumen können nur zehn statt aktuell 25 Personen zusammenkommen, in öffentlichen bzw. angemieteten Räumen nur noch 25 statt 50.
– Masken im öffentlichen Raum: Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird innerhalb des Cityrings in Stuttgart-Mitte verpflichtend.
– Entflechtung des Unterrichtbeginns: Bestimmte Klassenstufen sollen eine Stunde später mit dem Unterricht beginnen, mit dem Ziel, den öffentlichen Nahverkehr zu entlasten. OB Kuhn wird dazu mit der zuständigen Landesverwaltung das Gespräch suchen.
– Mehr Masken im Rathaus: Teilnehmer von Besprechungen sollen durchgängig Masken tragen.
– Mehr Home-Office: Arbeitnehmer sollen wieder verstärkt zu Hause arbeiten. Kuhn appellierte an die Arbeitgeber in Stuttgart, wo möglich mehr Home- Office anzubieten.

Das Amt für öffentliche Ordnung prüft aktuell die Einführung einer Sperrstunde sowie Alkoholkonsumbeschränkungen.

Bildnachweis: OB Fritz Kuhn erklärt die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona- Pandemie. Foto: Leif Piechowski, Rechte LHS.

Coronavirus: Private Feiern nur noch eingeschränkt möglich – Stadt verfügt Grenzen für Teilnehmerzahl

(LHS) In der Landeshauptstadt Stuttgart sind private Feiern ab Freitag, 9. Oktober, nur noch eingeschränkt möglich. Die Regelung gilt zunächst bis einschließlich 25. Oktober. Das hat die Stadtverwaltung am Mittwoch, 7. Oktober 2020, verfügt.

Grund ist die zunehmende Ausbreitung des Coronavirus in der Stadt, insbesondere das Überschreiten des Schwellenwertes von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Das Landesgesundheitsamt hat aktuell einen Wert von 35,4 errechnet.

Oberbürgermeister Fritz Kuhn sagte: „Wir fühlen uns stark an die Situation im März erinnert. Immer mehr Fälle werden registriert, das Infektionsgeschehen wird diffuser. Das bereitet uns Sorgen. Deswegen handeln wir jetzt: zielgerichtet und angemessen.“ Es gehe darum, das öffentliche Leben weitestgehend aufrecht zu erhalten. „Wir wollen einen weitreichenden Lockdown verhindern. Damit Kinder in die Kita oder in die Schule gehen und Geschäfte offenbleiben können, schränken wir private Zusammenkünfte ein, so wie es auch andere Kommunen gemacht haben.“ Kuhn warb um das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger: „Jeder von uns kann selbst dazu beitragen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen.“

Nach einer Allgemeinverfügung des Amts für öffentliche Ordnung sind private Zusammenkünfte nur noch möglich, wenn weniger als 25 Personen zusammenkommen. Dies gilt in Privaträumen. In öffentlichen oder angemieteten Räumen gilt eine Beschränkung auf 50 Personen. Wer sich nicht daran hält, muss laut der Allgemeinverfügung mit „unmittelbarem Zwang“ rechnen. Geahndet werden Verstöße mindestens mit 250 Euro Bußgeld, im Einzelfall sind nach Angaben des Ordnungsamts auch bis zu 25.000 Euro möglich. Ausnahmen für Veranstaltungen sind nur nach Genehmigung des Amts möglich.

Der Leiter des Gesundheitsamts, Prof. Stefan Ehehalt, erklärte: „Die Maßnahme kommt aus Gründen des Infektionsschutzes zur richtigen Zeit. Der Trend neuer Infektionen ging zuletzt spürbar nach oben. Wir hatten den Schwellenwert sogar am vergangenen Freitag überschritten, was erst durch Nachmeldungen offenbar wurde. Ein starker Anstieg der Fallzahlen zeichnet sich ab.“

Ehehalt unterstrich, dass sich überall in Deutschland Ausbrüche vermehrt auf Feiern und Partys zurückführen ließen. Ehehalt wörtlich: „Überall dort, wo Menschen auf engem Raum zusammenkommen, laut reden, sich locker austauschen, verbreiten sich Viren. Wenn wir Infektionen nachverfolgen und Ketten durchbrechen wollen, müssen wir den Hebel hier ansetzen. Ich setze auf die Einsicht der Bürgerinnen und Bürger. Gerade jetzt gilt es, das Erlernte einzuhalten. Wir dürfen nicht gefährden, was wir in den letzten Monaten erreicht haben.“

Das Gesundheitsamt appelliert darüber hinaus, die Maskenpflicht sowie die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten sowie Räume oft zu lüften.

