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Ab 1. Januar 2007 bezahlen die Bürger für den Niederschlag Gebühren

Die Landeshauptstadt Stuttgart führt zum 1. Januar 2007 ein neues Abwassergebührensystem ein. Die bisherige Abwassergebühr wird in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt. Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES) möchte mit der Einführung des neuen Systems für gerechtere Abwassergebühren sorgen. Bürgermeister Dirk Thürnau und Professor Hartwig Beiche als Erster Betriebsleiter von SES haben das neue System am 14. März vorgestellt. Die Gebühr für Abwasser wurde bisher ausschließlich nach dem Frischwasserbezug erhoben. Das neue Gebührensystem beruht auf zwei getrennten Berechnungsgrundlagen: Die Schmutzwassergebühr wird nach der bezogenen Frischwassermenge bemessen. Die Niederschlagswassergebühr richtet sich nach den bebauten und befestigten Flächen eines Grundstücks, sofern diese an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind. Technikbürgermeister Dirk Thürnau: „Es wird damit keine zusätzliche Gebühr erhoben, sondern die bestehende Abwassergebühr gesplittet sowie am Verursacherprinzip ausgerichtet und somit gerechter aufgeteilt.“

Genaue Berechnung nur für große Grundstücke

Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren werden also nach der tatsächlich in Anspruch genommenen Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen berechnet. Die Größe der bebauten und befestigten Flächen bestimmt die Höhe der Niederschlagswassergebühr. Um den Aufwand für den Bürger möglichst gering zu halten, wird für die Mehrzahl der Grundstücke eine einfache Ermittlung der Flächen gewählt. Für die großen Grundstücke über 1000 Quadratmeter wird eine genaue Bestimmung der Fläche vorgenommen.

„Durch intensive Öffentlichkeitsarbeit wird die Stadtentwässerung Stuttgart die Bürgerinnen und Bürger umfassend informieren“, so Professor Beiche. Eine mehrseitige Informationsbroschüre erläutert anschaulich die Zusammenhänge zwischen der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr und weist auf die damit verbundene gerechtere Gebührenverteilung hin. „Dabei machen wir auch Vorschläge, wie Gebühren eingespart werden können, zum Beispiel durch Dachbegrünung und die Verwendung durchlässiger Beläge.“

Informationen vor Ort, über Infoline und im Internet

Auch direkt vor Ort wird sich die Bevölkerung informieren können: In den einzelnen Stadtbezirke wird ein Infomobil an zentralen Bereichen tageweise bereit stehen. Hier werden detaillierte Auskünfte zum neuen Gebührensystem erteilt.

Weitere Informationsmöglichkeiten bieten ab April 2006 die gebührenfreien Infoline 0800 89 911 11 sowie ebenfalls ab April 2006 die Internetseiten der Stadtentwässerung Stuttgart www.stuttgart.de/stadtentwaesserung/.

Foto: Ab 2007 hofft wohl so mancher Bürger vergeblich auf “it never rains in California inside Stuttgart….”, denn bei Flurstücken der im Liegenschaftskataster beschriebenen und festgelegten Nutzungsarten Gebäude- und Freifläche Wohnen (GFW) und Gebäude- und Freifläche Handel und Wirtschaft (GFHW) bis 1000 m² Flurstücksfläche wird die Berechnungsfläche von Amts wegen durch Multiplikation der vorhandenen Gebäudefläche mit einem Zuschlagsfaktor ermittelt. Dieser beträgt bei Flurstücken bis 500 m² Flurstücksfläche 1,52 und bei Flurstücken von 501 bis 1000 m² Flurstücksfläche 1,68.

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