5. internationales Kinderfest auf dem Stuttgarter Marktplatz

Das fünfte internationale Kinderfest „23 Nisan“ findet am Sonntag, 24. April, von 11 bis 18 Uhr auf dem Stuttgarter Marktplatz statt. Veranstalter sind der türkische Studenten- und Akademikerverein (EATA) und die Landeshauptstadt Stuttgart in Zusammenarbeit mit zahlreichen interkulturellen Vereinen und Einrichtungen. In den Vorjahren nahmen jeweils rund 20.000 Kinder am Nisanfest teil. Auch in diesem Jahr gibt es wieder ein umfangreiches Programm, unter anderem Mal-, Bastel- und Spielstände, Kinderlieder aus aller Welt, Akrobatik und Jazztanz, ein Märchenbasar, Puppentheater, ein Kinder-Musical sowie Folklore aus Spanien, Serbien, Portugal, Lateinamerika und der Türkei. Das Nisan-Kinderfest findet anlässlich des türkischen Tages des Kindes statt, der bereits vor 80 Jahren in der Türkei als Feiertag eingeführt und unter dem Motto „Unsere Kinder sind unsere Zukunft“ den Kindern der Welt gewidmet ist.

Zugleich wird mit dem Nisan-Kinderfest die interkulturelle Vielfalt Stuttgarts vorgestellt. Die mitwirkenden Vereine ermöglichen Eltern und Kindern, andere Kulturen genauer kennen zu lernen.

Grüngutsammlung in Weilimdorf am 25. und 26. April

Jährlich fallen im Stadtgebiet mehrere tausend Tonnen Gartenabfälle an. Besonders im Frühjahr und Herbst stellt sich für manchen Gartenbesitzer die Frage: Wohin damit? Die Gartenabfälle sollen zuerst im eigenen Garten kompostiert werden. Wenn dies nicht möglich ist, hilft die Stadtverwaltung: Von Freitag, 1. bis Donnerstag, 28. April sammelt der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) im gesamten Stadtgebiet bei den Grundstücken, die an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sind, wieder getrennt die Grüngut-Abfälle und führt sie der Kompostierung zu. Zur Grüngut-Sammlung dürfen nur Baum- und Heckenschnitt, Strauchwerk, Laub, Unkraut, Schnittblumen und so weiter bereitgestellt werden. Nicht kompostierbare Gartenabfälle und sonstiger Sperrmüll werden bei dieser Sammlung nicht mitgenommen. Was ist zu beachten? Baum-, Strauch- und Heckenschnitt dürfen maximal 1,50 Meter lang sein, einzelne Äste beziehungsweise Stämme dürfen nicht dicker als zehn Zentimeter sein. Das Grüngut ist mit Baumwoll- oder Hanfschnüren zu bündeln, da diese Materialien während der Kompostierung verrotten. Laub und übriges Schnittgut (Unkraut, Schnittblumen und Ähnliches) dürfen nur in speziellen Papiersäcken bereitgestellt werden, die in vielen Einzelhandelsgeschäften zum Selbstkostenpreis von 60 Cent pro Sack gekauft werden können. Andere Verpackungen als die Papiersäcke, wie zum Beispiel Kunststoffsäcke, werden bei der Grüngut-Abfuhr nicht mitgenommen. Ein Tipp am Rande: Erfolgreich wird die Sammlung und Kompostierung des Grünguts natürlich nur dann, wenn genügend Material zusammenkommt. Deshalb die Bitte des Eigenbetriebs AWS: „Richten Sie schon jetzt in Ihrem Garten einen Platz ein, auf dem Sie Grüngut sammeln können. Das zahlt sich aus. Für Sie und unsere Umwelt.”

Das Grüngut muss am jeweiligen Abfuhrtag bis 6.45 Uhr am Gehwegrand bereitgestellt sein:

Montag, 25. April: Stadtteile Bergheim, Giebel, Solitude, Wolfbusch und am Dienstag, 26. April: Stadtteile Hausen und Weilimdorf ganz.

Stuttgart zeigt Flagge für Tibet

1950 wurde Tibet von der Volksrepublik China völkerrechtswidrig besetzt und 1951 annektiert. An den gewaltlosen Widerstand der Tibeter gegen die Besatzung erinnert die Stuttgarter Regionalgruppe der Tibet Initiative Deutschland mit ihrer Aktion “Eine Flagge für Tibet” am Donnerstag, 10. März, um 17 Uhr vor dem Hindenburgbau gegenüber dem Hauptbahnhof. Bei dieser Solidaritätsaktion wird die Stadt durch den stellvertretenden Leiter des Haupt- und Personalamts, Dr. Joachim Wollensak, vertreten. Über 570 Städte, Gemeinden und Landkreise in ganz Deutschland hissen am 10. März die Flagge Tibets und bekunden damit ihre Solidarität für das von China besetzte Himalaja-Land. Am Jahrestag des tibetischen Volksaufstandes gegen die chinesischen Besatzer, der 1959 blutig niedergeschlagen worden war, soll auf die gewaltsame Unterdrückung der Tibeter hingewiesen werden. Das Hissen der tibetischen Flagge – die strahlende Sonne über einem schneebedeckten Berg, an dessen Hängen zwei mythische Schneelöwen stehen – steht in Tibet unter Strafe. Daher hat die von der Tibet Initiative Deutschland organisierte Flaggenaktion besonderen Symbolcharakter.

Energiesparlampen-Förderaktion abgeschlossen

Das Ergebnis der Aktion “Energiesparlampen für Stuttgart” steht fest: 7.431 Energiesparlampen wurden von Oktober 2003 bis Dezember 2004 an Stuttgarter Bürger verschenkt. Bedingung war der gleichzeitige Kauf einer weiteren Energiesparlampe. Bei über 12.000 Stunden Brenndauer der geschenkten Lampen rechnet das Amt für Umweltschutz mit einer Einsparung von über vier Millionen Kilowattstunden Strom und mehr als zweitausend Tonnen Kohlendioxid. Die Teilnehmer werden über eine halbe Million Euro Stromkosten sparen. Die selbst gekauften Lampen verdoppeln diesen Erfolg. Vor allem in den lichtarmen Wintermonaten fand das Thema Energiesparlampen Anklang. Das merkten vor allem die 61 beteiligten Händler und Elektrobetriebe, die sich über zusätzlichen Umsatz und zusätzliche Kundschaft freuen durften. Die Stadt hat die Aktion aus Mitteln des Stuttgarter Klimaschutzprogramms finanziert und gemeinsam mit der Elektro-Innung Stuttgart und der EnBW durchgeführt. “Es ist im Rahmen der Aktion gelungen, die positiven Eigenschaften der hochwertigen Energiesparlampen zu vermitteln. Die höheren Anschaffungskosten dieser Lampen werden durch eingesparte Stromkosten rasch ausgeglichen. Jede weitere Stunde Brenndauer bedeutet dann einen finanziellen Gewinn”, so Umweltbürgermeister Jürgen Beck. Für Sparwillige ist der ausleihbare Energiesparlampenkoffer mit Lichtmessgerät eine gute Testmöglichkeit vor dem Einkauf. Dieser Koffer ist mit zehn verschiedenen Lampentypen bestückt und kann eine Woche lang bei der Umweltberatung gegen Kaution ausgeliehen werden. Dem Koffer liegt eine ausführliche Bedienungsanleitung bei. Einen Verleihtermin kann man bei der Umweltberatung, Telefon 216-6600, vereinbaren.