Baumentfernungen in Weilimdorf für Verkehrssicherheit

(LHS) Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt muss im Rahmen seiner Verpflichtung zum Erhalt der Verkehrssicherheit, entsprechend den Ergebnissen der aktuellen Baumkontrolle im Stadtbezirk Weilimdorf, bis Ende Februar 2021, 32 Bäume fällen.

Die Bäume weisen Schäden im Wurzel-, Stamm- und/oder Kronenbereich auf. Teilweise sind die Bäume bereits abgestorben. Soweit möglich, werden unverzüglich Bäume als Ersatz nachgepflanzt.

Erste digitale Lernplattform geht am 28. September online

Die neue Lernplattform „Check‐e.jetzt“ eröffnet neue Möglichkeiten der Lernbegleitung für Kinder und Jugendliche in Stuttgart. Am Montag, 28. September, geht sie auf www.check‐e.jetzt online. Schülerinnen und Schüler erhalten eine kostenlose digitale Lernbegleitung dank ehrenamtlich Engagierter.

Die neue Lernplattform „Check‐e.jetzt“ eröffnet neue Möglichkeiten der Lernbegleitung für Kinder und Jugendliche in Stuttgart. Am Montag, 28. September 2020, geht sie auf www.check‐e.jetzt online. Schülerinnen und Schüler erhalten eine kostenlose digitale Lernbegleitung dank ehrenamtlich Engagierter. Stuttgarter Schülerinnen und Schüler können künftig von dem neuen Online Angebot profitieren. Die Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft hat in Zusammenarbeit mit dem Freiwilligenzentrum Caleidoskop des Caritasverbandes Stuttgart die erste digitale Lernplattform für die Landeshauptstadt entwickelt. Die neue Online‐Plattform möchte Schülerinnen und Schüler mit ehrenamtlichen Lernbegleitern zusammenbringen. Die Lernplattform bietet eine Vermittlung an und bringt die Lerntandems per Video Chat zusammen. Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelung sind damit Rechnung getragen, die Lernbegleitung kann zu jeder Zeit, an jedem Ort stattfinden.

Bürgermeisterin Isabel Fezer betont: „Es ist wichtig, Kindern und Jugendlichen eine individuelle Lernbegleitung zu ermöglichen. Dank der neuen digitalen Plattform und der hohen Bereitschaft vieler Engagierter wird es möglich sein, dass in den nächsten Wochen und Monaten über 150 Schülerinnen und Schüler eine individuelle Förderung erhalten. Es kann wieder gemeinsam gelernt werden. Mir ist es wichtig, dass im Sinne der Bildungsgerechtigkeit verschiedene Lernunterstützungsangebote in der Stadt bereitgestellt werden. Die neue Bildungsplattform ‚Check‐e.jetzt‘ ist ein weiterer wichtiger Baustein.“

Koordiniert und begleitet wird das digitale Angebot durch eine hauptamtliche Mitarbeiterin im Freiwilligenzentrum Caleidoskop, die Angebot und Nachfrage steuert und die passende Lernbegleitung für den Schüler oder die Schülerin für ein Schuljahr aussucht. Die Koordinatorin steht sowohl den Ehrenamtlichen als auch den Schülerinnen und Schülern beratend zur Seite. Sie bietet bei Bedarf Austauschtreffen für die Freiwilligen mit bestimmten Themen an und unterstützt mit Materialien und Tipps zum Beispiel zu den Themen Lernbegleitung und Motivationsfähigkeit. Fortbildungen und Seminare werden zusätzlich angeboten.

Ulrike Holch, die Leiterin des Freiwilligenzentrums Caleidoskop, freut sich sehr über dieses neue Angebot und kann sich gut vorstellen, auch über Unternehmenskooperationen Lernbegleitungen zu finden. Die Ehrenamtlichen treffen sich in der Regel einmal pro Woche per Videochat mit einem Kind oder Jugendlichen. So können in den verschiedenen Schulfächern Aufgaben geübt, Inhalte erklärt und Fragen beantwortet werden.

