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Aufhebung des Weilimdorfer Grundbuchamtes

Mit der Neuordnung des Grundbuchwesens in Baden-Württemberg wird das Grundbuchamt beim Notariat Stuttgart-Weilimdorf zum 06. März 2016 aufgehoben. Letzter Tag, an dem das Grundbuchamt geöffnet hat, ist der 01. März 2016.

Mit der Neuordnung des Grundbuchwesens in Baden-Württemberg wird das Grundbuchamt beim Notariat Stuttgart-Weilimdorf zum 06. März 2016 aufgehoben. Letzter Tag, an dem das Grundbuchamt geöffnet hat, ist der 01. März 2016.

Ab dem 07. März 2016 wird das Grundbuchamt zentral beim Amtsgericht Waiblingen, Winnender Straße 27 in 71334 Waiblingen geführt. Aus Gründen der Überleitung sind vom 02. März 2016 bis zum Eingliederungsstichtag 07. März 2016 keine Grundbucheintragungen möglich. Das Notariat mit den weiteren Funktionen (Beurkundung, Betreuungs- und Nachlassgericht) bleibt bis Ende 2017 bestehen.

Einsicht in das elektronische Grundbuch und Abschriften hieraus können bereits seit dem 18. Januar 2016 bei der zentralen Grundbucheinsichtstelle der Landeshauptstadt Stuttgart, Kronenstr. 20 in 70173 Stuttgart beantragt werden. Weitere Informationen zur Einstichstelle erhalten Sie unter www.stuttgart.de/grundbucheinsicht.

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