img_1380-leguanweg

Wenn eine “öffentliche Widmung” zum Boomerang wird

Es geht am Ende nur um rund zehn Quadratmeter Fläche – Privatgrund. Doch dieser Privatgrund ist nach Rechtsauslegung der Landeshauptstadt durch eine Tiefbauamtsmitteilung an das Amtsblatt im Dezember 1999 mit einer öffentlichen Widmung versehen worden. Die Stadt will darüber nun einen Radweg führen – die Grundeigentümer wollen dies nicht. Nun befasste sich erneut der Bezirksbeirat mit dem “Leguanweg”.

1997 kauften 22 Familien im Rahmen des städtischen Förderprogramms “Preiswertes Wohneigentum für junge Familien” die Reihenhäuser auf der ehemaligen Straßenbahnschleife. Die Straße hierfür, der Leguanweg, wurde zunächst als Privatstraße angelegt, jedoch nach Fertigstellung (1999) mit einer “öffentlichen Widmung” (bestehend aus einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht) auf der “Spielstraße” versehen, die beiden Parteien (der Landeshauptstadt wie den Anwohnern) “gegenseitige Vorteile” bringen sollte. Gemäß Kaufvertrag sollte später noch ein “Gehweg” über die Gemarkungsgrenze angelegt werden. Dieses Vorhaben wurde aber nach Protesten der Anwohner wegen Sicherheitsmängeln durch die naheliegenden Straßenbahngleise, durch den Weilimdorfer Bezirksbeirat im Sommer 1999 fallen gelassen, der Überweg blieb gemäß Definition geschlossen.

Durch die Fahrradoffensive Weilimdorf, die vom ADFC unterstützt wird, kam 2010 allerdings der Wunsch durch die Aktivisten auf, diesen Überweg für einen Radweg zu öffnen, was Anwohner schon vor zwei Jahren zu neuen Protesten bewog. Am 24. November 2011 wurde durch das Tiefbauamt auf Nachfrage der “Sozialen Stadt Giebel” die Sicherheitsschrankung auf Gerlinger Seite abgeflext ohne die Eigentümer zu informieren, der Überweg war auf einmal offen. Erneute Proteste der Anwohner sorgten dafür, dass eine mobile Schrankung montiert wurde, die seither von Anwohnern wie Durchgangsverkehr vor- wie wieder zurückgeschoben wird. Für die Anwohner kamen im Sommer 2012 massive Probleme mit nun auftauchenden teilweise rasenden Radfahrern auf, die wenig Rücksicht auf ausparkende Autos nahmen. Die geltende Straßenverkehrsordnung sieht für den Leguanweg “Schrittgeschwindigkeit” (Tempo 4 bis 7 km/h) vor, eine Geschwindigkeit die mit dem Rad kaum möglich ist, es sei denn man schiebt.

Am 25. Juli 2012 fand zusammen mit dem Tiefbauamt, dem Bezirksamt wie Vertretern der Stadt Gerlingen und Mitgliedern des Weilimdorfer Bezirksbeirates eine Ortsbegehung statt,