Mit diesem neuen Projekt wird in Stuttgart ein Angebot geschaffen, das es allen Schülerinnen und Schülern ermöglicht, beim Lernen Unterstützung zu erhalten. Die Teilnahme ist kostenlos. Mit der Empfehlung einer Lehrkraft, der Schulsozialarbeit oder eines Beratungszentrums werden diese Kinder und Jugendlichen vorrangig vermittelt. Dank der mehrsprachigen Internetseiten können sich alle Eltern über das Angebot informieren.

Wer Interesse hat, sich ehrenamtlich digital zu engagieren und einen Schüler oder eine Schülerin beim Lernen unterstützen, kann sich über die Lernplattform melden. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage www.check‐e.jetzt.

Gastronomie: Heizpilze vorerst zulässig – Stadt pausiert Verbot

(LHS) In der Landeshauptstadt Stuttgart ist der Betrieb von Heizpilzen in der Wintersaison 2020/21 erlaubt. Der Gemeinderat hat am Donnerstag, 24. September 2020, mit 53 zu sechs Stimmen beschlossen, das bestehende Verbot auszusetzen.

Grund für die Maßnahme sind die mit der Corona-Pandemie einhergehenden Umsatzverluste der Gastronomen. Oberbürgermeister Fritz Kuhn hatte das Referat für Städtebau, Wohnen und Umwelt gebeten, eine temporäre Gestattung der Heizpilze zu prüfen.

In Stuttgart waren Heizpilze in den Wintermonaten nicht gestattet: Der Aufbau und Betrieb von Heizstrahlern war in der City bislang nur in der Zeit von April bis Oktober ab 20 Uhr bis Betriebsschluss zulässig. Das Verbot setzt dieses Jahr ab dem 1. November 2020 bis zum 31. März 2021 aus. Der Betrieb von Heizpilzen ist dann ohne zeitliche Begrenzung zugelassen. Bereits ab Oktober dürfen Heizpilze auch schon vor 20 Uhr eingesetzt werden.

Peter Pätzold, Bürgermeister für Städtebau, Wohnen und Umwelt, sagte: „Wir wollen unsere Stuttgarter Gastronomen unterstützen. Deswegen setzen wir das bestehende Verbot diesen Winter aus. Allerdings ist klar zeitlich begrenzt, wie die Heizpilze eingesetzt werden. Weil Klimaschutz wichtig bleibt, sollen elektrisch betriebene Heizstrahler, am besten mit Ökostrom, genutzt werden.“

Am 20. September ist Weltkindertag – „Kinderrechte schaffen Zukunft!“

(LHS) In Deutschland wird am 20. September jedes Jahr der Weltkindertag gefeiert. Dieser besondere Tag soll auf die speziellen Rechte der Kinder aufmerksam machen und Kinder mit ihren individuellen Bedürfnissen in den Mittelpunkt stellen.

Vor über 30 Jahren haben die Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (kurz: UN-Kinderrechtskonvention) verabschiedet mit dem Ziel, allen Kindern das Recht auf Überleben, persönliche Entwicklung, Schutz vor Ausbeutung und Gewalt sowie das Recht auf Beteiligung zu garantieren. Das diesjährige deutschlandweite Motto für den Weltkindertag von Unicef und Deutschem Kinderhilfswerk lautet „Kinderrechte schaffen Zukunft!“

Damit machen das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland darauf aufmerksam, dass die Verwirklichung der Kinderrechte einen entscheidenden Beitrag für nachhaltige Entwicklung darstellt. Das Wohlergehen von Kindern – sowohl in Deutschland als auch weltweit – muss zum Maßstab einer zukunftsorientierten Politik werden.

