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Maskenpflicht ab Montag, 27. April 2020

(LHS) Oberbürgermeister Fritz Kuhn begrüßt die Maskenpflicht, wie sie die baden- württembergische Landesregierung am Dienstag, 21. April 2020, beschlossen hat. Die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr mit sogenannten Alltagsmasken soll demnach am 27. April 2020 in Kraft treten.

Kuhn erklärte: „Ich teile die Auffassung der Landesregierung und halte die Maskenpflicht in Geschäften sowie in Bahn und Bus für dringend geboten. Mund und Nase zu bedecken hilft dabei, die Verbreitung des Virus einzudämmen. Das bleibt unser oberstes Ziel. Außerdem soll möglichst immer der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden, da solche Alltagsmasken keinen absoluten Schutz bieten können.“ Der OB erinnerte daran, dass die sonstigen Kontaktbeschränkungen etwa zum Aufenthalt im öffentlichen Raum weiterhin gelten und auch die Hygieneregeln beachtet werden müssen. „Wir können und müssen alle unseren Beitrag leisten, um zu verhindern, dass die Infektionszahlen nach den vorsichtigen Lockerungen wieder steigen“, so Kuhn.

Der Leiter des städtischen Gesundheitsamtes, Prof. Stefan Ehehalt, hatte zuletzt erklärt: „Entscheidend ist, die Übertragung des Virus zu verhindern. Dabei hilft auch die Alltagsmaske, also die Mund-Nasen-Bedeckung. Sie reduziert insbesondere den eigenen Ausstoß von Tröpfchen beim Sprechen oder Niesen. Wir schützen uns gegenseitig, wenn wir solch einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Er ist auf jeden Fall besser als keinerlei Mundschutz. Abstand ist aber das Wichtigste, um das Risiko einer Ansteckung zu senken.“

Infos rund um das Corona-Virus sind zu finden unter www.stuttgart.de/corona.

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