Da die Kinderrechte in Stuttgart – nicht nur am Weltkindertag – eine wichtige Rolle spielen, hat die Landeshauptstadt in diesem Jahr das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ erhalten und setzt sich dafür ein, die Kinderrechte bestmöglich in allen Lebensbereichen zu verwirklichen. „In diesem Jahr haben wir durch die Corona- Pandemie erfahren, wie einschneidend die Einschränkung von Kinderrechten zum Beispiel auf Bildung oder Spiel und Bewegung das Leben von Kindern beeinträchtigen kann. Kinder, die ohnehin benachteiligt sind, waren besonders betroffen. Deshalb dürfen wir nicht nachlassen, den Bedürfnissen und Rechten von Kindern Gehör zu verschaffen und sie in unserem Handeln konkret zu berücksichtigen“, sagt die Kinderbeauftragte der Stadt, Maria Haller-Kindler.

Normalerweise wird in Stuttgart der Weltkindertag mit vielen Aktionen, Kinderfesten und Informationsveranstaltungen in den Stadtbezirken gefeiert. Doch in diesem Jahr ist das aufgrund der Corona-Pandemie anders. Viele Veranstaltungen können leider nicht wie gewohnt stattfinden. Trotzdem – oder gerade deswegen, weil Kinder eigene Rechte haben – wird der Weltkindertag auch dieses Jahr in Stuttgart gefeiert.

Kinderrechte-Aktionen vom 14. bis zum 26. September 2020 in den Stadtbezirken_

Gleich zwei Ausstellungen mit Bildern, die Kinder zu den Kinderrechten gemalt haben, finden statt. Die Bilder der Kinder werden zum einen in der Stadtbibliothek am Mailänder Platz ausgestellt und auch auf den Bauzäunen rund um den Stuttgarter Marktplatz. Auf Spurensuche nach den Kinderrechten in seiner Umgebung kann man sich bei einer spannenden Rallye mit der Familie oder mit Freunden und mittels der „Actionbound App“ in Stuttgart-Mitte und in Weilimdorf begeben. Mehr über die Kinderrechte kann man auch bei einem Stationenlauf zu den Kinderrechten im Hallschlag und in Untertürkheim erfahren.

Außerdem gibt es die Möglichkeit, den Weltkindertag zu Hause zu erleben, denn tolle Bastel- und Aktionsideen zum Mitnehmen findet man in Stuttgart-Nord vor dem Kinder- und Jugendhaus und dem Haus 49. Auch Spiel und Spaß sollen nicht zu kurz kommen, daher findet die in diesem Sommer gestartete beliebte Aktion „Platz für Spiel und Bewegung“ auf dem Gerberplätzle und dem Mozartplatz in Stuttgart-Mitte statt. Spiele und Angebote rund um die Kinderrechte bieten auch die Aktionsnachmittage im Kindertreff Münster und im Jugendhaus Zuffenhausen. Mit dem Recht „Gesund aufwachsen“ können sich Kinder und Familien bei einem Aktionstag rund um das EKiZ im Westen beschäftigen.

Das in Feuerbach geplante internationale und inklusive Kinderfest rund um die Hugo- Kunzi Sporthalle musste inzwischen leider abgesagt werden.

_Am 26. September 2020 Aktion auch in Weilimdorf

In Weilimdorf findet der Weltkindertag unter dem Motto „Auf den Spuren der Kinderrechte“ am 26. September von 11 bis 16 Uhr statt. Start: An beliebigen Stationen des Spiels jederzeit möglich.

Kinderrechte-Detektivinnen und Detektive machen sich auf Spurensuche nach den Kinderrechten. Bei einer interaktiven Schnitzeljagd durch Weilimdorf mittels „Actionbound App“ können Kinder Neues entdecken, spannende Aufgaben lösen, ihr Wissen zu den Kinderrechten testen und viel Spaß haben. Spielbar ist die Kinderrechterallye mit Smartphone oder Tablet mit Internetzugang oder GPS. Einfach die kostenlose „Actionbound App“ herunterladen und zum Start den QR-Code scannen. Eine aktive Internetverbindung ist während des Spiels nicht nötig. Alle Kinder, die am 26. September teilnehmen, erhalten eine kleine Belohnung im Kinder- und Jugendhaus Giebel. Die Kinderrechte-Rallye kann anschließend dauerhaft mit dem eigenen Smartphone oder Tablet gespielt werden.

Veranstalter: Kinder- und Jugendhaus Giebel, Runder Tisch für Kinder und Jugend Weilimdorf Infos: Kinder- und Jugendhaus Giebel, Telefon 55072490.